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Wilfried Oellers: Wir dulden keinen Missbrauch in der Paketbranche

Rede zu Arbeitsbedingungen in der Paketbranche

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Besuchertribünen! Die Paketbranche ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, von zu Hause aus und jederzeit im Internet Waren zu bestellen und sich diese nach Hause liefern zu lassen. Das ist für die Kunden sehr bequem, flexibel und spart Zeit.

Nicht nur der Einzelhandel hat mit dieser enormen Entwicklung zu kämpfen. Auch die Paketbranche an sich kommt so natürlich in Schwierigkeiten. Es ist schwierig, die Aufträge aufgrund der Großzahl abzuarbeiten. Es ist schwierig, Fahrer zu finden, und man lässt sich häufig auf ein Subunternehmertum ein. Und alles das führt dazu, dass die Grenzen der zulässigen Arbeitsbedingungen erreicht werden.

Ein Subunternehmertum ist sicherlich nicht verwerflich, zeigt aber auf, dass man wachsam sein muss, ob es zu missbräuchlichem und wettbewerbsverzerrendem Verhalten und insbesondere zu Lohndumping kommt. Denn dies kann im Sinne aller Beteiligten, insbesondere der Betroffenen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und insbesondere eines fairen Wettbewerbs, nicht geduldet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch wenn es Anzeichen für Missbrauch gibt, so muss sich der Gesetzgeber dieser Thematik mit Augenmaß annehmen und prüfen, ob ein Bedarf für Nachbesserungen besteht. So erregte eine bundesweite Kontrolle des Zolls in der Paketbranche im Februar dieses Jahres die allgemeine Aufmerksamkeit. Bei fast 14 000 Personenbefragungen und Arbeitgeberüberprüfungen sah der Zoll die Notwendigkeit, etwa 2 500 Angelegenheiten genauer zu prüfen. Im Ergebnis kam es zu 106 Strafverfahren und 184 Ordnungswidrigkeitsverfahren. 64 der Strafverfahren bezogen sich auf das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse ging es nun darum, sich mit Augenmaß dieser Thematik anzunehmen. Die große Herausforderung in solchen Fällen ist immer, zu berücksichtigen, dass die allermeisten redlich agieren, es aber schwarze Schafe gibt, denen man aufzeigen muss, dass wir ihr Handeln nicht tolerieren.

Es erwuchs der Gedanke des heutigen Gesetzentwurfes, die Nachunternehmerhaftung, die aufgrund des Mindestlohngesetzes in allen Bereichen bereits für den Nettolohn gilt, in der Paketbranche zusätzlich auf die Sozialabgaben zu erstrecken. So haben wir diese Maßnahme in der letzten Legislaturperiode für die Fleischbranche unter Antrieb unseres damaligen Sprechers Karl Schiewerling neben weiteren Maßnahmen eingeführt. Damit machen wir der Paketbranche deutlich, dass wir Missbrauch nicht dulden, Entwicklungen aufmerksam verfolgen und, wenn es nötig ist, auch entsprechend handeln.

Im parlamentarischen Verfahren ging es nun darum, zu überprüfen, wie weit der Anwendungsbereich zu fassen ist und diese Nachunternehmerhaftung gelten soll. Die Nachunternehmerhaftung gilt nicht für Filialbereiche, also nicht dort, wo Pakete aufgegeben und abgeholt werden, und sie gilt auch nicht für den Transportbereich, also für die Langstrecke im Hauptlauf. Grund hierfür ist, dass diese Strecke vom Güterfernverkehrsrecht umfasst ist und hier entsprechende Erlaubnisse für die Unternehmer erteilt werden. Im Rahmen der Erlaubniserteilung wird die Zuverlässigkeit überprüft, und im Rahmen dieser Zuverlässigkeitsprüfung findet wieder eine Überprüfung dahin gehend statt, ob die Löhne ordnungsgemäß gezahlt werden. Dies bestätigte auch eine bundesweite Kontrolle des Zolls im September dieses Jahres, in dessen Rahmen die Speditions-, Transport- und Logistikbranche überprüft wurde und bei der die Zahlen nicht auffällig waren.

Eine Abgrenzung hierzu nehmen wir jetzt in der Form vor, dass wir Pakete bis zu 32 Kilo in den Anwendungsbereich hineinnehmen, die mit Kraftfahrzeugen mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen transportiert werden.

Die Nachunternehmerhaftung bezieht sich aber – das ist ganz wichtig – auf die Verteilzentren, da es auch hier Anzeichen dafür gibt, dass mit Subunternehmertum gearbeitet wird. Die Unternehmer haben allerdings auch die Möglichkeit, sich zu exkulpieren. Wenn sie eine Präqualifikation oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen können, haben sie die Möglichkeit, sich der Nachunternehmerhaftung zu entledigen. Hier ging es auch wieder darum, Augenmaß zu wahren, indem die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung neben den Krankenkassen auch durch die Unfallkassen erfolgen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht umfasst ist allerdings die Thematik der ausländischen Subunternehmer. Das hätten wir gerne gesehen. Hier wäre meine Bitte an Sie, sehr geehrter Minister Heil, seitens der Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass wir da Regelungen bekommen, die einen solchen Umgehungstatbestand ausschließen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Zum Abschluss ist es mir wichtig, noch mal zu betonen: Wir können die besten Gesetze machen, aber es geht nichts über Kontrollen. Diese Kontrollen müssen intensiv durchgeführt werden, und hierzu haben wir den Zoll entsprechend ausgestattet. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz und zu den Änderungsanträgen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)