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Mehrwertsteuer, Kinderbonus & SURE

Parlament befasst sich mit Corona-Folgen

Der Bundestag beschäftigt sich in der kommenden Woche u.a. mit der Senkung der Mehrwertsteuer, mit dem Kinderbonus und mit Solidaritätsmaßnahmen für unsere Nachbarn. Damit steht die Sitzungswoche erneut im Zeichen der Corona-Pandemie.

Regierungserklärung: Solidarität mit Europa

Bundeskanzlerin Angela Merkel gibt am Donnerstag eine Regierungserklärung vor dem Bundestag ab – es geht um den Europäischen Rat. Denn die Staats- und Regierungschefs werden sich am Freitag in Brüssel mit dem sog. Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) beschäftigen – dem EU-Haushaltsplan für die Jahre 2021 bis 2027. Daran angedockt werden soll ein Wiederaufbaufonds, aus dem die besonders von der Corona-Krise betroffenen Mitgliedstaaten wie Italien oder Spanien unterstützt werden können.

Die Themen Haushaltsplan und Wiederaufbaufonds stehen auch im Mittelpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die turnusgemäß am 1. Juli beginnt. Es wird erwartet, dass die Bundeskanzlerin im Bundestag einen Ausblick auf den sechsmonatigen Vorsitz gibt. 

Mehrwertsteuer runter, Kinderbonus für Familien

Die Folgen dieses Gesetzes werden wir in unserem Portemonnaie spüren – denn wir alle werden dadurch finanziell entlastet: In der kommenden Woche wird der Bundestag mit dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ weitere wichtige Maßnahmen debattieren, mit denen die Folgen der Corona-Krise abgefedert werden sollen. 

Das Gesetz, das Teil des Konjunkturpakets ist, sieht u.a. vor, dass die Umsatzsteuersätze befristet vom 1.Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. 

Ein ganz wichtiger Punkt betrifft Familien: Sie erhalten einen Kinderbonus für jedes kindergeldberechtigte Kind in Höhe von 300 Euro, das Geld soll in zwei Raten im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt werden – ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig. Der Kinderbonus wird aber – analog zum Kindergeld – beim Kinderfreibetrag berücksichtigt. Übrigens: Auch Familien, deren Kinder noch nicht geboren sind, aber noch in diesem Jahr zur Welt kommen, erhalten das Geld.

Zudem wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. EUR (10 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) erweitert sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.

Förderung der Photovoltaik bleibt

Die Förderung kleiner und mittlerer Photovoltaik-Anlagen wird auch zukünftig möglich sein: Der „Solarförderdeckel“ wird abgeschafft. Denn in der kommenden Woche wird der Bundestag das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude“ beschließen, und ein wichtiger Punkt darin ist, dass die EEG-Förderung von Photovoltaikanlagen bis zu 750 Kilowatt Leistung auch dann fortgeführt werden kann, wenn der Solar-Ausbau in Deutschland die Grenze von 52 Gigawatt erreicht hat – diese Marke wird noch in diesem Sommer geknackt.

Ein anderer wichtiger Punkt, den das neue Gesetz adressiert, betrifft Windräder: Die Verantwortung für die Abstandsregeln bei Windkraftanlagen liegt künftig bei den Bundesländern. Sie können entscheiden, ob sie den Mindestabstand einem Kilometer zur Wohnbebauung in ihre Landesbauordnungen aufnehmen oder nicht. Damit wird die Möglichkeit zu mehr Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie auf dem Land geschaffen.

Bundeswehrmandate gehen in die Verlängerung

Im Plenum stehen die Verlängerung der Beobachtermission UNIFIL im Libanon und der Stabilisierungsmission KFOR im Kosovo zur Abstimmung an. 

Die Bundeswehr ist seit 1999 im Kosovo präsent. Die Mission KFOR (Kosovo Force) hat u.a. den Auftrag, ein sicheres Umfeld für den Aufbau einer zivilen Friedensordnung zu schaffen. Derzeit leisten etwa 3.400 Soldatinnen und Soldaten, davon 80 aus Deutschland, im Kosovo ihren Dienst. 

Seit 2006 unterstützt UNIFIL (United Nations Interim Force in Lebanon) die libanesische Regierung dabei, Seegrenzen zu sichern und Waffenschmuggel zu verhindern. Deutsche Marinesoldaten und -soldatinnen engagieren sich außerdem seit mehreren Jahren in der Ausbildung der libanesischen Marine.

Kurzarbeiterreglung für Europa

In Deutschland ist das Kurzarbeitergeld eine wichtige Maßnahme, um Massenentlassungen vorzubeugen. Dieses Instrument soll jetzt unter dem Namen „SURE“ („Temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency“) auch in der EU eingeführt werden.

Zur Finanzierung dieses Programmes benötigt die Europäische Kommission von allen Mitgliedstaaten Garantien entsprechend ihres Anteils am Bruttonationaleinkommen der EU. Mit dem SURE-Gewährleistungsgesetz, über das der Bundestag abstimmen wird, soll die Bundesregierung dazu ermächtigt werden, diese Garantie für den deutschen Anteil zu übernehmen.

SURE wird Kurzarbeiterprogramme und ähnliche Maßnahmen mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro unterstützen. Das Programm soll rückwirkend vom 1. Februar zunächst bis Ende 2022 laufen. 

Unternehmen besser schützen

Die Geschichte hatte alle Zutaten eines John-Le-Carré-Romans – und fand doch ganz real zu Beginn der Corona-Krise statt: Die US-Regierung machte Schlagzeilen mit ihrem Plan, ein Tübinger Biotechunternehmen, bzw. sein begehrtestes Forschungsobjekt, aufzukaufen – es ging um einen möglichen Impfstoff gegen das Covid-19-Virus. 

Um solche Übernahmen aus Gebieten außerhalb der EU stärker zu kontrollieren, stimmt der Bundestag über eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes ab. Damit soll die nationale Sicherheit gestärkt und der Schutz insbesondere sensibler Infrastrukturen ausgebaut werden.