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Einsatz für die Religionsfreiheit – Eine Zukunft für Christen und Jesiden im Nordirak
(Quelle: dpa/picture alliance)

Religionsfreiheit weiter unter Druck

Stephanustag weist auf verfolgte Christen hin

Der zweite Weihnachtsfeiertag ist dem heiligen Stephanus gewidmet, dem ersten Märtyrer des Christentums, der wegen seines Glaubens zu Tode gesteinigt wurde. Aus diesem Anlass gedenke die Unionsfraktion den verfolgten Christen auf der ganzen Welt, aber auch den verfolgten Gläubigen anderer Religionen.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sieht im weltweit zunehmenden Nationalismus eine Ursache für die wachsende Verfolgung religiöser Minderheiten. Der Deutschen Presseagentur sagte er: "Nationalisten betrachten sich immer stärker als Verfechter der Durchsetzung der Mehrheitsreligion und gehen gegen Minderheiten vor", so Brinkhaus zum Stephanustag. "Gegen diese Tendenz hilft nur eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, die das Ziel hat, weltweit die Menschenrechte durchzusetzen". 

Auch der Religionsbeauftragte Hermann Gröhe forderte, dass Verletzungen der Religionsfreiheit gegenüber den betroffenen Ländern und Regierungen klar angesprochen werden müssen. Deutschland genieße in dieser Frage hohe Glaubwürdigkeit, „weil in unserem Land die Religionsfreiheit umfassend geschützt wird und wir religiöser Intoleranz entschlossen entgegentreten“. 

20 Jahre Einsatz für Religionsfreiheit

Die Unionsfraktion setzt sich seit 20 Jahren für Religionsfreiheit und gegen Christenverfolgung ein. 1999 – noch unter rot-grüner Regierung - brachte sie das Thema auf die Tagesordnung des Bundestages.  Damals stieß sie mit diesem Vorstoß auf Unverständnis. Denn dass auch Christen wegen ihres Glaubens verfolgt werden, war noch nicht in das öffentliche Bewusstsein eingedrungen. 

Diskriminierung von Christen

Inzwischen wird wahrgenommen, dass Christen vielerorts Opfer von Entführungen und Zwangsbekehrungen, Morden und Vergewaltigungen werden. In anderen Zusammenhängen werden sie wegen ihres Glaubens im Alltag diskriminiert, drangsaliert und benachteiligt. Aber es gibt auch Beispiele, die zeigen, dass öffentliche Aufmerksamkeit den Verfolgten hilft. So wurde die pakistanische Christin Asia Bibi, die neun Jahre lang wegen Blasphemie in Haft saß, in diesem Jahr aus dem Gefängnis entlassen; ihre Todesstrafe wurde aufgehoben. Ausreisen durfte sie indes noch nicht. Der Vorsitzende des Stephanuskreises innerhalb der Unionsfraktion, Heribert Hirte, beteuerte, der Einsatz der Unionsfraktion für Asia Bibi sei erst beendet, wenn sie und ihre Amilie Asyl in einem Land ihrer Wahl gefunden habe.

Glaubensfreiheit kein Menschenrecht zweiter Klasse

Hirte betonte auch: „Religionsfreiheit ist kein Menschenrecht zweiter Klasse.“ Der Glaube oder schlicht die Art und Weise, wie ein Mensch auf die Welt schaut, gehöre zum Kern seiner Persönlichkeit. Der Einsatz für religiöse Freiheit sei immer auch ein Einsatz für den Grundwert der Freiheit an sich.
Auf Drängen der Unionsfraktion wurde in diesem Jahr die Position des Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit eingerichtet. Das Amt hat der CDU-Abgeordnete Markus Grübel übernommen.