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Ronja Kemmer: "Künstliche Intelligenz ist eine riesige Chance"

Smart Germany – Learning Analytics und Künstliche Intelligenz in der Schule fördern, Lerndaten schützen

In der Debatte über künstliche Intelligenz dominieren immer noch oft die Ängste und Sorgen. Das betrifft gerade auch den Bereich Arbeit. Statt die Chancen, die mit KI für die Zukunft der Arbeit entstehen, offensiv in den Mittelpunkt zu stellen, werden vonseiten der politischen Linken eher noch Ängste geschürt. Es wird in den Vordergrund gestellt, dass durch KI Arbeitsplätze wegfallen werden.

Ja, es werden durch KI einige Arbeitsplätze wegfallen. Aber warum sprechen wir nicht besser direkt darüber, dass mehr neue Jobs durch Digitalisierung und insbesondere KI entstehen werden als alte wegfallen? Das BMAS geht in seinem Jobmonitor davon aus, dass bis 2025 etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen, aber gleichzeitig ungefähr 2,1 Millionen neue entstehen werden. Und nicht nur, dass mit KI zusätzliche Jobs entstehen, sondern KI kann ganz maßgeblich zur Entlastung und Unterstützung von Arbeitnehmern führen, den Anteil an monotonen Arbeitsvorgängen reduzieren, wodurch mehr Raum für kreative und erfüllende Aufgaben entsteht. Studien zufolge lässt sich das BIP in Deutschland bis 2030 allein durch KI um über 11 Prozent steigern. Das entspricht einer Wertschöpfung von 430 Milliarden Euro.

KI bedeutet darum eine riesige Chance. Mit der richtigen Gestaltung von KI können wir unsere soziale Marktwirtschaft und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland stärken. Chancen erkennen und nutzen, statt Ängste zu schüren: Dafür setzen wir uns als CDU/CSU ein.

Ganz essenziell ist dafür, Wissen über KI zu vermitteln. Von der Schule über die berufliche Bildung und die Hochschule bis hin zu Weiterbildung und lebenslangem Lernen. Die beiden Anträge, die die FDP dazu vorgelegt hat, gehen vom Grundsatz in die richtige Richtung.

Ich möchte mich mit Blick auf die begrenzte Zeit auf Ihren Antrag zu „Künstliche Intelligenz in der Schule“ konzentrieren. Sie schreiben, dass andere Staaten beim KI-gestützten Einsatz von Learning Analytics in der Schule weiter sind als Deutschland. Das ist erst mal richtig, und da müssen wir ganz schnell aufholen. Daran besteht kein Zweifel.

Das ist für uns als Union ein Thema von höchster Priorität, und darum unternehmen wir sehr viel in diesem Bereich. Zum Beispiel haben wir für die zweite Förderphase der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ im vergangenen Sommer gemeinsam mit den Ländern eine zusätzliche Förderrichtlinie für den Zeitraum 2020 bis 2023 beschlossen, bei der ein klarer Schwerpunkt auf die „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ gelegt wurde. Hiermit haben wir einen guten Rahmen für Learning Analytics gesetzt. Für einen pädagogisch sinnvollen und erfolgreichen Umgang mit KI ist es wichtig, dass die Vermittlung von Kenntnissen über KI und maschinelles Lernen immer stärker ins Zentrum der Didaktik rückt.

Zweifel habe ich aber an Ihrer Analyse und impliziten Schuldzuweisung an die Bundesregierung, dass, wie Sie schrieben, die „deutschen Datenschutzstandards“ dafür verantwortlich sind, dass wir beim Einsatz von KI in  den Schulen hinter unseren Möglichkeiten zurückbleiben. Hier möchte ich daran erinnern, dass Datenschutz im Bereich Schulen bislang in der Hoheit der Länder liegt.

Weil wir in der digitalen Schulbildung bundesweit anschlussfähige Lösungen erreichen wollen, haben wir von Unionsseite bei der Gestaltung des DigitalPakts Schule besonderen Wert darauf gelegt, dass ein fester Anteil der Mittel für länderübergreifende Zusammenarbeit festgeschrieben wurde. Dies betrifft sowohl den Bereich Qualifizierung des Lehrpersonals, den Bereich Infrastrukturen für die Bereitstellung von digitalen Bildungsmedien wie auch die Entwicklung von onlinebasierten Verfahren zur Diagnostik und Leistungsfeststellung. Die einzelnen Maßnahmen sind in Anlage 1 der Verwaltungsvereinbarung nachzulesen.

Wir arbeiten vonseiten des Bundes also mit Hochdruck daran, die Bedingungen für Learning Analytics für ganz Deutschland zu verbessern, und wir wirken auf die Länder ein, Hindernisse abzubauen. Mit Blick auf die Regelungen beim Schutz von Schülerdaten kann ein großer 

Sprung nach vorne letztendlich aber nur von den Ländern, konkret von der Kultusministerkonferenz, erfolgen.

Wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, dass wir politische Rahmenbedingungen brauchen, die die Nutzung von Daten in der Schule ermöglichen, dann stimme ich Ihnen zu. Wenn Sie aber für die Erreichung dieses Ziels fordern, Artikel 91b Absatz 2 Grundgesetz zu ändern, dann ist das doch nichts weiter als ein trojanisches Pferd, liebe Kollegen von der FDP, mit dem Sie bewirken wollen, dass der Bund die finanziellen Verpflichtungen der Länder übernimmt. Beim Thema Datenschutz, um das es Ihnen aber angeblich geht, kommen wir mit einer Änderung von Artikel 91b, seien Sie da doch ehrlich, keinen Schritt weiter.

Den DigitalPakt haben wir als CDU/CSU mit der Änderung von Artikel 104c auf den Weg gebracht, damit der Bund die Länder selektiv und zielgerichtet unterstützt – und nicht, dass der Bund in Form eines Rundum-sorglos- Pakets für die Länder alles, was mit digitaler Bildung zu tun hat, anstelle der Länder finanziert. Auch nach der Grundgesetzänderung bleibt es für uns als CDU/CSU dabei, dass die originäre Verantwortung für das Bildungswesen klar in der Zuständigkeit der Länder liegt.

Als CDU/CSU wollen wir Learning Analytics entschlossen vorantreiben. Wir sind überzeugt davon, dass beim KI-unterstützten Lernen große Chancen liegen. Richtig angewandt, kann mit KI die Motivation von Schülern gesteigert werden, es lassen sich schnellere, aber auch nachhaltigere Lernerfolge erzielen.

Für Lehrer entsteht beim Unterricht mit KI-gestützten Medien die Möglichkeit, Schüler individueller zu betreuen, mehr auf unterschiedliche Stärken und Lernstände einzugehen. Ich bin auch überzeugt davon, dass KI mehr Kreativität eröffnet als der althergebrachte Frontalunterricht.

Dafür müssen wir die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Das tun wir als Bund. Schaffen können wir es aber nur gemeinsam mit den Ländern.