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Jens Koeppen: "Zukunft kommt von Können"

Rede zur Änderung der Handwerksordnung

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor Weihnachten legen wir dem deutschen Handwerk nun ein langersehntes Gesetzespaket unter den Weihnachtsbaum, nämlich unsere Novelle der Handwerksordnung. Diese stellt das Handwerk noch zukunftssicherer auf, als es ohnehin schon ist.

Meine Damen und Herren, im Ergebnis der drastischen Änderung der Handwerksordnung im Jahre 2003 wurden 53 Gewerke in die Anlage B1 genommen, es bestand für sie also keine Zulassungspflicht mehr. Es war für diese Gewerke nicht mehr notwendig, bei der Gründung eines Unternehmens oder bei der Ausbildung einen Meistertitel vorzuweisen. In der Folge gab es eine Vielzahl an Fehlentwicklungen, Probleme, die der damalige Gesetzgeber so möglicherweise nicht sehen konnte. Es entstanden mehr Betriebe, ja, aber in der Summe gab es weniger Beschäftigte. Weniger Meister hieß: weniger Qualität. Weniger Qualität hieß: schlechter Ruf, Gewährleistungsprobleme, Vertrauensverlust. Weniger Meisterbetriebe bedeutete aber auch: weniger Ausbildungsbetriebe, weniger Lehrlinge in den Betrieben. Es gab weniger Marktstabilität durch die vielen Insolvenzen und am Ende viele Solo-Selbstständige, die sich selbst ausgebeutet haben oder in die Schwarzarbeit abgewandert sind. Das alles sind die Probleme.

Mit dieser Novelle wollen wir diese Fehlentwicklungen gezielt beseitigen. Das machen wir mit Augenmaß. Diese Novelle wurde in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden, mit den Innungen, mit den Handwerksorganisationen, mit Gegnern und Befürwortern der Meisterpflicht, mit dem Wirtschaftsministerium und hier im Plenum intensiv erörtert. Am Ende des Prozesses stelle ich fest – das gilt für die meisten in diesem Hause –, dass es ein gutes Gesetzespaket geworden ist, das sich sehen lassen kann, obwohl natürlich nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten; ich komme gleich darauf zurück. Aber es ist ja nicht das letzte Weihnachten. Wir werden dranbleiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, es ging uns darum, das Ganze mit Augenmaß zu machen. Dabei mussten wir uns an ganz klaren Kriterien, an ganz klaren Maßstäben ausrichten: Erstens war das die Europarechtskonformität. Man muss wissen, dass es in Brüssel nicht nur Freunde des Meistertitels gibt. Deswegen war es ganz wichtig, die Europagesetzgebung voll im Blick zu haben. Zweitens musste unser eigenes Grundgesetz beachtet werden, hier Artikel 12, der Schutz der Berufsfreiheit. Wenn es darum geht, stehen die Leute sehr schnell vor den Toren von Karlsruhe und klagen. Deswegen kann man nicht einfach sagen, man wolle alles rückvermeistern, obwohl wir das möglicherweise sogar wollen. Das ist nicht ganz so einfach. Drittens gab es natürlich den Punkt der präventiven Gefahrenabwehr bei einigen Gewerken; wir haben darüber gesprochen. Darüber hinaus ging es um die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, darum, traditionelle Techniken, Fachwissen, altes Handwerk in die nächsten Generationen mitzugeben und abzusichern.

Ganz wichtig für das deutsche Handwerk, für unsere Wirtschaft sind insbesondere die Ausbildungsleistung und die Nachwuchsförderung. Die Stärkung unserer dualen Ausbildung, ein Erfolgsrezept des deutschen Handwerkes, wollen wir mit dieser Novelle weiterhin vorantreiben. Das ist für mich der allerwichtigste Punkt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, liebe Freunde, mit dem Gesetzentwurf werden nun nach einem monatelangen Prozess zwölf zulassungsfreie Handwerksgewerke – man kann sagen: nur zwölf; ich sage: immerhin zwölf – wieder zulassungspflichtig, werden wieder in die Anlage A eingetragen. Darüber hinaus werden weitere Gewerke aus der Anlage B2 – das sind die handwerksähnlichen Betriebe – wieder in die Anlage B1 aufgenommen; das sind die Handwerksbetriebe ohne Zulassungspflicht. Aber auch die Politik muss verlässlich sein. Deswegen haben wir gesagt – das ist ganz wichtig; darauf haben Sie schon hingewiesen –, dass wir einen klaren Bestandsschutz verankern müssen: Diejenigen, die sich im Jahr 2005 aufgrund der alten Gesetzgebung selbstständig gemacht haben, müssen ihren Betrieb weiterführen können. Deswegen ist eine prinzipielle Rückvermeisterung auch gar nicht möglich.

In einigen Jahren werden wir uns das alles wieder anschauen. In dieser Zeit können sich die Gewerke neu aufstellen und können auch neu bewertet werden. Wir haben viele Briefe von den Bestattern, von den Gold- und Silberschmieden, von den Buchbindern, von den Kosmetikern usw. bekommen, die alle – das sage ich ganz ehrlich – natürlich auch das Recht haben, in die Handwerksrolle A eingetragen zu werden. Allerdings müssen sich diese Gewerke – erstens – in ihren Landesverbänden selber einig werden und müssen sich – zweitens – bei der nächsten Anhörung, dann, wenn es wieder so weit ist, besser aufstellen, was ihr Gewerk betrifft. Da gab es wohl Defizite. Ich hätte diese Gewerke gerne dort gesehen, wo sie hingehören, in der Anlage A, aber das hat erst einmal noch nicht so geklappt.

Meine Damen und Herren, unsere Gesetzesinitiative fördert den Wettbewerb. Es wird von manchen Medien immer wieder gesagt, wir wollten den Wettbewerb einschränken. Nein, wir wollen den Wettbewerb überhaupt nicht einschränken. Wir wollen Wettbewerb, aber den Wettbewerb der Besten. Wir wollen einen Wettbewerb der Qualität, einen Wettbewerb der Zuverlässigkeit, einen Wettbewerb der Könner. Genau dafür steht der Meistertitel. Um den Meistertitel und um die duale Ausbildung beneiden uns in Europa ganz viele Länder, obwohl sie es natürlich nicht gerne zugeben.

Wenn es um die Zukunftsfragen unseres Landes geht, dann führt kein Weg am Handwerk vorbei. Ob das Nachhaltigkeit ist, Ressourceneffizienz, Smart Home, alternative Antriebe, Digitalisierung, künstliche Intelligenz, all das erfordert Menschen, die ihr Handwerk verstehen. Deshalb ist es richtig, dass das deutsche Handwerk selbst von sich sagt: Zukunft kommt von Können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Sabine Poschmann [SPD])