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Thorsten Frei: "Wohneigentum in Deutschland verstärken"

Rede zur Regelungen über die zulässige Miethöhe

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne zur Sache zurückkommen und über das Mietrecht und die befristete Verlängerung der Mietpreisbremse sprechen.

Das Thema Wohnen, über das wir hier sprechen, ist ein Thema, das in der Lebenswirklichkeit der Menschen von zentraler Bedeutung ist. Frau Högl, Sie sind darauf eingegangen. Egal ob es der Bau eines Hauses ist, der Kauf einer Eigentumswohnung, die Suche nach einer Mietwohnung: Letztlich ist es etwas, womit jeder im Laufe seines Lebens konfrontiert ist. Da ist es natürlich auch ein Faktum, dass es in weiten Teilen unseres Landes, insbesondere in den Großstädten und den Ballungsräumen, schwierig ist, zu angemessenen Preisen angemessenen Wohnraum für die Menschen zu finden.

Wir wissen, dass wir über 1 Million fehlende Wohnungen in Deutschland haben. Das ist nicht nur ein Problem für diejenigen, die auf der Suche nach einer Wohnung sind, sondern das ist auch ein Problem für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es eine politische Herausforderung für uns, der wir mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen begegnen müssen: auf der Ebene des Bundes, der Länder und genauso der Kommunen.

Ich will zunächst einmal den Blick auf etwas lenken, was wir allzu oft ausblenden: dass es nämlich teilweise den Mietwohnungsmarkt entspannen würde, wenn wir es schaffen würden, das Wohneigentum in Deutschland zu verstärken. In Deutschland liegt die Eigentumsquote unter 50 Prozent. Wenn wir Länder wie Portugal, wie Spanien, wie Italien oder auch Norwegen anschauen, dann stellen wir fest, dass dort die Eigentumsquote bei 80 Prozent und höher liegt.

(Stephan Brandner [AfD]: Wer regiert denn seit 70 Jahren?)

Deshalb, glaube ich, ist es richtig, dass wir beispielsweise über Veränderungen im Baurecht, durch die Schaffung urbaner Gebiete, durch das Baukindergeld und durch viele andere Maßnahmen versuchen, an dieser Stelle zu einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt insgesamt beizutragen.

Da kommen jetzt die Länder ins Spiel, wenn es beispielsweise um die Baunebenkosten geht, wenn es beispielsweise um die Grunderwerbsteuer geht, wenn es beispielsweise um die Landesbauordnungen geht; denn all das macht das Bauen und das Wohnen teuer. Daran wird klar: Da tragen alle eine Verantwortung, und alle müssen dazu einen Beitrag leisten.

Wenn ich jetzt den Blick auf den Mietwohnungsmarkt richte, dann kann man in der Tat sagen, dass wir in den letzten Wochen und Monaten vieles gemacht haben. Man denke etwa an das Mietrechtsanpassungsgesetz aus dem November 2018 mit den Veränderungen bei der Rüge im Rahmen der Mietpreisbremse oder an die Frage der Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete: Da ist viel passiert.

(Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Ich erinnere auch an die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar dieses Jahres – das kommt nun 660 000 Menschen in unserem Land zu, 180 000 mehr als zuvor – oder an die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes, die wir vor Weihnachten vorgenommen haben. Das war eine Maßnahme ausschließlich für Mieterinnen und Mieter.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Jetzt geht es um die befristete Verlängerung der Mietpreisbremse. Das ist auch eine Verbesserung für die Situation der Mieterinnen und Mieter. Wir verlängern die Möglichkeit zum Einsatz der Mietpreisbremse für die Länder bis 2025 und schaffen nicht nur eine vereinfachte Rügemöglichkeit, sondern auch den Zeitraum für die Rückforderung von zu viel gezahlter Miete auf bis zu 30 Monate.

Ich will an dieser Stelle aber auch ganz ehrlich sagen, dass die Mietpreisbremse für uns wirklich nur ein Mittel zum Zweck ist. Wir machen diese Regulierung im freien Markt nicht gerne. Es ist auch tatsächlich so, dass hohe Mieten und Engpässe auf dem Wohnungsmarkt letztlich nur durch Bauen, Bauen, Bauen zu erledigen sind. Wir haben zu wenige Wohnungen. Deswegen sind die Mieten zu hoch.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass in Deutschland mehr gebaut wird.

(Zurufe von der FDP)

Die Mietpreisbremse hilft uns dabei zunächst einmal nicht, sondern sie hilft uns nur, Zeit zu gewinnen. Aber diese Zeit muss dann auch genutzt werden.

(Zuruf des Abg. Daniel Föst [FDP])

Ich will von daher an dieser Stelle eines sagen: Wir können natürlich nicht alle fünf Jahre die Dauer der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre verlängern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Daniel Föst [FDP]: Warum machen Sie es dann?)

– Weil es jetzt notwendig ist. – Aber diese Zeit muss genutzt werden. Wir geben den Ländern die Möglichkeit, diese Zeit zu nutzen, um zu bauen. Ich will mal zwei Beispiele nennen; beide betreffen übrigens sozialdemokratisch geführte große Städte. Das Beispiel, bei dem es sehr gut klappt, ist Hamburg, wo seit 2011 100 000 Baugenehmigungen ausgereicht worden sind. Das Negativbeispiel ist Berlin: Da wird gerade mal die Hälfte gebaut im Verhältnis zur Einwohnerzahl.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir uns in fünf Jahren mit diesem Thema erneut beschäftigen müssen, dann wäre ich sehr dafür, zu sagen: Nur die Länder, die selber ihren Beitrag dazu leisten, dass gebaut wird, dass sich der Wohnungsmarkt entspannt, dass die Preise sinken, dürfen auch auf regulatorische Elemente wie die Mietpreisbremse zurückgreifen. Das halte ich für ganz entscheidend.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dafür sollten wir dann auch die Voraussetzungen schaffen. Jetzt verschafft uns diese Maßnahme Zeit. Wir wollen diese Zeit nutzen.

Als letzten Satz möchte ich sagen: Wir müssen immer genau austarieren: Wo brauchen wir Regulierung? Wo hilft es uns, Zeit zu gewinnen, um die Dinge zu verbessern? Und wo geht es in eine Überregulierung, die verhindert, dass in den Wohnungsbaumarkt investiert wird, und damit letztlich auch verhindert, dass zusätzliche Wohnungen gebaut werden können? Ich glaube, wir gehen hier den richtigen Mittelweg.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)