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Sozialleistungsmissbrauch, Datenaustausch und BAföG

Die neue Sitzungswoche im Bundestag

Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, der bessere Datenaustausch im Aufenthalts- und Asylgesetze sowie Verbesserungen der BAföG-Leistungen für Schüler und Studenten stehen auf der Tagesordnung im Plenum des Bundestags.

„Starker Staat ist für uns ein ganz wichtiges Thema“ 

Als positive Nachricht nannte Fraktionschef Ralph Brinkhaus vor der Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die gerade von Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgestellte Polizeiliche Kriminalstatistik, wonach die Kriminalität in Deutschland weiter zurückgegangen ist. „Das ist eine schöne Sache“, so Brinkhaus. Man werde sich jedoch nicht zurücklehnen, sondern weiter daran arbeiten, dass Deutschland noch sicherer werde. „Starker Staat, das ist für uns ein ganz wichtiges Thema“, betonte Brinkhaus. 

Große BAföG-Reform 

Im Anschluss stellte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Arnold Vaatz die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vor, die vom Bundestag am Freitag in Erster Lesung beraten wird. Man wolle mit dem Gesetz auf die Steigerung der Lebenshaltungskosten und vor allem der Mieten reagieren und sowohl die Fördersummen als auch die Einkommensgrenzen der Eltern deutlich anheben. „Das ist insgesamt eine sehr gute Nachricht für Studentinnen und Studenten“, so Vaatz. Da sich manche Studierende aus Angst vor einer Verschuldung nicht trauten, BAföG in Anspruch zu nehmen, habe man auch bei den Rückzahlungsregeln „eine gewisse Entspannung eingebaut. 

Diese neuen Sätze sollen zum Beginn des kommenden Schuljahres bzw. des Wintersemesters gelten. Mit einer Anhebung der Einkommensfreibeträge in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent können mehr Studenten und Schüler gefördert werden. Unabhängig davon profitieren alle BAföG-Empfänger von der Erhöhung der Bedarfssätze in zwei Stufen 2019 und 2020 - um insgesamt sieben Prozent. Dazu steigt der Wohnzuschlag für Studierende, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich an.Die geplanten Maßnahmen steigern den Höchstbetrag der Förderung um gut 17 Prozent von aktuell 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020. 

Bei den Rückzahlungsmodalitäten sind folgende Änderungen geplant:  

  • Die bisher existierende Schuldendeckelung von 10.000 EUR soll in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung von maximal 77 Rückzahlungsraten gewandelt werden
  • Das bisher verzinste Bankdarlehen der KfW wird in ein zinsfreies Staatsdarlehen überführt
  • Darlehen werden nach 20 Jahren erlassen, sofern es nicht trotz redlichen Bemühens gelingt, den Zahlungsverpflichtungen nachzukommen

Das Maßnahmenpaket unterstreicht den Anspruch der Unionsfraktion, gerechte Chancen auf Bildung und Aufstieg für alle zu bieten. 

Gegen Menschenhandel und Kindergeldbetrug 

Der Deutsche Bundestag berät in erster Lesung über geeignete Mittel und Wege, wie illegale Beschäftigung und Missbrauch von Sozialleistungen noch besser bekämpft werden können. Der Gesetzentwurf soll etwa die Ermittlungs- und Kontrollmöglichkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (kurz FSK) verbessern, um Arbeitnehmer gegen rechtswidrige Lohnpraktiken zu schützen. Die FSK soll ebenfalls gegen den Sozialversicherungsbetrug und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgehen können. So soll auch illegale Beschäftigung eingedämmt werden. Nicht zuletzt kann die FSK die Einhaltung der Mindestlohnstandards prüfen und sicherstellen. Die Tätigkeit der FSK soll außerdem auf die Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung ausgeweitet werden. Im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit soll die FSK künftig auch präventiv tätig werden können, etwa wenn Dienst- oder Werkvertragsleistungen noch nicht erbracht, aber vorabsehbar sind, oder nur vorgetäuscht werden. Um schließlich den Missbrauch im Kindergeldbezug einzudämmen, erhält die Familienkasse mehr Möglichkeiten. Sie soll laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einstellen können. 

Datenaustausch im Aufenthalts- und Asylrecht verbessern 

Ebenfalls in erster Lesung debattiert der Bundestag über die Weiterentwicklung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes mit dem Ziel, unerlaubt Einreisende oder in sich in Deutschland aufhaltende Ausländer frühzeitig zu registrieren. Das soll einen sicheren Austausch gesammelter Daten zwischen den betroffenen öffentlichen Stellen erleichtern – etwa durch den Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters, kurz AZR.

  • Aufgaben, die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, sollen effizienter organisiert und gesteuert werden können ( betrifft die Erweiterung des Kreises der Behörden, die automatisiert Daten aus dem AZR abrufen dürfen sowie die Erlaubnis zur Nutzung der AZR-Nummer eines Ausländers als eindeutiges Zuordnungsmerkmal v.a. beim Datenaustausch zwischen Behörden - bis zum Zeitpunkt der Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis)
  • Im Ausländerzentralregister sollen mehr Daten gespeichert werden können, um so Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu fördern (z.B. die eindeutige Identifizierung zur Vorbereitung von Abschiebungen, eine Verhinderung ungerechtfertigter Inanspruchnahme von Mitteln zur Förderung der freiwilligen Ausreise) 
  • Befugnisse der Bundespolizei, was die Registrierung von Personen angeht, aber auch eine verstärkte Anwendung des Sicherheitsabgleichs werden verbessert 
  • Auch mit Blick auf den Schutz minderjähriger, unbegleiteter Ausländer soll deren Registrierung verbessert werden, indem beispielsweise Fingerabdrücke bereits ab dem 6. Lebensjahr statt wie bisher ab dem 14. Lebensjahr abgenommen werden. Jugendämter werden rechtsverbindlich verpflichtet, diese sofort zu registrieren.