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Johannes Steiniger: "Wir können dieses Problem nicht im nationalen Alleingang lösen"

Rede zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Und täglich grüßt das Murmeltier“, könnte man meinen. Wir diskutieren jetzt innerhalb von einem halben Jahr zum dritten Mal das Thema Kindergeld-Indexierung. Auch wenn Sie gerade eben ein bisschen den Hobbyjuristen haben heraushängen lassen, Herr Gottschalk,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)

möchte ich schon gleich zu Beginn darauf hinweisen: Wir können dieses Problem nicht im nationalen Alleingang lösen,

(Kay Gottschalk [AfD]: Doch!)

wie Sie hier als AfD es vorschlagen. Sie, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, führen die Bevölkerung hinters Licht, wenn Sie immer wieder so tun, als sei das einfach so möglich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Markus ­Herbrand [FDP])

Aber es heißt ja: Wiederholung ist die Mutter aller Pädagogik. – Also werden wir es heute entsprechend wieder diskutieren, und wir werden Ihnen heute auch wieder sagen, warum das eben nicht so geht.

Es ist vielleicht mal ein ganz guter Anlass, um sich zu fragen: Warum nehmen Sie eigentlich gerade dieses Thema und bringen es hier immer wieder so prominent an? Das ist eigentlich ganz interessant; denn man kann daran wie an einem Lehrstück erklären, wie Sie als AfD-Fraktion hier Politik machen. Also: Sie suchen sich – erstens – ein Thema, bei dem irgendwie Ausländer vorkommen, hier also die Frage: Wie ist das eigentlich mit dem Kindergeld für EU-Ausländer? Zweitens sollte es bei dem Thema dann als Zutat eine vermeintlich einfache Lösung geben. Sie haben es ja eben auch so dargestellt, dass einem der sogenannte gesunde Menschenverstand doch ganz klar sagt: Wieso soll der Bulgare oder Rumäne, der hier arbeitet, aber dessen Kinder noch in der Heimat wohnen, eigentlich das gleiche Kindergeld bekommen wie der Deutsche, der hier arbeitet, für seine Kinder? – Sie erwecken den Eindruck, dass da auf der einen Seite diejenigen sind, die mit gesundem Menschenverstand Politik für die Bürgerinnen und Bürger machen, und auf der anderen Seite die Politiker, die sich diesen einfach umzusetzenden Lösungen widersetzen. – So weit, so gut.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So schlecht!)

Das kennen wir ja von einigen Themen. Aber jetzt kommt ein Weiteres dazu, und jetzt wird es lustig. Denn jeder, der das Thema seriös diskutiert, weiß, dass wir das nur über das europäische Sekundärrecht ändern können. Sie haben auf die „als ob“-Fiktion hingewiesen. Die meisten Europarechtler interpretieren es genau andersrum, als Sie es machen. Also: Nicht der Deutsche Bundestag, sondern das Europäische Parlament ist hier am Zug.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wollen sie ja abschaffen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau dort wurde darüber diskutiert, ob die Verordnung 883/2004 geändert werden soll. Darin ist nämlich unter anderem der Bezug von Kindergeld geregelt. Jetzt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die große Preisfrage: Wie viele Änderungsanträge hat die AfD im Europäischen Parlament gestellt?

(Zurufe von der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN: Keinen! – Gar keinen! – Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Null!)

– Richtig: keinen einzigen. – Die „Wirtschaftswoche“ hat in der Überschrift zu ihrem zugehörigen Artikel absolut zu Recht darauf hingewiesen: „Absolut untätig“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, man macht seriöse Politik nicht mit Schaufensteranträgen wie im vergangenen Jahr, auch nicht mit Schaufenstergesetzen wie jetzt hier, sondern mit Änderungsanträgen dort, wo es dann auch entschieden wird, und das ist das Europäische Parlament.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollege Steiniger, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Herrn Gottschalk?

Johannes Steiniger (CDU/CSU):

Ich habe mir eigentlich vorgenommen, dass ich Zwischenfragen von Leuten, die sowieso schon geredet haben, nicht mehr zulasse.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Petra Pau:

Sie entscheiden.

Johannes Steiniger (CDU/CSU):

Ihnen geht es nämlich – das ist sozusagen der Abschluss des Lehrstückes dazu, wie Sie Politik machen – gar nicht um die Sache, sondern nur darum, die nächste Sau durchs Dorf zu treiben.

