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(Quelle: Unsplash.com)

Gute Steuerpolitik für den Mittelstand

Unsere finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann und der Berichterstatter Fritz Güntzler sind überzeugt, dass die Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts eine gute Nachricht für den deutschen Mittelstand ist.

Die Besteuerung von Unternehmen ist ein wichtiger Faktor, wenn es um Wettbewerbsfähigkeit geht. Und für die Besteuerung macht es einen großen Unterschied, ob das Unternehmen als Kapitalgesellschaft oder als Personenhandelsgesellschaft organisiert ist.

Steuerliche Belastung unterschiedlich hoch

Gewinne einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft unterliegen beim jeweiligen Gesellschafter in der Spitze einer Steuerbelastung von 51,52 Prozent. Im Unterschied dazu liegt die Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften bei bis zu 35 Prozent. Ändern soll diese unterschiedliche Besteuerung nun ein Gesetz, dass der deutsche Bundestag am 21. Mai 2021 beschlossen hat.

Verbesserte Rahmenbedingungen für Mittelstand

„Mit dem Gesetz haben wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen im internationalen Steuerwettbewerb verbessert. Kern des Gesetzentwurfs ist die von uns seit zwei Jahren geforderte Möglichkeit, als Personenhandelsgesellschaft zur Körperschaftsteuer zu optieren. Gewinne einer offenen Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft unterliegen beim jeweiligen Gesellschafter in der Spitze einer Steuerbelastung von 51,52 %. Mit Ausübung der Option können solche Gesellschaften die Gewinne zunächst auf Unternehmensebene mit einem Steuersatz von 29,83% versteuern.“ so unsere finanzpolitische Sprecherin, Antje Tillmann.

Bessere Voraussetzungen für Investitionen

Dieses Optionsmodell ermöglicht nun Personenhandelsgesellschaften, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. „Die im Unternehmen verbliebenen Gewinne können dann für Investitionen genutzt werden. Auch die in Krisen so wichtige Eigenkapitalbasis wird damit gestärkt. So kommen die Unternehmen kraftvoller aus der Krise raus. Zusammenfassend ist die Einführung des Optionsmodells immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.“ Bekräftigt der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler die Bedeutung dieser Neuerung.

Weitere Verbesserungen gefordert

Die Unionsfraktion hätte sich noch zusätzliche Verbesserungen vorstellen können. So wäre beispielsweise die Reform der Thesaurierungsbegünstigung dringend angezeigt. Derzeit trifft sie in der Praxis auf wenig Akzeptanz. Wie sich die Unionsfraktion eine moderne Unternehmensbesteuerung vorstellt, hat sie in ihrem Positionspapier beschrieben. Dafür wird sich die Unionsfraktion weiter einsetzen.