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Arbeitende Sachbearbeiter an ihren Computern
(Quelle: Unsplash)

Schluss mit der Zettelwirtschaft

Registermodernisierungsgesetz vereinfacht digitale Verwaltungsleistungen

Moderne Datenregister sind die Voraussetzung für eine digitale und bürgerfreundliche Verwaltung. Der Bundestag legt mit dem Registermodernisierungsgesetz nun den Grundstein für den digitalen Umbau der staatlichen Registerlandschaft.

Die digitalisierte öffentliche Verwaltung bedeutet einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. Wer will nicht den Führerschein, das BAföG oder Elterngeld bequem von zu Hause beantragen – ohne die lästige Vorlage der Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde?  Das Registermodernisierungsgesetz schafft dafür die Grundlage. Künftig gilt: Schluss mit der Zettelwirtschaft. „Endlich keine unnötigen Formulare mehr ausfüllen. Endlich keine Wartezeiten mehr auf dem Amt“, betont Mathias Middelberg, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Das Registermodernisierungsgesetz sei ein echter Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmen und Wirtschaft hätten darauf gewartet, so Middelberg.

Registerübergreifendes Identitätsmanagement

Das Registermodernisierungsgesetz sorgt für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement in der Verwaltung. Damit das Gesetz in der Praxis funktioniere und ausschließlich die Daten der richtigen Person abgerufen werden, braucht es ein eindeutiges Erkennungszeichen. „Das ist die bewährte Steuer-ID, die viele schon kennen“, erläutert Marc Henrichmann, der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Damit müssen fortan nicht mehr bei jeder Beantragung von Verwaltungsleistungen die eigenen, bereits in staatlichen Registern gespeicherten Daten umständlich herausgesucht und neu eingeben werden.

Transparenz durch das Datencockpit

Sorgen, dass damit der gläserne Bürger entstehe, seien unbegründet. „In Deutschland haben wir auf allen Ebenen Datenregister – von der Kommune bis zum Bund. Schon diese dezentrale Registerlandschaft schützt vor unzulässigen Datenzusammenführungen“, erläutert Henrichmann. Dieser Schutz werde durch das sogenannte Datencockpit und das 4-Corner-Modell ergänzt. Jeder Bürger könne im Datencockpit sehen, welche Daten von ihm gespeichert und abgerufen werden. „Das 4-Corner-Modell sorgt dafür, dass zwei Behörden nicht unmittelbar, sondern nur über eine dritte Kontrollinstanz Daten miteinander austauschen können. Neben der Protokollierung ist auch das ein vorbildlicher Datenschutzstandard, der gleichzeitig Komfort und Schnelligkeit beibehält“, unterstreicht Marc Henrichmann.

Mammutprojekt Verwaltungsdigitalisierung

Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein Mammutprojekt: Bis Ende 2022 sollen mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes rund 600 Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen über Verwaltungsportale bequem von zu Hause oder aus dem Büro genutzt werden können. In den kommenden Jahren fließen rund 3 Milliarden Euro zusätzlich in diese Aufgabe.