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Mechthild Heil: Wir wollen das Wohl der Kinder an die erste Stelle setzen

Rede zum familienrechtlichen Wechselmodell als Regelfall

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, an den Anfang unserer Debatte gehört die Aussage: Die allermeisten Eltern in Deutschland schaffen es auch im Falle einer schmerzhaften Trennung, einvernehmlich ein Betreuungsmodell zu vereinbaren, ein Betreuungsmodell, mit dem die Kinder und die beiden Eltern gut leben können. Diesen Eltern gebührt unsere Anerkennung, weil sie sich in einer schwierigen Situation selbst zurücknehmen und das Wohl des Kindes oder der Kinder an die erste Stelle stellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Genau das wollen auch wir als Gesetzgeber tun. Wir wollen das Wohl der Kinder an die erste Stelle setzen. Es muss klar sein und klar bleiben: Entscheidungen im Bereich des Umgangsrechts sind kein verlängerter Arm der bitteren Auseinandersetzungen zwischen zwei Eltern. Es geht nicht darum, was gerecht für die Eltern ist. Die Frage muss lauten: Was dient den betroffenen Kindern?

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Und dann gibt es leider auch eben die Fälle, in denen die Entfremdung der gescheiterten Partner so groß ist, dass eine Einigung über Ort und Dauer des Aufenthalts der Kinder unmöglich ist. Recht, Gerechtigkeit und Hilfe sucht man dann bei der Justiz. Nur über diese seltenen, verfahrenen, zerstrittenen, perspektivlosen Konstellationen beraten wir als Gesetzgeber und eben nicht über Fälle von Eltern wie die von Marie und Maximilian, die Sie eben geschildert haben, in denen alles wunderbar läuft und man sich einigen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Schon beim ersten Blick auf diese schwierigen Familiensituationen muss doch jedem klar sein: Darauf kann man nicht mit einem Regelfall antworten. Man kann diese Fälle nicht über einen Kamm scheren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Katrin Helling-Plahr [FDP]: Das will doch auch keiner!)

So hat es auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung Anfang letzten Jahres betont. Er hat entschieden, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Partners angeordnet werden kann, nämlich dann, wenn es dem Kindeswohl am besten dient.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für die Kinder bedeutet das Wechselmodell konkret, dass sie in den beiden Haushalten der getrennten Eltern zeitlich annähernd gleichwertig betreut werden. Das kann im Einzelfall die beste Lösung sein; aber es muss nicht immer die beste Lösung sein.

Dabei ist klar: Auch die Kinderbetreuung nach der Trennung von Eltern unterliegt einem gesellschaftlichen Wandel. Deutsche Familiengerichte müssen heute, im 21. Jahrhundert, wirklich nicht immer einfach noch davon ausgehen, dass die Kinder bei der Mutter automatisch immer besser aufgehoben sind,

(Katrin Helling-Plahr [FDP]: Aha!)

auch wenn das Modell immer noch das meistgelebte in Deutschland ist.

Es ist richtig, genau hinzusehen, sich die Einzelfälle, die Sonderfälle in der Gerichtspraxis genau anzuschauen und zu überlegen, ob sich daraus ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt. Genau das steht auch im Koalitionsvertrag.

Die Auswirkungen des Wechselmodells auf die Kinder werden zurzeit auch wissenschaftlich untersucht. Einig ist man sich unter den Wissenschaftlern schon heute, dass ein ständiger Wechsel des Aufenthaltsortes der Kinder nur dann eine positive Wirkung entfalten kann, wenn einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sind: Die Eltern müssen in räumlicher Nähe zueinander wohnen. Die Arbeitszeiten der Eltern müssen sich an die wechselnde Kinderbetreuung anpassen lassen. Für dieses wirklich kostenintensive Modell müssen die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stehen, und die Eltern müssen in einem konstruktiven Kommunikationskontakt zueinander stehen.

Häufig hilft es bei familiengerichtlichen Entscheidungen, einen Blick auf die Zeit vor der Trennung zu werfen. Wenn die Eltern sich da bereits beide um das Kind gekümmert haben, dann ist das sicherlich eine gute Prognose für den Erfolg eines Wechselmodells. In der Lebenswirklichkeit ist das aber trotz allem Wunschdenken längst noch nicht immer der Fall. Väter, die erfolgreich um Zeit und Aufenthalt ihres Kindes gestritten haben, dann aber die Erziehung ihres Kindes der neuen Partnerin überlassen, sind nur ein Beispiel für ein falsch verstandenes Wechselmodell.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Um es klar zu sagen: Engagierte Väter müssen ihren Platz bei und ihre Zeit mit ihren Kindern haben, genauso wie engagierte Mütter ihn haben müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Was Familien in Trennungssituationen hilft, sind gut ausgebildete Familienrichter. Wir brauchen unabhängige Gutachter und Verfahrensbeistände, und wir sollten unsere Familiengerichte darin stärken, am Einzelfall orientierte Entscheidungen zu treffen, statt neue Regelfälle zu definieren, wie es die FDP-Fraktion vorschlägt.

Aber seien wir ehrlich: Am Ende aller elterlichen Streitigkeiten geht es häufig auch um die Frage der Finanzen, um die Frage des Unterhalts.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Mechthild Heil (CDU/CSU):

Wir werden uns deshalb als Koalition anschauen, ob wir den Unterhaltsbedarf und Selbstbehalt verbindlich, gerade auch im Hinblick auf unterschiedliche Umgangsmodelle, regeln können. Das könnte dazu beitragen, das gesellschaftlich umstrittene Thema Umgangsrecht zu befrieden.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, ein letzter Satz.

Mechthild Heil (CDU/CSU):

Mit diesem Ansatz gehen wir gerne in die weiteren Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])