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Wilfried Oellers: Die Brückenteilzeit ein Flexibilisierungsinstrument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Rede zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine ersten Worte richten sich an die Zuschauer: Sie haben gerade wieder mal ein Beispiel erlebt, wie die AfD hier im Deutschen Bundestag unterwegs ist und Sachverhalte einfach falsch und unvollständig darstellt. Das muss man jetzt mal so deutlich sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie haben gerade Professor Thüsing zitiert mit dem Hinweis auf das Golf-Handicap. Ich möchte klarstellen – und das können Sie gerne in den Protokollen nachlesen; das wäre vielleicht hilfreich –, dass er da nicht zwei Klassen aufmachen wollte. Vielmehr hat er dieses Beispiel insbesondere im Hinblick auf die Frage gebracht, dass wir schauen müssen, inwieweit bestimmte Arbeitszeitreduzierungen möglich sein sollen, ob eine Reduzierung um eine Stunde reicht, um zum Beispiel sein Golf-Handicap zu verbessern oder um gewisse Arbeitszeiten so platzieren zu können, wie es einem passt.

Herr Pohl, da haben Sie ein Beispiel gebracht, das absolut an der Sache vorbeigeht. In der ersten Lesung – das muss ich auch sagen; das haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Tribünen, nicht mitbekommen – haben nämlich zwei Redner der AfD gesprochen. Das war neben Herrn Pohl noch Herr Kleinwächter; ich weiß gar nicht, ob er heute hier ist. Jedenfalls war Herr Pohl ein Verfechter der Brückenteilzeit und hat gesagt: Ja, das ist gut. – Herr Kleinwächter hat gesagt: Das ist der größte Unsinn, den wir machen können. – Das können Sie bitte auch mal im Protokoll nachlesen. So wie Sie sich heute darstellen – das muss ich ganz ehrlich sagen –, ist also absolut fehl am Platz.

Wir haben im parlamentarischen Verfahren, auch wenn wir keine Gesetzesänderungen als solche vorgenommen haben, einige wichtige Klarstellungen vorgenommen, auf die ich gleich noch eingehe.

Jetzt bin ich komplett von meinem Manuskript abgewichen; aber das musste ich an dieser Stelle mal klarstellen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich darf mich den Worten von Herrn Minister Heil anschließen: Auch uns als Union ist es eine große Freude, dass wir hier heute dieses Gesetz verabschieden können. Es stand in der letzten Wahlperiode auch schon auf der Tagesordnung; das war aber nicht ganz so einfach. Es stand aber – das möchte ich der Vollständigkeit halber betonen – auch im Regierungsprogramm der Unionsparteien zur Bundestagswahl. Wir haben es noch mal in den Koalitionsvertrag aufgenommen, um dieses Projekt umzusetzen, weil damit gerade dem Wunsch der Menschen Rechnung getragen wird, mehr Flexibilität in der heutigen Arbeitswelt zu haben, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können.

Es gibt bisher schon Möglichkeiten – Herr Pohl, da ist ein Blick ins Gesetz vielleicht ganz hilfreich – wie die Elternzeit und die Pflegezeit. Aber die Brückenteilzeit ist ein allgemeiner Anspruch. Sie ist nicht an einen Grund gebunden, sondern ein allgemeiner Anspruch. Deshalb passt das, was Sie eben gesagt haben, auch nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Die Brückenteilzeit ist als allgemeiner Anspruch ein Flexibilisierungsinstrument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bezüglich der Inhalte, was die Voraussetzungen betrifft, verweise ich auf meine Rede in der ersten Lesung.

Ich möchte aber noch mal auf das parlamentarische Verfahren eingehen, in dem wir einige Änderungen, insbesondere in der Protokollerklärung des Ausschusses, vorgenommen haben. Ich darf Sie bitten, auch bei der Rechtsanwendung mal einen Blick hineinzuwerfen, weil wir da bestimmte Klarstellungen vorgenommen haben.

