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(Quelle: unsplash.com)

Verbesserungen in der Pflege

Finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige – Bessere Löhne für Pflegekräfte

Pflegekräfte erhalten bessere Löhne, Pflegebedürftige werden finanziell entlastet – das ist der Kern einer Reform, die der Bundestag beschlossen hat. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, sieht darin einen „großen Schritt“ für die Pflege. Von einem „wirklich guten Gesetz“ sprach auch die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag. 

„Wir halten Wort und begrenzen für Heimbewohner deutlich die Eigenanteile an den Pflegekosten“, erklärte Stephan Stracke. Karin Maag rechnete vor, dass Pflegebedürftige, die in Heimen untergebracht sind, von einer monatlichen Entlastung zischen 500 bis 700 Euro ausgehen können. Die Spirale immer steigender Kosten werde auf diese Weise durchbrochen, sagte sie.

Attraktivität des Pflegeberufs steigern

Stracke lobte, dass mit dem Gesetz die Attraktivität der Arbeit in der Pflege gesteigert werde. „Das ist ein starkes Signal an die vielen Pflege- und Betreuungskräfte, die tagtäglich großartige Arbeit leisten.“ Klatschen alleine genüge nicht, sagte Maag in Anspielung auf die anerkennende Geste, die die Menschen den Pflegekräften während der Corona-Krise zuteil werden ließen.  Sie wies darauf hin, dass die Pflegekräfte nicht nur eine bessere Bezahlung erwarten können, sondern auch mehr Verantwortung für die ihnen anvertrauten Menschen bekommen.

Pflegedienstleister in der Pflicht

Die Corona-Pandemie hatte erneut ins Bewusstsein gerufen, wie wichtig gute Pflege ist. Damit sich die Bezahlung von Pflegekräften verbessert, sieht das Gesetz vor, dass die Pflegekasse künftig nur noch mit solchen Pflegedienstleistern abrechnet, die ihre Angestellten Tariflöhne oder Löhne in vergleichbarer Höhe bezahlen. Refinanziert werden solche Löhne bis zu einer Höhe von zehn Prozent über dem Durchschnitt der regional geltenden Tariflöhne. 

Zuschläge zum Eigenanteil 

Bessere Bezahlung in der Pflege führt zu höheren Kosten. Damit die Pflegebedürftigen finanziell nicht überfordert werden, zahlt die Pflegeversicherung Heimbewohnern Zuschläge zu ihrem Eigenanteil an den Pflegekosten. Im ersten Jahr zahlt die Pflegekasse fünf Prozent dieses Eigenanteils, im zweiten 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und danach 70 Prozent. Die Entlastung für die Pflegebedürftigen beträgt umgerechnet nach 24 Monaten 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten sogar etwa 638 Euro. In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht, damit auch dort die steigende Vergütung aufgefangen wird. 

Unterstützung für die Pflegekasse

Damit die Pflegekasse die Mehrbelastung auch stemmen kann, erhält sie ab dem kommenden Jahr einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich einer Milliarde Euro. Der Beitragszuschlag von Kinderlosen zur Pflegeversicherung wird um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Er steigt somit von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent. Die Einnahmen der Pflegeversicherung steigen dadurch um 400 Millionen Euro pro Jahr.