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Peter Weiß: Niedrige Rentenanwartschaften werden aufgewertet

Redebeitrag zur Grundrente

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Es trennt uns jetzt nur noch meine Rede von der Abstimmung. Deshalb noch einmal eine kurze Zusammenfassung, worauf es wirklich ankommt: Die gesetzliche Rente ist bekanntlich lohn- und beitragsbezogen. Mit der Einzahlung in die Rentenversicherung erwerben wir uns den Anspruch, später eine Rente zu bekommen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rente ist auch Wertschätzung, Wertschätzung für fleißiges, lebenslanges Arbeiten. Und diese Wertschätzung wird jetzt durch das Grundrentengesetz noch einmal richtig betont und unterstrichen;

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

denn wenn jemand, der in seinem Leben vielleicht nur wenig verdient hat und folglich auch wenig auf seinem Rentenkonto stehen hat,

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Oder sie!)

Kinder erzogen hat, Angehörige gepflegt hat, erleben muss, dass er im Alter eventuell nur das bekommt, was man in der Grundsicherung auch ausgezahlt bekommt, also demjenigen finanziell gleichgestellt wird, der nie in das System eingezahlt hat, dann ist von Wertschätzung wenig übrig geblieben. Deswegen ist es richtig, dass wir diesen Zustand beenden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wer in die Rente eingezahlt hat, der muss auch besser dastehen als jemand, der nie in die Rente eingezahlt hat.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Aber nur bei euch nach 33 Jahren!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dafür haben wir zwei wichtige Elemente in diesem Gesetz.

Element eins. Niedrige Rentenanwartschaften werden aufgewertet. Aber diese Aufwertung erfolgt natürlich nur dann, wenn nicht noch über weiteres ansehnliches Einkommen verfügt wird. Deswegen ist es richtig, eine solche sozialpolitische Leistung der Rentenversicherung auch mit einer Einkommensanrechnung zu versehen. Jetzt muss ich einmal sagen: Ich verstehe die Kritik, die hier vorgetragen worden ist, überhaupt nicht. Entweder will man das Gießkannenprinzip einführen, oder man will Einkommen berücksichtigen. Dann muss man es auch prüfen, das ist auch Bürokratie. Es geht nicht, Gerechtigkeit ohne Einkommensprüfungen herzustellen. Und ich wette, dass diejenigen, die jetzt die Bürokratie beklagen, das Gießkannenprinzip beklagen würden, wenn wir es andersherum gemacht hätten. Deswegen ist die Kritik an diesem Gesetzentwurf unehrlich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Element zwei. Wenn jemand doch auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist, räumen wir einen Freibetrag ein. Wer gesetzliche Rente hat – das Gleiche gilt, wenn man private Rente oder Betriebsrente angespart hat –, dem verrechnen wir nicht alles zu 100 Prozent mit der Grundsicherung, sondern dem lassen wir etwas, und zwar mindestens 100 Euro, maximal 216 Euro im Monat. Auch das ist Anerkennung und Wertschätzung für fleißiges Arbeiten und Ansparen für das Alter. Das wird mit diesem Gesetzentwurf endlich auch für die gesetzliche Rente Realität.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Wer 32 Jahre gearbeitet hat, kriegt das nicht!)

Dann war auch die Finanzierung zu regeln. Der wichtigste Punkt für uns ist, weil es bei der Grundrente um eine sozialpolitische Leistung geht: Wir finanzieren das aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln. Das ist eine wichtige Nachricht für alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Ja, wir als Parlament, als Staat bekennen uns dazu. Dafür gibt es zusätzliche Steuermittel. Und meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Herbst dieses Jahres beraten wir den Bundeshaushalt für 2021. Da erwarten wir von Hubertus Heil und von Olaf Scholz, dass das im Haushaltsentwurf klipp und klar drinsteht, jeder es nachlesen kann und jeder durch Handaufheben mitbestimmen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Und dann machen wir mit diesem Gesetz, verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die Zukunft eine klare Ansage. Wir schauen uns noch einmal die betriebliche Altersvorsorge an. Wir verdoppeln die Förderung der Geringverdiener für eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Und wir erweitern den Kreis der Berechtigten. Bislang galt das nur für Bezieher von Einkommen bis zu 2 200 Euro. Künftig sind alle mit dabei, die ein Einkommen bis zu 2 575 Euro haben. Das sind noch einmal 2 Millionen Berechtigte mehr.

Und wir haben zusätzlich miteinander verabredet, dass wir bis Oktober einen Vorschlag des Bundesfinanzministers erhalten, wie wir die sogenannte Riester-Rente, also die private kapitalgedeckte Altersvorsorge, vereinfachen, verschlanken, gängiger machen.

Mit diesen beiden Ansagen machen wir Folgendes: Wir wollen, dass gerade auch die Geringverdiener in unserem Land künftig über eine zusätzliche Altersvorsorge verfügen, dass sie sich diese mit entsprechender Förderung und Unterstützung durch den Arbeitgeber wie durch den Staat aufbauen können. Denn unser Zukunftsmodell ist nicht, dass die Deutschen ein Volk von Grundrentenbezieher werden, sondern unsere Zukunftsvision ist, dass sich auch die Geringverdiener in unserem Land eine Altersversorgung aufbauen können, bei der sie weder auf Grundrente noch auf Grundsicherung angewiesen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir wollen ein Alterseinkommen, von dem man leben kann, und zwar anständig leben kann.

Vizepräsident in Petra Pau:

Kollege Weiß, die Erläuterungen zu diesem Vorhaben müssen Sie jetzt tatsächlich auf den Herbst verschieben. Sie müssen zum Schluss kommen.

 

Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):

Ich wollte doch gar nicht erläutern. Ich wollte meinen Schlusssatz sagen.

Vizepräsident in Petra Pau:

Gut.

 

Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU):

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb ist das ein Gesetzentwurf, der die Rente stärkt, der aber auch für die Zukunft eine klare Ansage macht: Jawohl, wir wollen ein auskömmliches Alterseinkommen für alle Menschen, die in Deutschland arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)