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Wilfried Oellers: Das Bundesteilhabegesetz war ein wichtiger erster Schritt

Änderung des Schwerbehindertenausweises in Teilhabeausweis

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren Zuhörer! Zunächst an Sie, sehr geehrte Frau Bentele, gerichtet: Auch im Namen der CDU/CSU-Fraktion bedanken wir uns sehr herzlich für Ihre gute Arbeit in den vergangenen Jahren und wünschen Ihnen für die Zukunft alles erdenklich Gute.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Im Rahmen der heutigen Debatte zum Antrag der FDP auf Änderung der Begrifflichkeit „Schwerbehindertenausweis“ in „Teilhabeausweis“ kann der Name Hannah Kiesbye nicht oft genug genannt werden. Es wird wahrscheinlich wenige 15-Jährige geben, deren Name so häufig im Deutschen Bundestag genannt worden ist und mit deren Engagement eine politische Diskussion gestartet worden ist. Mit ihrer Idee und Initiative zeigt sie deutlich, dass es beim Umgang mit der Behindertenthematik insgesamt nicht nur um Rechte und rechtliche Feststellungen und Fragestellungen geht, sondern auch um die richtige sowie wohl und sorgfältig gewählte Begrifflichkeit.

Daran sieht man sehr deutlich, dass beim Umgang mit dieser Thematik das Finden der richtigen Worte und des richtigen Tons in der Debatte äußerst wichtig ist und eine äußerst hohe Sensibilität erfordert. Menschen mit Behinderungen haben ein Anrecht darauf, dass diese Sensibilität umfassend beachtet und gewahrt wird. Ich erwähne das deswegen so deutlich, weil dies auch für die Formulierung von Kleinen Anfragen gilt.

Um Sensibilität in Formulierungen insgesamt zu berücksichtigen, halte ich es deswegen für sachgerecht, dem Gedankengang, der hinter dem Antrag der FDP steckt, nachzugehen. Hierbei müssen wir allerdings auch berücksichtigen, dass einige Bundesländer in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich schon tätig geworden sind und die Bundesländer insgesamt seinerzeit keine einheitliche Formulierung gefunden haben bzw. sich nicht darauf verständigen konnten. Vor diesem Hintergrund halte ich es auch für geboten, dass man die Bundesländer sowie die Verbände in diese Thematik einbezieht. Da sind wir nämlich wieder beim Begriff der Sensibilität. Was wir vielleicht als richtig empfinden, mögen die Betroffenen nicht als richtig empfinden, und deswegen sollte man das Ganze auf breite Füße stellen.

(Beifall des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD])

Auch wenn der Bund für die Schwerbehindertenausweisverordnung formal zuständig ist, halte ich ein solches Vorgehen für geboten, weil das wichtiger ist, als einen gesetzgeberischen Schnellschuss zu wagen.

Die heutige Debatte zeigt, dass es eine ganze Reihe von Herausforderungen gibt, die wir schon angegangen sind bzw. die wir auch in dieser Legislaturperiode noch zu bewältigen haben. Ich erwähne hier die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Sie gilt es auch in dieser Wahlperiode sehr aufmerksam zu verfolgen. Nur das Gesetz zu verabschieden und dann darauf zu hoffen, dass die Umsetzung von alleine geschieht, darauf können wir uns als Gesetzgeber nicht zurückziehen. Wir müssen die Bundesländer daran erinnern, langsam die entsprechenden Umsetzungsregelungen zu verfassen, damit man da eine gewisse Planungssicherheit und Rechtssicherheit hat.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurden auch viele positive Dinge umgesetzt. Ich will hier beispielhaft nur nennen: die Vereinfachung im Antragsverfahren bei Rehaleistungen, das bereits angesprochene „Netzwerk unabhängige Beratung“ und – das musste einmal deutlich gesagt werden – die Anhebung der Schongrenze bei Einkommen und bei Vermögen. Insbesondere die Tatsache, dass Einkommen und Vermögen von Ehegatten nicht mehr angerechnet werden, halte ich für einen ganz wichtigen Punkt. Das war unserer Fraktion damals sehr wichtig. Ich könnte an dieser Stelle noch viele andere Beispiele nennen, bis hin zur Ausweitung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen; aber ich möchte es aus Zeitgründen dabei belassen.

An dieser Stelle betone ich allerdings ausdrücklich – das ist schon im damaligen Gesetzgebungsverfahren angesprochen worden –, dass das Bundesteilhabegesetz zwar ein wichtiger Schritt war, aber nur ein wichtiger erster Schritt. Diese Feststellung hat Auswirkungen auf die Zukunft. Das heißt natürlich – ich habe es erwähnt –: Wir als Gesetzgeber müssen die Umsetzung beobachten, und zwar insbesondere wie damals im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit Blick auf eine weitestgehende und weitestmögliche Beteiligung. Es wird in dem Zusammenhang auch wichtig sein, gerade von den Betroffenen, von allen Beteiligten in diesem Verfahren zu hören: Wie kommt eigentlich das Gesetz letztlich an, und wie wird es umgesetzt? Da gilt es, aufmerksam zuzuhören.

Im Koalitionsvertrag haben wir viele Punkte angesprochen, die wir noch weiter verändern wollen, damit in dieser Legislaturperiode nicht der Anschein entsteht, dass wir nur beobachten und erst einmal die Evaluation abwarten wollen. Nein, wir wollen noch weitere Punkte ändern. In Anbetracht der Zeit erspare ich mir jetzt die Auflistung der hier bereits genannten Punkte.

Wichtig ist aber auch, dass wir sehen, dass mit den Änderungen in dieser Wahlperiode – Umsetzung BTHG – das wichtige Thema der Behindertenpolitik nicht von der Tagesordnung kommt, sondern auch für weitere Legislaturperioden auf der Tagesordnung bleibt.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)