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Wilfried Oellers: "Es geht um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie"

Rede zum Arbeitsförderungsrecht

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Meine sehr geehrten Gäste, insbesondere aus meinem Wahlkreis! Wenn ich richtig informiert bin, müssten Sie noch da sein.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sören Pellmann [DIE LINKE]: Deswegen habt ihr vier Stunden gebraucht!)

Wir beraten heute, wie bereits gesagt, ein Gesetzespaket zum Arbeitsförderungsrecht und – dazu möchte ich Stellung nehmen – zur barrierefreien Gestaltung von Internetseiten der öffentlichen Stellen. Es geht dabei um die Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Das ist schon erwähnt worden.

Ich möchte zunächst auf den Vorwurf des kurzen zeitlichen Ablaufs eingehen. Ja, wir haben es hier mit einem Schnellläufergesetz zu tun. Die Gründe dafür sind auch schon von Staatssekretärin Griese erwähnt worden. Sicherlich ist das ein sehr kurzfristiges Verfahren. Das hätten wir uns alle anders gewünscht. Aber wir sind durch die Regierungsbildung etwas verzögert an die Arbeit gekommen. Aber auch wenn vielleicht Fristen für bestimmte Stellungnahmen etwas kurz waren, sind alle Verbände gehört worden. Ich darf insbesondere darauf hinweisen, dass natürlich neben der öffentlichen Anhörung noch viele Einzelgespräche stattgefunden haben. Ich denke, dass die Themen auch dort entsprechend platziert werden konnten.

Wenn nun ein Gesetzentwurf mit bestimmten Änderungsanträgen, auf die ich noch eingehe, vorliegt, dann, denke ich, ist es auch richtig, fristgerecht darüber abzustimmen und das Gesetzgebungsverfahren nicht zu verzögern. Ich würde gerne die Diskussion hören, die wir hätten, wenn wir die Frist nicht einhalten würden. Wir würden dann vielleicht noch eine ganz andere Diskussion führen.

(Dr. Matthias Bartke [SPD]: In der Tat!)

Zum Inhaltlichen: Mein Kollege Bartke und die Staatssekretärin Griese haben den Gesetzentwurf inhaltlich schon weitestgehend vorgestellt. Ich möchte hier noch einiges ergänzen.

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Verbände kam natürlich insbesondere das Thema der grafischen Programmoberflächen zur Sprache. Es ist sehr kritisiert worden, dass diese nicht namentlich erwähnt worden sind. Man muss auch ganz ehrlich sagen: Da sie im alten Gesetz standen, müssen sie natürlich auch im neuen Gesetz stehen; denn sonst könnten bei Gesetzesauslegungen sicherlich Argumente dafür gefunden werden, dass sie jetzt nicht mehr vom Gesetzgeber einbezogen werden. Das geht natürlich insbesondere deshalb nicht, damit die entsprechende Barrierefreiheit nicht abgebaut wird. Es gibt diese Mechanismen ja jetzt schon.

Deswegen geht der Änderungsantrag, den wir eingebracht haben, auch noch einmal ausdrücklich darauf ein, dass diese grafischen Programmoberflächen aufgenommen werden. Eine Klarstellung ist erfolgt.

Ich möchte zu den Ausnahmeregelungen noch ein paar Worte verlieren. Wir haben im Rahmen der Ausnahmeregelungen in § 12a Absatz 5 und Absatz 6 insbesondere im Absatz 6 formulierungstechnisch den Fokus darauf gelegt, dass wir von einer Ausnahmeregelung sprechen, die eng zu fassen ist. Ich betone das hier noch einmal, damit auch das öffentlich gesagt wird. Es sollen enge Ausnahmeregelungen sein mit entsprechendem Charakter. Das Gleiche gilt auch für den Absatz 5, in dem wir keine Änderungen an der Formulierung vorgenommen haben. Aber ich möchte ausdrücklich betonen, dass damit insbesondere Fälle gemeint sein sollen, um das mal ein bisschen plakativ zu machen, bei denen es um zeitlich befristete Förderprojekte oder Forschungsprojekte geht und die ausnahmsweise – das muss man im Einzelfall natürlich wieder sehr intensiv prüfen – von einer entsprechenden barrierefreien Gestaltung ausgenommen werden können, aber auch nur dann, wenn es sich um Forschungsergebnisse handelt, die so hochspeziell sind, dass sie nur für bestimmte Adressaten in einem sehr fachspezifischen Bereich, für Unternehmen oder für die weitere Entwicklung relevant sind. Diese Ausnahmeregelungen werden auch von der EU-Verordnung zugelassen. Herr Kollege Beeck hat mich ja schon zitiert, ich will es aber gerne wiederholen: Das behalten wir natürlich ganz genau im Auge. Wenn wir merken, dass in der Praxis die Umsetzung weiter erfolgt, als wir uns das als Gesetzgeber eigentlich vorgestellt haben, dann gehört diese Regelung wieder auf die Tagesordnung, und dann müssen wir sie uns als Gesetzgeber natürlich genau anschauen.

Letzter Punkt zu den Änderungsanträgen. Da möchte ich noch mal auf die Schlichtungsstellen eingehen. Insbesondere durch die Aufnahme der Unterbrechung von Klagefristen bzw. auch das Ruhendstellen von außergerichtlichen Verfahren, wenn ein Schlichtungsverfahren eingeleitet wird, legen wir den besonderen Fokus auf die Schlichtungsstellen, damit Schlichtungsverfahren entsprechend durchgeführt werden können, ohne dass die Betroffenen Angst haben müssen, dass Fristen ablaufen und sie nachher rechtskräftige Bescheide bekommen, mit denen sie dann auskommen müssen. Das kann so nicht sein. Deswegen ist es, denke ich, gut, dass wir den Schlichtungsstellen sozusagen noch eine Stärkung mit auf den Weg gegeben haben.

Ich komme zum Ende. Wir haben mit diesem Gesetz sicherlich Verbesserungen vorgenommen. Ich will damit nicht sagen, dass wir damit am Ende der Verbesserungen angekommen sind. Wir müssen das Thema weiterhin auf der Tagesordnung behalten.

Zum Schluss richte ich noch einen schönen Gruß an meinen Wahlkreis. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)