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(Quelle: pixabay)

Bundestag bringt Grundsteuerreform auf den Weg

Am 18.10.2019 wurde im Deutschen Bundestag die Reform der Grundsteuer und eine damit verbundene Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Was bedeutet das nun genau? Dazu drei Fragen und drei Antworten vom zuständigen Berichterstatter Fritz Güntzler.

Wieso war es so wichtig, die Grundsteuerreform zu beschließen? 

Mit der Grundsteuerreform konnten wir eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Städte und Kommen sichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2018 das Verfahren zur Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber bekam jedoch bis zum Ende diesen Jahres Zeit, die Grundsteuer zu reformieren. Mit dem heute verabschiedeten Grundsteuerreformgesetz ist uns dies erfolgreich gelungen. Ohne die Reform wäre eine große Lücke in den kommunalen Haushalten entstanden. 

Welche Punkte waren der CDU/CSU Bundestagsfraktion besonders wichtig? 

Ein wichtiger Punkt ist die Öffnungsklausel. Dadurch hat jedes Land nun die Möglichkeit, das Grundsteuerrecht an regionale Verwerfungen wie z. B. in Stadtstaaten und Flächenländern, Ballungszentren und ländlichen Räumen anzupassen. Außerdem setzen wir auch ein wichtiges Zeichen für den Föderalismus. In Zusammenarbeit mit den Ländern soll zudem eine Lösung erarbeitet werden, die ausschließt, dass es durch die Öffnungsklausel zu bürokratischem Mehraufwand kommt. Weiterhin konnten wir einen Abschlag für Baudenkmäler bei der Steuermesszahl im Gesetz verankern, durch welchen den besonderen Eigenschaften von Denkmäler Rechnung getragen. 

Welche Auswirkungen hat die Grundsteuerreform auf die Bürger und Bürgerinnen?

Im Vorfeld der Grundsteuerreform wurde klar das Ziel formuliert, dass es sich um eine aufkommensneutrale Steuerreform handeln soll. Am Ende soll also das Aufkommen der Grundsteuer insgesamt in Höhe von ca. 14 Milliarden nicht erhöht werden. Ein wichtiger Baustein ist dabei aber der kommunale Hebesatz, den die Kommunen selbst bestimmen dürfen. Es ist nun an den Städten und Gemeinden ihre Hebesätze an das neue Bewertungsrecht so anzupassen, dass dieses Ziel auch erreicht werden kann. Das neue Bewertungs- und Grundsteuerrecht enthält zudem deutlich weniger Parameter zur Berechnung der Steuer als bisher. So müssen nach der Reform nur noch folgende Angaben von den Steuerpflichtigen gemacht werden: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes, Mietniveaustufe. Aufgrund der Öffnungsklausel kann es durch länderspezifische Gesetze dabei allerdings noch zu Abweichungen kommen.