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Kerstin Vieregge: Politischer Extremismus als Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit hat in der Bundeswehr keinen Platz

Redebeitrag zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften

Herr Bundestagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften sollen Angelegenheiten geregelt werden, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Zum einen sehen wir die Änderungen im Soldatengesetz und in der Wehrdisziplinarordnung, welche die Möglichkeiten des Dienstherrn zu einer Reaktion auf besonders schwere Dienstvergehen schärfen sollen. Wir sehen aber auch die Änderung der rechtlichen Grundlage, die für die kostenlose Bahnfahrt von Soldatinnen und Soldaten geschaffen wird.

Lassen Sie uns zunächst auf den eher schwierigen Aspekt blicken, nämlich die verschärften Maßnahmen bei besonders schweren Dienstvergehen. Durch die Neufassung im Soldatengesetz soll es zukünftig möglich sein, Zeitsoldaten bis zum Ende des achten Dienstjahrs fristlos aus den Streitkräften zu entlassen, und zwar ohne Verurteilung oder gerichtliches Disziplinarverfahren, nur durch einen einfachen Verwaltungsakt. Bislang war dies nur bis zum Ende des vierten Dienstjahres möglich.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion?

 

Kerstin Vieregge (CDU/CSU):

Nein. – Nun fragt man sich: Was sind denn besonders schwere Fälle von Dienstpflichtverletzungen? Als Beispiel wird immer wieder politischer Extremismus genannt. „Faule Äpfel“ sollen also möglichst effektiv aus dem Dienst entfernt werden, und dieses Anliegen ist verständlich, wichtig und richtig; denn politischer Extremismus als Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit hat in der Bundeswehr keinen Platz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Doch ist dieses Instrument auch das passende? Viele Fragen können in der jetzigen Debatte nicht beantwortet werden. Wir werden aber im Verteidigungsausschuss die Gelegenheit haben, diese zu diskutieren. Außerdem sollten wir insgesamt alle ruhig mehr Vertrauen in die Mitarbeiter des Ministeriums haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun zum unstrittigen Teil, nämlich den Bahnreisen. Ohne Zweifel wurde hier eine Erfolgsgeschichte geschaffen, die den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr wirklich etwas bringt – zumindest denen, die die Bahn auch nutzen. Es ist toll, dass diese Maßnahme so gut angenommen wird und dadurch die Bundeswehr wieder in das Blickfeld der Bevölkerung rückt.

Viele von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, reisen regelmäßig mit der Bahn; so auch ich. Und jeden Freitagnachmittag freue ich mich aufs Neue darüber, wenn ich am Hauptbahnhof an Bahnsteigen und in Zügen auf einmal Uniformen der Bundeswehr sehe. Ob Feld- oder Dienstanzug, es ist eine klare Wahrnehmung. Es bereitet einfach Freude, die Männer und Frauen unserer Armee wie selbstverständlich im öffentlichen Leben zu sehen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und durch sie auch ein Stück Sicherheit zu spüren.

(Beifall des Abg. Grigorios Aggelidis [FDP])

Es wurde höchste Zeit, die Bundeswehr auch auf diese Art und Weise wieder ins Bewusstsein der Bevölkerung zurückzuholen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Der neue § 30 Absatz 6 des Soldatengesetzes schafft also nicht nur eine gesetzliche Verankerung, sondern sorgt auch für Berufszufriedenheit, öffentliche Aufmerksamkeit, eventuell sogar neue Bewerber und auf jeden Fall auch Anerkennung.

Ich freue mich darüber, als Mitglied dieses Parlaments unseren Soldatinnen und Soldaten etwas Gutes zu tun. Gerade jetzt, mitten in der Coronakrise, ist es wichtig, den Frauen und Männern der Bundeswehr wieder einmal vielen Dank für ihren Dienst zu sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)