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Peter Weiß: "Das Sozialschutz-Paket III ist ein Zeichen eines starken Sozialstaates"

Sozialschutz-Paket III

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein starker Sozialstaat, ja, der Sozialstaat schlechthin erweist seine Leistungsfähigkeit nicht, wenn die Sonne scheint und alles gut ist. Er erweist seine Leistungsfähigkeit, wenn er in einer Krise, wie wir sie derzeit erleben, tatsächlich den Schwächsten in unserer Gesellschaft hilft. Genau das ist der Inhalt unseres Sozialschutz-Pakets III. Wir zeigen: Der Sozialstaat wirkt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Martin Rosemann [SPD])

Der Sozialstaat in unserem Land gewährleistet auch, dass wir eine wirklich bemerkenswerte Zahl leistungsfähiger, differenzierter Dienste und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens haben. Deshalb ist es Aufgabe des Sozialstaates, dafür zu sorgen, dass diese leistungsfähigen, differenzierten Systeme der sozialen Sicherheit, der sozialen Dienste und Einrichtungen in einer Krise wie dieser nicht in die Knie gehen. Da können wir sagen: Ja, wir haben geholfen, dass diese soziale Infrastruktur nicht kaputtgeht, sondern lebendig bleibt; auch das ist ein großer Erfolg.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb ist die Verlängerung der Regelung des vereinfachten Zugangs zum Arbeitslosengeld II für all diejenigen, denen das Einkommen weggebrochen ist, eine wichtige und auch nachhaltige Hilfe.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das System „Arbeitslosengeld II“ ist keines, das jemanden gefangen nimmt. Wir haben der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern sogar extra aufgegeben, die Selbstständigen, die diese Hilfe jetzt beantragen, so zu beraten, dass sie möglichst schnell, wenn es wieder bergauf geht, in ihre selbstständige Tätigkeit zurückkehren und Geld verdienen können. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und nicht das Gegenteil.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein Zweites ist, dass wir diese Einmalleistung von 150 Euro für die erwachsenen Grundsicherungsempfänger in dieses Gesetz geschrieben haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Interessante ist aber das Gesamtkonzept. Man kann aus der Debatte immer Einzelpunkte herausnehmen, aber Sie müssen das Gesamtkonzept anschauen: Wir zahlen den Erwachsenen 150 Euro. Gerade eben haben wir den Kinderbonus für die Kinder beschlossen. Wir haben geregelt, dass es für Grundsicherungsempfänger einen kostenfreien Zugang zu notwendigen Masken gibt. Wir haben geregelt – das ist mir besonders wichtig –, dass es in einer Zeit, in der Digitalunterricht stattfinden muss und es um die Frage geht, ob ich über digitale Endgeräte verfüge oder nicht, nicht zu einer neuen Diskriminierung gerade von Kindern aus einkommensschwachen Familien kommt. Deshalb haben wir geregelt, dass mithilfe des Bundes allen Kindern aus einkommensschwachen Haushalten digitale Endgeräte als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden können. Gerade sie dürfen in der Zeit der Krise, in der Digitalunterricht notwendig ist, nicht die Benachteiligten sein, sondern sie müssen Zugang zu Bildung haben, so wie wir uns das wünschen, damit Bildung auch die Grundlage für sozialen Aufstieg und für Erfolg wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zu Recht bereiten uns in dieser Krise die vielen Kulturschaffenden besondere Sorge, die als freie Künstler derzeit nicht auftreten können. Im sozialen Bereich ist da vor allem die Künstlersozialkasse wichtig, die eine großartige Einrichtung ist, die eine großartige Leistung erbringt. Deswegen regeln wir in diesem Gesetz auch, dass auch bei einbrechenden Einkommen die freien Künstler Mitglied der Künstlersozialkasse bleiben. Wir wollen, dass auch in Zukunft die Künstlersozialkasse eine starke soziale Sicherheit für die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land bietet.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Bei der Frage: „Wie verlängern wir Regelungen, die wir coronabedingt als Sonderregelungen eingeführt haben?“, beschreiten wir einen neuen Weg, indem wir eine ganze Reihe von Regelungen an ein Gesetz binden, über das wir in der nächsten Woche im Deutschen Bundestag beraten werden, nämlich das Infektionsschutzgesetz. Immer dann, wenn der Bundestag feststellt, dass wir eine epidemische Lage von nationaler Tragweite haben, werden Regelungen des Sozialschutz-Paketes weiter verlängert; sie müssen nicht noch einmal extra beraten und beschlossen werden. Auch das halte ich für eine sinnvolle Regelung, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir treffen mit diesem Gesetz auch Vorsorge für künftige Fälle und zeigen, dass wir mit den Regelungen, die dem Sozialschutz zugrunde liegen, auch eine vorausschauende Krisenbewältigungspolitik betreiben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das Sozialschutz-Paket III ist ein Zeichen eines starken Sozialstaates, ein Zeichen an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass sie sich darauf verlassen können, dass wir den sozialen Schutz für sie persönlich, aber auch die Dienste und Einrichtungen unseres Sozialstaates, gerade in dieser Krise, unterstützen, festigen und bekräftigen. Sehr geehrte Damen und Herren, es zeigt: Auf den Sozialstaat Deutschland ist Verlass. Wir, der Deutsche Bundestag, schaffen Verlässlichkeit. Das ist das Wichtigste, um den Menschen in unserem Land in dieser Krise Zukunft und Hoffnung zu geben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)