Zu den Auswirkungen der Brückenteilzeit. Hier ist zu erwähnen, dass natürlich Ersatzbeschäftigte eingestellt werden müssen. Hier haben wir klargestellt, dass diese Ersatzarbeitsverhältnisse natürlich auch befristete Teilzeitarbeitsverhältnisse sein müssen. Das geht ja gar nicht anders. Wenn jemand sagt, er möchte in den nächsten drei Jahren nur 50 Prozent arbeiten, dann müssen in diesen drei Jahren die 50 Prozent natürlich auch ausgeglichen werden können. Dieses befristete Arbeitsverhältnis hat dann den Sachgrund der Vertretung nach § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Darüber hinaus ist es so, dass diese Ersatzarbeitskräfte bei der Berechnung der Schwellenwerte nach § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz – das stellen wir in der Ausschusserklärung auch noch mal klar – keine Berücksichtigung finden, dass da eben die Kernbelegschaft im Fokus steht und dass die Personalstärke maßgeblich ist, die für das Unternehmen im Allgemeinen kennzeichnend ist. Das ist ein wichtiger Hinweis für die Rechtspraxis.

Wir haben ein großes Problem der sogenannten Filialbetriebe aufgegriffen, das an uns herangetragen wurde. Ich nenne folgendes Beispiel: Wir haben eine Großbäckerei mit 100 Mitarbeitern. Diese unterhält kleine Filialen mit fünf Mitarbeitern. Wenn da fünf Mitarbeiter Brückenteilzeit beantragen und das alle in einer Filiale wollen, ist es, glaube ich, verständlich, dass eine solche Filiale dann überlastet ist und im Rahmen des betrieblichen Grundes ein Brückenteilzeitgesuch durch den Arbeitgeber abgelehnt werden kann. Aber – das muss der Richtigkeit halber auch dazu gesagt werden –: Man muss als Arbeitgeber natürlich schon schauen, ob es nicht vielleicht eine Nachbarfiliale gibt, in die man Arbeitnehmer versetzen kann, um dem Brückenteilzeitgesuch gerecht zu werden.

Darüber hinaus ist ganz wichtig, dass wir eine gesonderte statistische Erfassung der Auswirkungen der Brückenteilzeit haben. Ich nenne ein Beispiel: Wir haben ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis. Wenn jemand Brückenteilzeit beantragt, werden daraus zwei befristete Teilzeitarbeitsverhältnisse. Das schlägt sich in der Statistik natürlich massiv nieder. Da die Debatte um die Befristung eine hitzige Debatte ist, habe ich daher die große Sorge vor einem Missbrauch der Zahlen.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir meinen die sachgrundlose Befristung!)

– Nein, Sie wollen auch Befristungstatbestände mit Sachgrund abschaffen. Da dürfen Sie jetzt keine Augenwischerei betreiben.

Es ist wichtig, dass diese Befristungen nicht an den Pranger gestellt werden können, wenn man feststellt: Die Anzahl der Befristungstatbestände nimmt zu und man weiß nicht, woher es kommt. Deswegen ist die gesonderte Erfassung hier notwendig. Darüber hinaus haben wir klargestellt, dass die Arbeitgeber nicht in die Schriftformfalle tappen können – den Insidern ist das bekannt: § 8 Absatz 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Abschließend möchte ich erwähnen – Herr Präsident, gestatten Sie mir noch diese Bemerkung –, dass grundsätzlich natürlich jeder die Möglichkeit haben sollte, die Arbeitszeit an sein Leben anzupassen. Wir geben den Arbeitnehmern mit der Brückenteilzeit ein entsprechendes Flexibilisierungsinstrument. Das heißt auf der anderen Seite auch, dass die Arbeitgeber ebenfalls einen berechtigten Anspruch auf Flexibilisierungsinstrumente haben, um die betrieblichen Organisationsabläufe hinzubekommen.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Wilfried Oellers (CDU/CSU):

Diese müssen unbürokratisch und rechtssicher sein. Hierauf müssen wir in Zukunft auch ein Augenmerk haben. Trotzdem ist das heute ein Tag der Freude, dass wir dieses Projekt umgesetzt haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Ein Tag der Freude!)