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Artur Auernhammer

Artur Auernhammer: "Wir dürfen nicht mitten auf dem Weg innehalten"

Rede zur Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

Im letzten Jahr haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verschieben. Dieser Schritt war leider notwendig geworden, da die bis dahin verfügbaren Alternativen zur Ferkelkastration nicht praxisgerecht waren.

Verbunden damit war aber auch der Auftrag, diese zwei Jahre Aufschub zu nutzen, um praxisgerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu ermöglichen. Genau darüber debattieren wir heute. Und dass wir Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration brauchen – darüber, denke ich, sind wir uns alle einig.

Der jetzt vorliegende Verordnungsentwurf soll es ermöglichen, dass künftig eine Narkose mit dem Wirkstoff Isofluran auch von den Landwirten selbst durchgeführt werden kann. Bislang ist dies nur durch den Tierarzt möglich. Allerdings gibt es nicht genügend Tierärzte, um eine Narkose mit Isofluran flächendeckend durchführen zu können. Für viele Betriebe stellt die Betäubung mit Isofluran daher bisher keine praktikable Alternative dar.

Aus diesem Grund ist es notwendig, die Voraussetzung zu schaffen, dass die Betäubung auch von anderen sachkundigen Personen möglich wird und gleichzeitig dem Tierschutz weiterhin Rechnung getragen wird. Dies wird mit dem nun erforderlichen Sachkundenachweis ermöglicht.

Die jetzige Verordnung darf aber nicht dazu führen, dass wir nicht auch an weiteren Alternativen forschen, die wir den Landwirten zur Verfügung stellen. Ich denke hier an den sogenannten Vierten Weg, die Kastration unter Lokalanästhesie. Wir müssen uns auch im Sinne des Tierschutzes vor Augen führen, was eintreten würde, wenn wir bis zum endgültigen Verbot der Ferkelkastration keine Alternative zur Verfügung stellen können: Für viele Betriebe würde das das Aus bedeuten! Insbesondere kleine und mittlere Ferkelerzeuger würden dann aufgeben. Daher muss sich jeder, der jetzt gegen die Schaffung dieser Alternative ist, die Frage gefallen lassen, ob ein derartiger Strukturbruch gewollt ist.

Außerdem – auch das gehört zur Wahrheit – würden verstärkt Ferkel aus dem Ausland importiert werden – auch aus Ländern, in denen die Tierschutzstandards deutlich niedriger sind als in Deutschland. Von weiteren Transportwegen, die damit auch noch verbunden sind, will ich unter dem Aspekt des Tierschutzes gar nicht erst reden.

All das haben wir mit der Fristverlängerung verhindern wollen. Die jetzige Verordnung ist der nächste logische Schritt. Wir dürfen nicht mitten auf dem Weg innehalten. Dies wäre nicht im Sinne eines Tierschutzes, der diese Bezeichnung auch wirklich verdient!