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Patrick Schnieder: Zwei neue Ordnungsgelder bei Fehlverhalten von Abgeordneten

Redebeitrag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Zum zweiten Mal in diesem Jahr ändern wir heute das Abgeordnetenrecht. Ende Mai haben wir eine Nullrunde bei den Diäten beschlossen. Heute führen wir zwei neue Ordnungsgelder bei Fehlverhalten von Abgeordneten ein. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir diese Ordnungsgelder in §§ 12 und 44a Abgeordnetengesetz interfraktionell und einvernehmlich vereinbaren können. Als wir vor gut neun Jahren das letzte Mal ein Ordnungsgeld gegen Abgeordnete einführen wollten, mussten wir dies noch gegen den erbitterten Widerstand von Linkspartei und Grünen machen.

Was wird künftig mit einem neuen Ordnungsgeld sanktioniert, und warum machen wir das? Ein Ordnungsgeld droht einem Abgeordneten bislang zum Beispiel schon bei falschen oder fehlenden Angaben zu anzeigepflichtigen Tätigkeiten oder anzeigepflichtigen Einkünften. Damit können Verstöße gegen die Transparenzregelungen im Abgeordnetenrecht sanktioniert werden. Kein Ordnungsgeld gab es bislang aber bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht von Spenden oder gar gegen die Annahme eines unzulässigen Vorteils. Das ist erkennbar eine Regelungslücke; es ist nicht erklärbar, warum gegen einen Abgeordneten ein Ordnungsgeld festgesetzt wird, wenn er eine Tätigkeit nicht richtig oder rechtzeitig anzeigt, auf der anderen Seite aber kein Ordnungsgeld, wenn er eine Spende verheimlicht hat. Diese Lücke schließen wir jetzt.

Wir schließen auch eine zweite Lücke; denn wir führen auch ein Ordnungsgeld bei rechtswidriger Mitarbeiterbeschäftigung ein. Bereits jetzt regelt das Abgeordnetengesetz, dass wir Abgeordneten unsere parlamentarischen Mitarbeiter, unsere vom Bundestag bezahlten Mitarbeiter, nur für unsere parlamentarische Arbeit einsetzen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns im Herbst 2017 aufgetragen, diese Regelung insbesondere mit Blick auf Parteiarbeit und Wahlkampfzeiten konkreter und klarer zu fassen. Das haben wir im Herbst im Ältestenrat mit der Verabschiedung von Richtlinien dann auch getan und dort eine Liste verabschiedet, welche konkreten Tätigkeiten Mitarbeitern von Abgeordneten künftig in jedem Fall untersagt sind. Spätestens seitdem weiß also jeder, was erlaubt ist, und insbesondere, was verboten ist.

Jetzt führen wir ein Ordnungsgeld für die Fälle ein, bei denen gegen diese klaren Regelungen verstoßen wird. Die Höhe des Ordnungsgeldes, das wir festlegen, ist jedenfalls beachtlich; denn für jeden Verstoß können Ordnungsgelder bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung festgesetzt werden.

Nun wird sich mancher fragen, wie das mit einem Rückerstattungsanspruch ist, der hier ausdrücklich nicht geregelt ist. Wir haben darüber diskutiert. Wir hielten das – ich sage das ganz besonders für meine Fraktion – für rein deklaratorisch, weil es diesen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, ein Institut, das die Rechtsprechung anerkennt, bereits gibt. Deshalb sehen wir auch keinen Grund dafür, dass man es zusätzlich noch einmal normiert. Der Erstattungsanspruch ist vorhanden.

Warum brauchen wir Ordnungsgelder gegen Abgeordnete? Letztlich dient das dem Schutz des freien Mandates. Wenn wir uns Regeln geben, wie wir uns verhalten sollen, dann müssen wir eben auch sanktionieren, wenn wir gegen diese Regeln bei der Ausübung unseres Mandates verstoßen. Deshalb müssen wir die Regeln auch immer wieder anpassen und Sanktionen vorsehen, wenn es Tatbestände gibt, die das erfordern.

Mit dem Gesetz werden wir auch Unsicherheiten beseitigen, die in den letzten Jahren bei den Verhaltensregeln aufgekommen sind. Eine dieser Regelungen schien bei wörtlicher Auslegung jeglichen Hinweis auf die Mitgliedschaft im Bundestag zu verbieten. Hierzu zählt beispielsweise schon die Angabe im Lebenslauf auf einer Internetseite. Das war selbstverständlich nie intendiert, nie der ursprüngliche Sinn dieser Vorschrift, die jetzt klargestellt wird. Verboten sind jetzt klar und ausdrücklich missbräuchliche Hinweise – missbräuchliche Hinweise! –, die geeignet sind, aufgrund der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag einen Vorteil in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten zu erzeugen.

Last, but not least eine weitere Regelung, mit der wir das Druckwerk des Amtlichen Handbuchs abschaffen. Das steht sicherlich nicht so im Mittelpunkt des Interesses. Aber das lässt sich heute alles sehr viel einfacher und bequemer und vor allem kostengünstiger übers Internet regeln und publizieren. Das spart immerhin 700 000 Euro in jeder Wahlperiode ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt sicherlich noch andere Baustellen, über die man hier reden kann und auch reden muss. Wir werden jetzt auch weitere Vorschläge sicherlich noch hören. Wir haben auch über das eine oder andere diskutiert, und wir werden das an entsprechender Stelle auch weiterführen. Es ist allerdings wichtig, dass wir heute mit diesem Gesetzentwurf zu Potte kommen. Wir sind eben nicht bei allen Punkten, über die wir noch zu diskutieren haben oder die wir diskutieren wollen, zu einem beschlussfähigen Ergebnis gekommen. Wir müssen das Ordnungsgeld aber jetzt regeln, insbesondere mit Blick auf den Wahlkampf, der ja bald beginnt. Wir stellen heute schon auf; manche Kollegen sind schon aufgestellt. Da brauchen wir Sicherheit, da brauchen wir auch das Signal nach außen, dass wir das, was das Bundesverfassungsgericht uns aufgetragen hat, ernst nehmen und dass wir es umsetzen. Das geschieht jetzt rechtzeitig. Deshalb bitte ich auch, hier diesem Vorschlag zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD])