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(Quelle: Foto: Anthony DELANOIX on Unsplash)

Gutscheinlösung beschlossen

Wichtige Hilfe für Kultur- und Sportlandschaft

Wegen der Corona-Pandemie droht vielen Veranstaltern das wirtschaftliche Aus. Mit der nun beschlossenen Gutschein-Lösung will der Bundestag die Folgen für die Event-Szene abfedern.

Ein Bundesland nach dem anderen prüft die stufenweise Öffnung seiner Kultur- und Freizeitstätten. Doch der entstandene Schaden ist groß: Tausende Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeit-Events wurden oder werden noch immer abgesagt.

Schutz vor dem wirtschaftlichen Aus

Den Veranstaltern droht das wirtschaftliche Aus, falls sie all die bereits verkauften Eintrittskarten jetzt zurücknehmen und auszahlen müssten. Das Ergebnis wäre eine Kultur- und Sportlandschaft, die nach Überwindung der Pandemie viel ärmer wäre als bisher.

Um die Veranstalter vor einer Insolvenz-Welle zu schützen, beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“. Die Organisatoren der Events erhalten damit die Möglichkeit, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden.

Pragmatische Lösungen

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei führte aus, wie sich das Gemeinschaftserlebnis seit März durch die Pandemie stark verändert hat – und wie die Veranstalter unter dieser Situation leiden. Er stellte klar: „Wir brauchen pragmatische Lösungen, wenn reihenweise Insolvenzen drohen.“ Die Folgen, so Frei weiter, wären dramatisch, denn lange „gewachsene Strukturen im Kulturbereich würden zerschlagen“. 

Der Veranstaltungsmarkt in Deutschland habe ein Volumen von über 5 Milliarden Euro. Wenn man jetzt nichts unternehmen würde, wären die Veranstalter mit Rückforderungen im Wert von 4 Milliarden Euro konfrontiert. Frei betonte: „Wir versuchen, Kultur und Unternehmen über diese schwere Zeit hinwegzuhelfen.“ 

Härtefallregelung

Der Unionsfraktionsvize lobte auch die im Gesetz enthaltene Härtefallregelung, für die sich die CDU/CSU eingesetzt hatte. Sie sieht vor, dass der Kunde die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen kann, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Salomonische Lösung

Gitta Connemann, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sprach von einer „salomonischen Entscheidung“: Denn mit der Gutscheinlösung helfe man Veranstaltern, Künstlern und Kunden gleichermaßen. Sie schloss ihre Ausführungen mit dem Hinweis: „Was wären wir ohne Kultur? Arm dran!“