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Kind vor einem Laptop
(Quelle: picture alliance / empics)

Mehr Schutz von Kindern im Netz

Am 5. Februar 2019 ist Safer Internet Day

Beschimpfungen und Beleidigungen gehören leider zu den Schattenseiten des Internets. Der „Safer Internet Day“, der in diesem Jahr am 5. Februar stattfindet, fordert zu mehr Zivilcourage und Gegenrede bei Hassattacken im Netz auf. Die Unionsfraktion fordert besseren Schutz von Kindern im Internet.

Dass das Internet Kindern und Jugendlichen vielfältige Chancen und Möglichkeiten bietet, liegt auf der Hand. Spielen, Musikhören, die schnelle Recherche mittels Suchmaschine oder die weltweite Kommunikation in den sozialen Netzwerken - das Internet ermöglicht Teilhabe und Inklusion.

Schattenseiten des Internets

„Doch im Netz lauern auch Gefahren, über die sich die jungen Nutzerinnen und Nutzer und deren Eltern manchmal gar nicht bewusst sind“, sagt Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion. So stoßen Jugendliche auch auf Seiten, die sie verstören. Mitunter treffen sie auf Täterinnen und Täter, die die Anonymität des Internets ausnutzen, um mit Minderjährigen in Kontakt zu kommen – sie möglicherweise sogar sexuellen Übergriffen aussetzen. „Auch das Thema Kinderpornografie spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle“, mahnt Schön und bekräftigt: „Die Union fordert hier, den Besitz von Kinderpornographie stärker zu bestrafen.“

Gesetzeslücken schließen

Das sieht auch Schöns Abgeordnetenkollegin, die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, so: „Mehr Sicherheit im Internet muss auch bedeuten, dass Täter, die im Internet gezielt zu Minderjährigen Kontakt aufnehmen mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, schnell gefasst werden können.“ Das Problem: Ermittlungen sind in diesem Bereich zurzeit aber kaum möglich, da der Versuch beim „Cybergrooming“ nicht strafbar ist. 

Versuch von Cybergrooming bestrafen

Das heißt: Chatten Eltern oder ein Polizeibeamter unter dem Namen des Kindes mit einem Täter, der annimmt, es handele sich um ein Kind, so sind solche Übergriffe bislang nicht strafbar. Ermittlungen können mangels einer Straftat nicht geführt werden. Die Unionsfraktion will das nicht hinnehmen. „Beim sogenannten Cybergrooming muss deshalb schon der Versuch strafbar sein“, verlangt Winkelmeier-Becker. Jede Möglichkeit müsse genutzt werden, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen. „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz muss daher endlich unsere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen“, so Winkelmeier-Becker. 

Eltern sensibilisieren

Um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren sexueller Gewalt besser schützen zu können, fordert Schön mehr Hilfestellung für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer. „So könnte es zum Beispiel eine Sendung im TV geben, die ähnlich funktioniert wie ‚Der 7. Sinn‘ der deutschen Verkehrswacht“, lautet ihr Vorschlag. Was von 1996 bis 2005 das Verhalten im Straßenverkehr war, sei heute das sichere Bewegen im Netz. Darüber hinaus betont Schön: „Und wir brauchen ebenfalls dringend die im Koalitionsvertrag vereinbarte und von der Bundesfamilienministerin schon lange angekündigte Reform des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt."