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Digitale Bildung
(Quelle: picture alliance/ dpa)

Durchbruch für den Digitalpakt

Bund darf Schulen beim Digitalausbau direkt fördern

Sowohl Bundestag als auch Vermittlungsausschuss zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat haben dem Kompromissvorschlag für den Digitalpakt Schule zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen.

W-Lan, Tablets, digitale Tafeln - in den kommenden fünf Jahren bekommen die Ländern vom Bund insgesamt fünf Milliarden Euro für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen. Das Geld darf auch für die digitale Weiterbildung der Lehrer eingesetzt werden. Für Ralph Brinkhaus, den Vorsitzenden der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zeigt der Kompromiss, „dass Bund und Länder nach einem intensiven politischen Austausch zu vernünftigen Ergebnissen kommen“. Auch in Zukunft müsse man eng zusammenarbeiten, damit das Land vorankomme, so Brinkhaus nach der Einigung zum Digitalpakt Schule. Eines aber sei klar: „Insgesamt müssen wir uns noch stärker auf den Erhalt unserer Wirtschaftskraft konzentrieren, da der internationale Wettbewerb immer härter wird.“

Bildung bleibt Ländersache

Andreas Jung, den für den Bereich Finanzen zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sieht in dem Verhandlungsergebnis zweierlei: „Bildung bleibt Ländersache, der Bund ist nicht der bessere Schulmeister und will es auch gar nicht sein. Aber die Schultür soll auch nicht Stoppschild für Bundes-Förderung von Infrastruktur sein.“ Der Ausbau der digitalen Infrastruktur sei eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. In den Schulen vermittle man Grundlagen für einen Gewinn bringenden Einsatz digitaler Medien, so Jung. 

Bund bekommt geforderte Transparenz

Im Kompromiss haben die Länder Änderungen bei der Co-Finanzierung künftiger gemeinsamer Projekte durchgesetzt. Der ursprünglich geplante Entwurf des Bundes sah mit der Verfassungsänderung eine 50-Prozent-Beteiligung der Länder bei allen weiteren gemeinsamen Projekten vor. Das lehnten die Länder ab. Im Gegenzug bleibt für den Bund aber die Kontrolle darüber, ob seine Finanzmittel auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die Länder sollen zur Auskunft verpflichtet sein, wenn der Bund anlassbezogen Berichte und Akten anfordert.

Bund fördert Soziales Wohnen

Einigung wurde im Kompromissvorschlag auch bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus erzielt: 2010/2021 fördert der Bund diesen Bereich mit zwei Milliarden Euro und wird die GVFG-Mittel 2020
auf 665 Millionen Euro und 2021 auf eine Milliarde Euro aufstocken. Gerade im Bereich des sozialen Wohnungsbaus waren in der Vergangenheit Gelder des Bundes durch einzelne Bundesländer für andere Zwecke ausgegeben worden. „Die nun vereinbarte zusätzliche Mittelverwendung und die bestehenden Kontrollrechte bieten eine gute Grundlage dafür, dass sich so etwas nicht wiederholt“, so Brinkhaus. Auch insofern sei die Einigung wichtig gewesen.