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Klima
(Quelle: Pexels)

Kriminelle Klimaaktivisten härter bestrafen

  • Klimaschutz ist wichtig 
  • Der Zweck heiligt nicht die Mittel 
  • Freie Fahrt für Rettungswagen 

Klimaschutz ist wichtig. Das erfahren wir mit jedem Hitzerekord und jeder Flutkatastrophe am eigenen Leib. Daher ist es vollkommen okay, wenn Bürgerinnen und Bürger für mehr Klimaschutz auf die Straße gehen. Was aber überhaupt nicht geht: mit Straßenblockaden Menschenleben gefährden oder wertvolle Kunstwerke mutwillig beschädigen. Damit werden rote Linien überschritten. Darauf muss der Rechtsstaat härter als bislang reagieren.

Was ist passiert?

Die Klimaproteste begannen als friedliche Demonstrationen, wurden jedoch immer aggressiver. Inzwischen scheuen die Aktivisten vor Straftaten nicht zurück. Sie kleben sich auf Straßen fest und hindern so Rettungskräfte daran, Verletzte zu bergen. Sie beschädigen Kunstwerke in Museen – sogar Weltkulturerbe. Für die kriminellen Aktivisten heiligt der Zweck die Mittel. Die Unionsfraktion sagt: So nicht. Die rote Linie ist überschritten.

Um welche Straftaten geht es?

Bei den Straßenblockaden geht es um Nötigung, um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr oder um die Behinderung von Rettungskräften. Bei den Angriffen auf Kunstwerke in Museen geht es um Sachbeschädigung an Gütern, die dem Allgemeinwohl dienen. All dies ist bereits strafbar, doch die Strafen sind gering. Kaum einer der Aktivisten lässt sich von Geldbußen abschrecken.

Was will die Unionsfraktion?

Die Union sagt: In der Rechtsordnung ist kein Platz für Selbstjustiz, auch nicht von radikalen Klimaschützern. Deshalb muss die Politik das Strafmaß erhöhen. Die Behinderung von Rettungskräften oder die Beschädigung von besonders wertvollen Kunstwerken sollen mit drei Monaten Haft bestraft werden.