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Peter Weiß: Erwerbsminderungsrentner verdienen unsere Solidarität

Die Erwerbsminderungsrente stärken

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wunderbar, nach Mitternacht im Parlament zu diskutieren. Ich finde, das ist ein wahrer Jungbrunnen für uns Abgeordnete, der uns hoffentlich psychisch wie physisch gesund erhält.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Dass bei einem so ernstzunehmenden Thema wie der Erwerbsminderungsrente um diese Stunde so viele Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament sind, finde ich auch ganz toll und hervorragend, weil es zeigt, wie ernst wir das Thema nehmen. Dass die antragstellende Fraktion mit nur vier Abgeordneten vertreten ist, zeigt aber, dass die Antragsteller das Thema offensichtlich nicht ganz so ernst nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der AfD)

Jetzt sind schon viele Zahlen vorgetragen worden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, um zu verstehen, was wir in der vergangenen Legislaturperiode gemacht haben und in dieser vorhaben, mache ich einfach einen kurzen Rückblick.

Früher sah das Erwerbsminderungsrentenrecht so aus: Es wurde berechnet, welchen Rentenanspruch ich hätte, wenn ich bis zum 55. Lebensjahr gearbeitet hätte. Auf dieser Basis wurde die Erwerbsminderungsrente berechnet. Das war nicht sehr viel.

Dann kam die Reform von Riester. Da hat man gesagt: Wir kalkulieren jetzt mit 10,8 Prozent Abschlägen – das ist ein Thema, das heute schon erörtert worden ist –, rechnen aber künftig bis zum 60. Lebensjahr. Was hätte ich an Rente erreicht, wenn ich bis 60 weitergearbeitet hätte? Mit dieser Erweiterung der Zurechnungszeit – so nennt man das – ist schon einmal ein Drittel dieser Abschläge kompensiert worden.

Letzte Legislaturperiode haben wir beschlossen: Wir verlängern diese Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr. Was hätte ich dann an Rentenanspruch erworben? Damit ist noch mal ein Teil dieser Abschläge kompensiert worden.

Aber das Allerentscheidendste – das hat noch keiner erwähnt – ist: Wir haben etwas gemacht, was von keiner anderen Fraktion beantragt worden ist. Wir haben gesagt: Wir schauen künftig, was in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderungsrente der beste Verdienst gewesen ist. Denn es ist ja so: An dem Tag, an dem man in Erwerbsminderungsrente geht, ist man meistens schon nicht mehr auf dem Höhepunkt der beruflichen Karriere und des Verdienstes oder schon lange krank, vielleicht auch schon aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Deswegen haben wir bei der Berechnungsmethode darauf geschaut, wie hoch der beste Verdienst in den letzten fünf Jahren war, um von dort aus hochzurechnen. Das war die entscheidende Verbesserung der letzten Legislaturperiode. Das hat uns massiv geholfen, die Erwerbsminderungsrente auch im Durchschnitt wieder zu verbessern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Jetzt machen wir in dieser Legislaturperiode mit dem Rentenpaket I, das die Bundesregierung demnächst vorlegen wird, einen weiteren Schritt. Künftig rechnen wir nicht nur bis 62 Jahre, sondern wir berechnen, welchen Rentenanspruch jemand, der beispielsweise schon mit 30 oder 40 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen musste, erworben hätte, wenn er tatsächlich bis 67 Jahre durchgearbeitet hätte. Das wird bei der Verbesserung der Erwerbsminderungsrente noch einmal einen großen Sprung nach vorne geben.

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wenn Sie die Reform der letzten Legislaturperiode und das, was wir jetzt vorhaben, zusammennehmen, dann haben wir die Abschläge, die durch die Riester-Reform entstanden sind, deutlich überkompensiert. Ja, wir machen als Große Koalition deutlich: Erwerbsminderungsrentner, Menschen, die nicht mehr können, weil sie krank geworden sind oder einen Unfall hatten, verdienen unsere Solidarität. Wir wollen eine Erwerbsminderungsrente, die ihren Namen verdient und die diesen Menschen Sicherheit gibt. Das ist das Ziel der Politik der Großen Koalition.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Der Kollege Kurth hat vorhin zu Recht darauf hingewiesen, dass das Entscheidende ist, den Menschen zu helfen, damit möglichst gar nicht die Situation entsteht, in Erwerbsminderungsrente gehen zu müssen. Also: Reha. Wir haben in der letzten Legislaturperiode den Rehadeckel angehoben, also die Ausgaben, die bei der Rentenversicherung für Reha zur Verfügung stehen, verstärkt. Wenn Sie die Rehaeinrichtungen der Rentenversicherung befragen, dann bekommen Sie überall die Antwort: Jawohl, das Rehageschäft läuft wieder. Wir bieten dem, der Reha braucht, Reha an, ausgezahlt aus den Mitteln der Rentenversicherung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vor der Reha steht die Prävention, damit man nicht in Reha gehen muss. Auch das ist vollkommen richtig. Natürlich sind wir im Arbeitsschutz in der Prävention mittlerweile top, aber in Bezug auf psychische Erkrankungen noch nicht. Deshalb braucht unser betriebliches Gesundheitsmanagement eine Stärkung dieses Zweigs, um gerade auf psychische Belastungen im Arbeitsleben einzugehen. Ich glaube, das ist die große Herausforderung, vor der wir in den kommenden Jahren stehen. Ja, wir wollen auch die Prävention im Betrieb stärken, damit Menschen möglichst gesund durch das Arbeitsleben gehen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dieser Dreiklang – Prävention, Reha und eine gute Erwerbsminderungsrente, wenn es dann leider doch zum Erwerbsminderungsfall kommt – ist unser Programm. Ich glaube, damit können wir uns auch sehen lassen.

Vielen Dank und Ihnen allen, wenn die Debatte zum nächsten Tagesordnungspunkt vorbei ist, einen guten Schlaf heute Nacht.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)