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(Quelle: picture alliance/ dpa)

Für eine schlagkräftigere Justiz in Deutschland

Strafprozessordnung wird reformiert

Das Bundeskabinett befasst sich mit Eckpunkten des Bundesjustizministeriums zur Reform der Strafprozessordnung. Ein wichtiger Schritt, denn mit der Reform wird nicht nur die zweite Säule des Pakts für den Rechtsstaat verabschiedet. Effektivere Strafverfahren sind auch dringend nötig. 

„Mit den Eckpunkten zur Reform der Strafprozessordnung werden zentrale Anliegen der Union aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht", unterstreicht Unionsfraktionsvize Thorsten Frei. Die Reform bildet die zweite Säule des Paktes für den Rechtsstaat, den Bundesregierung und Länder im Januar geschlossen hatten.

Strafverfahren modernisieren

„Es wurde Zeit, dass die Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens endlich ins Kabinett kommen. Ein effizienteres Verfahrensrecht wird von der Union schon lange gefordert", sagt auch die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. Als eine Säule des Paktes für den Rechtsstaat sei die Beschleunigung der Strafverfahren im Koalitionsvertrag auf Druck der Union vereinbart worden.

"Mit der Reform im Strafprozessrecht werden wir Prozessverschleppungen durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei den Besetzungsrügen erschweren. Großverfahren werden wir zudem durch die Möglichkeit der Bündelung der Nebenklage handhabbarer machen", erläutert die Rechtspolitikerin die Vorhaben.

Zusätzliche Richter und Staatsanwälte

In einem ersten Schritt hatten sich die Bundesländer dazu bekannt, bis Ende 2021 insgesamt 2000 zusätzliche Richter und Staatsanwälte einzustellen. "Nun müssen auch die Verfahrensvorschriften für den Strafprozess so gefasst werden, dass das Mehr an Personal nicht durch ineffiziente Verfahren aufgezehrt wird", so Thorsten Frei. 

Behinderung der Justiz verhindern

Insgesamt sei Union und SPD ein sehr gutes Ergebnis gelungen. So sollen die DNA-Analyse ausgeweitet, die Gesichtsverhüllung vor Gericht verboten und die Regeln zur Befangenheit, zu Beweisanträgen und zu Besetzungsrügen im Strafverfahren künftig praxistauglicher ausgestaltet werden. Auf diese Weise wird verhindert, dass wichtige prozessuale Instrumente zum Schutz des Angeklagten missbräuchlich genutzt werden, um so die Justiz zu behindern.

Überwachung von Telekommunikation in Zukunft möglich

Dass Richter in Zukunft die Telekommunikation von Verdächtigen überwachen lassen können, um Wohnungseinbrüche aufzuklären, sei ebenfalls ein sehr wichtiges und sehr gutes Signal, sagte Innenexperte Frei in Berlin. Denn: "Wir müssen dafür sorgen, dass wir Ermittlern wirksame Instrumente wie dieses an die Hand geben, damit sie auch effizient für unser aller Sicherheit sorgen können. Als nächsten Schritt muss die Bundesjustizministerin in Kürze ihren Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Eckpunkte vorlegen".

Nur so werde die Reform, auf die die Praxis dringend wartet, auch zügig greifen können. Wichtig sind hier vor allem die Änderungen für den Bereich Cybercrime. Im Bereich der Kinderpornographie sollen die Ermittler endlich Zugang zum Darknet erhalten.