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(Quelle: pa/dpa)

Unionsfraktion fordert Neuregelung zur Altersfeststellung junger Flüchtlinge

Unionspolitiker setzen sich seit langem für eine gesetzliche Neuregelung der Altersfeststellung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen ein. Jetzt schaltet sich auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund ein und fordert, Alterstests von jungen Flüchtlingen gleich nach deren Ankunft in Deutschland durchzuführen. 

Nachvollziehbar, findet Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, und macht deutlich: "Genau vor diesem Hintergrund haben sich CDU, CSU und SPD in den Sondierungsgesprächen darauf verständigt, Asylverfahren künftig umfassend in zentralen Einrichtungen zu bearbeiten."

Altersfeststellung zentralisieren

In diesen sogenannten Ankerzentren sollen dann auch Alterstests durchgeführt werden. "Das würde Druck von den Kommunen nehmen", so Weinberg. Der Familienpolitiker kritisiert außerdem die derzeitige Praxis der Altersfeststellung. Hier habe sich leider gezeigt, dass die rechtlichen Möglichkeiten für die Altersfeststellung in der Praxis kaum genutzt werden. "Auch weil sich viele Kommunen mit dieser Aufgabe überfordert fühlen", sagt er.

Deshalb müssten die Regelungen zur Altersfeststellung im Kinder- und Jugendhilferecht dringend nachgebessert werden. Denn es könne nicht sein, so Weinberg, "dass viele Flüchtlinge sich immer wieder erfolgreich als minderjährig ausgegeben, obwohl sie tatsächlich volljährig sind."

Viele Flüchtlinge sind in Wahrheit älter als 18

Experten schätzen, dass rund ein Drittel der als minderjährig registrierten Flüchtlinge älter als 18 Jahre sind. Klarheit, wer auf einen speziellen Schutz Minderjähriger angewiesen sei und wer nicht, könne letztendlich nur eine medizinische Begutachtung erbringen, so Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth.  Er empfiehlt konkret, von einer medizinischen Prüfung nur dann abzusehen, wenn ohne jeden Zweifel  erkennbar sei, dass ein Flüchtling minderjährig ist. „Wer als unbegleiteter Minderjähriger in Deutschland ankommt, erhält besonderen Schutz, der mit enormen Kosten verbunden ist. Diesen Schutz stellt niemand in Frage, aber wir wollen verlässlich wissen, ob jemand überhaupt minderjährig ist“, so Harbarth.

Asylbewerber müssen sich aktiv an Altersfeststellung beteiligen

Harbarth unterstützt damit den geschäftsführenden Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der ebenfalls fordert, dass in allen Fällen ohne offizielles Dokument auf anderem Weg das Alter festgestellt werden müsse. De Maizière will dazu das Sozialgesetzbuch entsprechend anpassen. Es sei „nicht zu viel verlangt, wenn die Betroffenen sich aktiv an der Feststellung ihres Alters beteiligen“, sagte er. Andernfalls soll künftig den Jugendämtern verbindlich vorgegeben werden, was zu tun ist.

Medizinische Ermittlung bereits bei Einreise nach Deutschland

Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, verweist in dem Zusammenhang darauf, dass sich bei nachträglichen Altersfeststellungen in Österreich und Schweden falsche Altersangaben ergeben hätten. „Bereits bei der Einreise nach Deutschland sollte eine medizinische Altersermittlung erfolgen, um zu klären, ob es sich tatsächlich um Minderjährige handelt“, sagte der CSU-Politiker der „Passauer Neuen Presse“.

Nadine Schön: Wir brauchen bundeseinheitliche Standards

Schon im November hatte Unionsfraktionsvize Nadine Schön auf Probleme bei der Altersfeststellung aufmerksam gemacht. Schon damals war klar, dass nach Expertenschätzungen viele der unbegleiteten jungen Flüchtlinge, die von der Jugendhilfe betreut werden, bereits älter als 18 Jahre sind. Schön forderte daraufhin bundeseinheitliche Standards, um das Alter der betreffenden Personen eindeutig feststellen zu können. 

Röntgenuntersuchungen dürfen kein Tabu sein

Schön sieht das Problem vor allem an einer Stelle: „Derzeit kann jedes der rund 600 Jugendämter in Deutschland eigenständig entscheiden, wie das Alter unbegleiteter Minderjähriger festgestellt wird. Röntgen der Handknochen oder der Zähne werden von vielen Jugendämtern nur festzuschreiben. „Wenn durch bloße Inaugenscheinnahme eines unbegleiteten jugendlichen Ausländers durch Behördenmitarbeiter nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob er noch minderjährig ist, sollten zwingend Mediziner zur Begutachtung hinzugezogen werden“, so Schön. Ließe sich dann auch durch die ärztliche Begutachtung der körperlichen Reife das Alter nicht eindeutig ermitteln, dürften Röntgenuntersuchungen der Handknochen, des Schlüsselbeins oder der Zähne kein Tabu sein. Denn: „Durch diese Untersuchungen kann zumindest ein Mindestalter diagnostiziert werden, was für die Entscheidung, ob eine Betreuung durch die Jugendhilfe erfolgen muss, ausreicht“.

Hintergrund der Debatte: Täter von Kandel lässt Zweifel am Alter

Aktuell gibt es im Fall des Täters von Kandel erhebliche Zweifel an dessen Alter. Der Afghane hatte kurz nach Weihnachten in der pfälzischen Stadt seine 15-jährige Ex-Freundin erstochen.