Karin Maag: Die Apotheken sind ein wesentlicher Baustein unserer Gesundheitsversorgung
Redebeitrag zur Arzneimittelversorgung
Herzlichen Dank für das Wort. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Covid-19-Pandemie hat uns ja heute schon ein Weilchen beschäftigt. Aber sie hat uns auch in diesem Fall, bei den Apothekern, einmal mehr gezeigt, was uns an einer flächendeckenden Apothekenversorgung liegen muss, dass wir darauf angewiesen sind und dass wir uns vor allem auf die Apotheker in der Krise verlassen können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vizepräsident Wolfgang Kubicki:
Frau Kollegin Maag, einen ganz kleinen Moment. Das geht nicht auf Ihre Redezeit.
Ich darf die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion bitten – es kann ja sein, dass es Beratungsbedarf gibt –, die Beratung nicht im Saal zu führen. Das stört die Rednerin und mich auch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist einfach auch eine Frage der Höflichkeit, der Rednerin zuzuhören – zumindest so zu tun – und Ruhe herzustellen. – Frau Kollegin Maag, Sie haben jetzt wirklich das Wort.
Karin Maag (CDU/CSU):
Wir können uns auch in der Krise auf die Apotheker verlassen. Ich erinnere zum Beispiel daran, dass sie die Herstellung der Desinfektionsmittel übernommen haben, dass sie ihre Öffnungszeiten ausgedehnt haben, als Not am Mann war. Es ist uns bewusst – ich bin unseren Apotheken auch dafür dankbar –, dass sie unsere Arzneimittelversorgung mit viel persönlichem Einsatz aufrechterhalten, trotz mancher Unwägbarkeiten unterschiedlichsten Ursprungs in der Belieferung.
Deswegen sind sie ein wesentlicher Baustein unserer Gesundheitsversorgung. Genau das ist der Grund, warum wir in der Union auch ihre Empörung teilen über eine Benachteiligung, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2016 entstanden ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Jetzt brauchen wir uns hier nicht über Europarecht aufzuregen. Selbstverständlich achtet die Union das Europarecht. Aber wir in der Union können trotzdem nicht akzeptieren, dass seither die ausländischen Versandapotheken Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren dürfen, während unsere heimischen Apotheker an Festpreise gebunden sind. Auch deswegen wollen wir das Apothekenstärkungsgesetz verabschieden.
Ich bin ganz ehrlich: Ich weiß, dass viele – Apotheker wie auch Kollegen in der Politik – sich ein Versandhandelsverbot gewünscht hätten. Aber wir müssen uns auf das beschränken, was europarechtlich möglich ist. Ich danke ausdrücklich dem Gesundheitsminister und seinen Mitarbeitern für viele Gespräche mit der Kommission, für Gutachten zum Sachleistungsprinzip als tragendem Element unserer Gesundheitsversorgung und für konstruktive Zusammenarbeit.
Genau deshalb verankern wir heute die sogenannte Gleichpreisigkeit, einen einheitlichen Apothekenabgabepreis für gesetzlich versicherte Patienten im Rahmen des Sachleistungsprinzips im SGB V. Überdies: Jeder Verstoß wird deutlich sanktioniert, und zwar mit Vertragsstrafen bis zu 50 000 Euro.
Theoretisch bleibt der Bonus für Rezepte der Privatversicherten möglich. Allerdings ersetzen die privaten Kassen ihren Versicherten nur den tatsächlich bezahlten Preis. Das heißt, ein Versicherter hätte aus der Nutzung des ausländischen Versandhandels keine monetären Vorteile mehr. Ich bin der ABDA übrigens auch dankbar, dass sie im Rahmen der Anhörung zugestanden hat, dass es keine tragfähigere Lösung zur Einbindung der Privatversicherten gegeben hätte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stärken die Apotheken aber auch mit einem dauerhaften Zuschlag auf den Botendienst von 2,50 Euro. Gerade um in Regionen mit geringerer Apothekendichte die Versorgung sicherzustellen, ist dieser Zuschlag so wichtig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir entlasten damit auch die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der Botendienst nimmt die Apothekenbesuche ab und schafft Gewissheit, dass die notwendigen Arzneimittel pünktlich und einfach erhalten werden.
Daneben honorieren wir weitere zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen: Medikationsanalyse, Therapiebegleitung, Anwendungsschulung. All das wird künftig möglich sein.
Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer haben wir bereits an anderer Stelle weitere Verbesserungen für die Apotheker geregelt, zum Beispiel das Makel- und Zuweisungsverbot, die Modellvorhaben zur Grippeimpfung oder die Erhöhung der Zuschläge für den Nacht- und Notdienst.
Die Wertschätzung für die Apotheken als Branche wie auch für die handelnden Personen vor Ort war und ist – vor und nach der Krise – für uns in der Union ein Anliegen.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)