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Matthias Hauer: Uns als Union ist Verbraucherschutz wichtig

Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind Garanten für Arbeitsplätze in Deutschland. Damit dieser Jobmotor Mittelstand weiter läuft, brauchen Unternehmen früher oder später frisches Kapital, um zu wachsen, um neue Märkte und neue Zielgruppen zu erschließen und um neue Produkte zu entwickeln. Woher kommt dieses Geld? Aktuell zu weit über 80 Prozent aus Bankkrediten, zu weit weniger als 20 Prozent über die Kapitalmärkte.

Bei der Unternehmensfinanzierung über Kapitalmärkte liegt also eine Menge Potenzial brach. Dieses Potenzial sollten wir heben. Ein Hindernis sind zum Beispiel die hohen Kosten und der immense Aufwand, einen Wertpapierprospekt zu erstellen. Mehrere Hundert Seiten sind für einen solchen Prospekt keine Seltenheit, eine Hürde, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen sehr hoch liegt. Uns als CDU und CSU ist es wichtig, solche Hürden aus dem Weg zu räumen, gerade um mittelständischen Unternehmen die Kapitalaufnahme zu erleichtern. Das schafft neue Arbeitsplätze in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit der EU-Prospektverordnung geht die Europäische Union einen guten Schritt in die richtige Richtung. Die Verordnung ist Teil der geplanten EU-Kapitalmarktunion. Sie ersetzt die bisherige Prospektrichtlinie. Ziel ist es, gerade mittelständischen Unternehmen, aber auch Start-ups den Zugang zu Kapital zu erleichtern und preiswerter zu machen. Das begrüßen wir als Unionsfraktion; denn wir brauchen neue Ideen und mehr Wertschöpfung in Deutschland.

Mit der Prospektverordnung wird einerseits die Erstellung von Wertpapierprospekten einfacher und flexibler, andererseits werden die Ausnahmen von der Prospektpflicht deutlich ausgeweitet. Bisher muss grundsätzlich ab einem Angebot von 100 000 Euro ein Wertpapierprospekt erstellt werden. Diese Schwelle wird nun durch die Verordnung zunächst auf 1 Million Euro angehoben. Die Verordnung gibt uns als nationalem Gesetzgeber aber noch die Möglichkeit, einen Schritt weiterzugehen und diese Grenze von 1 Million Euro auf 8 Millionen Euro hochzusetzen. Gleichzeitig können wir verhältnismäßige Offenlegungspflichten unterhalb von 1 Million Euro festlegen. Die Bundesregierung will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Spielräume nutzen, die uns die EU-Verordnung bei der Prospektpflicht lässt.

Zunächst möchte ich mich vor allem bei unserem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bedanken. Er hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Prospektfreigrenze bei Wertpapieremissionen im Gesetzentwurf gegenüber dem Referentenentwurf auf 8 Millionen Euro angehoben wurde.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Indem wir in unserem Land diesen von der EU festgelegten Maximalbetrag ausschöpfen, stärken wir den Finanzplatz Deutschland auch im innereuropäischen Wettbewerb. Gleichzeitig machen wir es Mittelständlern, kleinen Unternehmern und Gründern leichter, sich über die Kapitalmärkte zu finanzieren.

Unterhalb der neuen Schwelle von 8 Millionen Euro wird künftig anstatt eines aufwendigen Prospekts nur noch ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt zu veröffentlichen sein. Damit sollen Anleger in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise über das Wertpapier und die damit verbundenen Anlagerisiken informiert werden.

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf eine Einschränkung vor. Privatanleger sollen bei prospektfreien Angeboten zwischen 1 Million Euro und 8 Millionen Euro nur eingeschränkt investieren dürfen. Danach könnte kaum ein Privatanleger, noch nicht einmal, wenn er vermögend wäre, hier mehr als 10 000 Euro investieren. Diese Einschränkung geht, so finde ich, nicht nur über die Vorgaben der EU-Prospektverordnung hinaus, sondern sie ist auch bevormundend und zu restriktiv.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das sieht auch der Bundesrat so, wie Sie Punkt drei seiner Ausschussempfehlungen entnehmen können. Gerade auf diese sogenannten Einzelanlageschwellen werden wir als Union im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratungen ein Auge werfen. Wir werden die Sachverständigen dazu befragen. Dazu nutzen wir auch die Anhörung im Finanzausschuss in der kommenden Woche.

Uns als Union ist Verbraucherschutz wichtig. Wir wollen, dass Privatanleger eigenverantwortlich gute Anlageentscheidungen treffen können. Verbraucherschutz bedeutet für uns aber auch, Verbraucher nicht zu bevormunden und ihnen Anlage- und Ertragsmöglichkeiten nicht unnötig zu verwehren.

Im Vorfeld der Beratungen ist zudem die Frage aufgekommen, ob nicht auch für GmbHs Erleichterungen bei der Prospektpflicht sinnvoll sein können. In Deutschland wird der überwiegende Teil der kleinen und mittleren Unternehmen in der Rechtsform der GmbH geführt. Während GmbH-Anteile zu den Vermögensanlagen gehören, knüpft die EU-Prospektverordnung jedoch an den Wertpapierbegriff an. Der Bundesverband Crowdfunding fordert eine Änderung im Vermögensanlagengesetz für Schwarmfinanzierungen. Er kritisiert, dass, wenn die Prospektfreiheitsgrenze nicht auch für GmbHs angehoben wird, künftig Aktien bis 8 Millionen Euro prospektfrei angeboten werden können, GmbH-Anteile jedoch nur bis 100 000 Euro.

CDU/CSU und SPD haben die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode im Zuge der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie um Evaluierung der Befreiungstatbestände des Vermögensanlagengesetzes bis Anfang 2019 gebeten. Im kommenden Jahr soll mit einem weiteren Gesetz der Hauptteil der EU-Prospektverordnung im deutschen Recht verankert werden. Bis dahin brauchen wir die Ergebnisse dieser Evaluierung. Dann können wir auch die Frage beantworten, ob es sinnvoll ist, weitere Erleichterungen bei der Prospektpflicht vorzunehmen oder nicht.

Bei dem heute zu beratenden Gesetzentwurf geht es erst einmal um die Ausübung der genannten Optionen. Neben diesen Themen der EU-Prospektverordnung sollen mit dem vorliegenden Mantelgesetz zudem weitere Finanzmarktgesetze geändert werden, etwa im Kreditwesengesetz – dort werden zum Beispiel die Vorschriften über die Rangfolge von Bankengläubigern an EU-Regeln angepasst – oder im Kapitalanlagegesetzbuch, in dem spezielle Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Verordnung über Geldmarktfonds geschaffen werden.

Ich gehe mit einem gewohnt kritischen Blick, aber auch mit Zuversicht in die anstehenden parlamentarischen Beratungen, auch und gerade in die Anhörung im Finanzausschuss in der kommenden Woche. Am Ende muss eine Lösung stehen, die bessere Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes und einen starken Anlegerschutz schafft. Dafür werden wir von der CDU/CSU uns einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)