Natürlich ist es richtig, dass die Lebenshaltungskosten in der EU stark auseinandergehen. Es ist aber falsch, dass man hier nur mit einem nationalen Alleingang Abhilfe schaffen kann. Und ja – Sie haben es erwähnt –, Österreich ist diesen Schritt gegangen und hat vor zwei Wochen die sogenannte Familienbeihilfe indexiert. Rechtlich ist sie übrigens – Herr Gottschalk, hören Sie zu, Sie sind doch hier der Oberjurist –

(Jürgen Braun [AfD]: Sie sind der Oberlehrer!)

nicht mit dem deutschen Kindergeld zu vergleichen. Unser Kollege Alois Rainer hat in der letzten Debatte genau auf diesen Punkt hingewiesen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wozu hat jetzt diese Indexierung geführt? Die Europäische Kommission prüft derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren, und Rumänien erwägt eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Wenn man sich anschaut, was die meisten Verfassungs- und Europarechtler dazu sagen, dann werden sie damit auch Erfolg haben.

Sie schlagen hier nun das Gleiche vor. Sie wollen einen nationalen Alleingang und nehmen in Kauf, dass es dann gerichtlich kassiert wird. So erweisen Sie Ihrem Anliegen, dem politischen Ziel, einen Bärendienst, meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ingrid Arndt-Brauer [SPD])

zumal Sie ja – das ist jetzt ganz interessant – in Ihrem Entwurf noch ein Stück weiter gehen: Sie wollen nicht nur, dass das Kindergeld für EU-Ausländer, deren Kinder im Ausland leben, indexiert wird, sondern auch, dass deutsche Eltern von Kindern, die im Ausland sind, davon ausgenommen werden. Das passt eigentlich logisch gar nicht zusammen; es ist ein klarer Widerspruch zu Ihrem Vorschlag. Sie argumentieren ja gerade, dass die Lebenshaltungskosten und nicht die Nationalität der Grund für die Indexierung sein sollen. Aber wenn Sie so argumentieren, dann dürfen logischerweise die Eltern von Kindern, die ein Erasmus-Studium im Ausland machen, auch nur ein an die Lebenshaltungskosten angepasstes Kindergeld erhalten.

Aber in der Konsequenz diese Fälle per nationaler Ausnahme aus der Indexierung herauszunehmen, ist Rosinenpickerei und setzt auf die europarechtlichen Zweifel noch eins drauf. Seien Sie dann wenigstens so ehrlich und beziehen Sie alle ein! So ist das, was Sie hier heute vorschlagen, weder konsequent noch erfolgversprechend.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte aber zum Schluss zu einem anderen Thema kommen, das mir und uns von der Unionsfraktion in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist und das von Ihnen leider oft in einen Topf mit der Indexierung geworfen wird. Das ist das Thema „Missbrauch von Kindergeldleistungen“. Wir haben im vergangenen Jahr oft Hilferufe aus den Kommunen gehört, weil es dort vorkommt, dass Schrottimmobilien angemietet werden,

(Dr. Thomas de Maizière [CDU/CSU]: Genau!)

EU-Ausländer dann mit Scheinverträgen ausgestattet werden und Geburtsurkunden gefälscht werden, um so unrechtmäßig Kindergeld zu beziehen. Um es ganz klar zu sagen: Das ist kriminell. Wir müssen das mit aller Härte bekämpfen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe in meiner letzten Rede zu diesem Thema bereits darauf aufmerksam gemacht, was wir schon alles auf den Weg gebracht haben: besserer Datenaustausch, geringere rückwirkende Auszahlung von Kindergeld, die Einführung der Steuer-ID. Das brauche ich nicht noch einmal auszuführen. Ich will aber klarmachen, dass uns das nicht reicht. Wir wollen noch weiter gehen. Wir wollen noch genauer hinschauen. Wir wollen noch stärker durchgreifen.

Deswegen bringen wir gerade ein neues Gesetz auf den Weg, das genau an diesen kritischen Punkten ansetzt. Der Zoll und die Familienkassen bekommen mehr Kompetenzen und können in Zukunft härter durchgreifen. Das Kindergeld soll zukünftig nur nach einer Übergangsphase ausgezahlt werden und bei Verdacht ganz eingestellt werden. Ein Beispiel: Wenn der Zoll oder die Ausländerbehörde bei einem Vorortbesuch Verdacht schöpft, kann er oder sie das direkt an die Familienkasse melden. Diese kann dann noch einmal genauer nachschauen und die Zahlungen gegebenenfalls einstellen.

Kümmern Sie sich also um die eigentlichen Probleme! Das ist das Thema Kindergeldmissbrauch. Der Gesetzentwurf, den Sie hier ins Parlament eingebracht haben, bringt uns nicht weiter. Deswegen lehnen wir ihn auch ab.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)