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Peter Aumer

Peter Aumer: "Die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln"

Rede zur Änderung des SGB IX und SGB XII

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode einen wichtigen Schritt getan, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so zu einer inklusiven Gesellschaft beizutragen. Damit Inklusion gelingt und auch in unserer Gesellschaft als positiv wahrgenommen wird, braucht es jedoch nicht nur die intensive Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in dieser Legislaturperiode, sondern auch eine gezielte und weitere Förderung ganzheitlicher Teilhabe. Der vorliegende Gesetzentwurf will genau das erreichen: Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und damit den Ausbau der Teilhabe.

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ab dem 1. Januar 2020 personenzentriert ausgerichtet. Dies ist ein elementarer Systemwechsel in der Herangehensweise und in der Umsetzung in den Sozialgesetzbüchern. Dieser Systemwechsel ist dringend erforderlich.

Für echte, gelebte und aktive Teilhabe steht das Individuum im Mittelpunkt. Menschen mit Behinderung haben dabei nicht nur den Anspruch, sondern auch das Recht, mit ihren Sorgen, Problemen und Anliegen wahrgenommen zu werden. Dieser Fakt spiegelt sich auch bei meinen Wahlkreisbesuchen in Werkstätten und im persönlichen Kontakt mit Menschen mit Behinderung wider.

Uns muss es ein Anliegen sein, sowohl die Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu stärken als auch die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung auszubauen. Auf diesem Weg ist der heutige Entwurf ein weiterer Schritt im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes, um die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln.

Dass es bei einem solchen Systemwechsel für alle Beteiligten einer klaren rechtlichen Umsetzung bedarf, ist in einem föderalen Rechtsstaat, wie die Bundesrepublik Deutschland einer ist, elementar für das politische und gesellschaftliche Selbstverständnis und für die Arbeit der durchführenden Verwaltungen auf den unterschiedlichen politischen Ebenen. Daher ist dieser Entwurf, der die Empfehlungen der „Arbeitsgruppe Personenzentrierung“ aufgreift, ein wichtiger Meilenstein, um die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX von den Lebensunterhaltsleistungen des SGB XII umzusetzen.

Die Personenzentrierung zeigt die Maßstäbe, die wir als Gesetzgeber anlegen müssen, um auf die Lebensumstände der Menschen einzugehen und zu deren Verbesserung beizutragen. Allein die stetig steigende Zahl von schwerbehinderten Menschen auf 7,8 Millionen im Jahr 2017 zeigt: Der politische und gesellschaftliche Umgang und die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind zentrale Themen für unser Land und unsere Gesellschaft. Dabei geht es nicht nur darum, den Zusammenhalt zu stärken, sondern auch bewusst einen Perspektivwechsel zu erzeugen, um aktive, alltägliche und gelebte Inklusion zu ermöglichen. Inklusion fängt damit an, in Gesellschaft und Politik Sensibilität für die Anliegen, die Begrifflichkeiten und die Gefühlswelt der Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Oft hört man, die Politiker im entrückten Berlin sind zu weit weg von den Problemen und Sorgen der Leute. Dieses Gesetz zeigt: Genau das Gegenteil ist der Fall. Hier wird nach den Bedürfnissen der Betroffenen gehandelt. Hier wird die Anwendungssicherheit gestärkt. Hier wird Politik mit und nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg gestaltet.

So ist gerade für Menschen mit Behinderung die Bedeutung, durch seine eigene Arbeit zum Lebensunterhalt beizutragen, ein elementarer Bestandteil von physischer und psychischer Teilhabe. Das Bundesteilhabegesetz, dieser Gesetzentwurf und die personenzentrierte Ausrichtung der Eingliederungshilfe legen hierfür beispielsweise schon bei Schule und Ausbildung die dafür so wichtigen Grundsteine. Daher ist diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.