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(Quelle: picture alliance | Horst Galuschka | dpa)

Kein Netz? Bußgeld!

Neue Regeln für Mobilfunkunternehmen

Mehr Transparenz zum Stand der Netzabdeckung, Bußgelder bei Verstößen gegen Versorgungsauflagen der Netzbetreiber und Stärkung des Glasfaserausbaus. Deutscher Bundestag stellt neue Regeln zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung auf.

Bundesnetzagentur mit neuen Kompetenzen

Bis auf die einzelne Funkzelle genau kann die Bundesnetzagentur künftig bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die tatsächliche Mobilfunknetzabdeckung vor Ort ist. In Online-Karten eingetragen und veröffentlicht, wird diese Information dann jedem zur Verfügung stehen. In die Karte eingetragen werden dann auch Hotspots, an denen es immer wieder zu Verbindungsabbrüchen bei Telefonaten kommt. Der Bürger/Mobilfunkkunde hat so die Möglichkeit, schnell und verbraucherfreundlich festzustellen, welcher Netzbetreiber gerade in seiner Region am leistungsfähigsten ist.

Zwangs- und Bußgelder für Netzbetreiber

Bei der Ersteigerung der Mobilfunkfrequenzen haben sich die Netzbetreiber verpflichtet, beim Ausbau der Telefonnetze im ländlichen Raum bestimmte Auflagen zu erfüllen. Wenn sie gegen diese Auflagen verstoßen, werden zukünftig Zwangs- und Bußgelder fällig – und das in beträchtlicher Höhe von zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens. „Wenn diese Auflagen nicht erfüllt werden, ist das kein Kavaliersdelikt“, erläutert der für digitale Infrastruktur zuständige Fraktionsvize Ulrich Lange. Zum Ende dieses Jahres müssen die Auflagen aus der 4G-Versteigerung des Jahres 2015 erfüllt werden. Dann wird diese Neuregelung erstmals relevant werden.

Lokales Roaming und aktives Infrastruktur-Sharing 

Weiter müssen sich die Mobilfunknetzbetreiber nun darauf einstellen, wie bereits von der Bundesnetzagentur angekündigt, dass sie zeitnah per Gesetz dazu verpflichtet werden, in Ausnahmefällen gegen Entgelt auch die Kunden eines anderen Mobilfunkanbieters an ihrer Netzinfrastruktur teilhaben zu lassen. Das gilt natürlich insbesondere für die ländlichen Regionen, wo in der Regel nur ein Mobilfunknetzbetreiber das Gebiet abdeckt. Bereits im Herbst 2019 sind erste Regelungsentwürfe geplant. Bis dahin, sagt Ulrich Lange, „können die Mobilfunknetzbetreiber unter Beweis stellen, dass sie auch auf freiwilliger Basis gemeinsamen Netzausbau im ländlichen Raum mit allen Unternehmen zügig und zum maximalen Nutzen für alle Mobilfunkkunden vereinbaren können.“

Glasfaserausbau in unterversorgten Gebieten stärken

Bereits Ende 2016 war per Gesetz geregelt worden, dass öffentlich finanzierte Bauarbeiten für den Glasfaserausbau mitgenutzt werden können, um Kosten zu sparen. Dies ist an sich eine gute Regelung. Wie sich in der Vergangenheit aber gezeigt hat, wird dieses Instrument der Baustellenkoordinierung teilweise von Unternehmen strategisch genutzt, um kostengünstig ein eigenes Netz parallel zu verlegen, um so in die Lage zu kommen, dem eigentlich geförderten Unternehmen Kunden abwerben zu können. Mit dem neuen Gesetz wird dies künftig nicht mehr so leicht möglich sein.