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Angehörige bei Pflegekosten entlasten
(Quelle: pixabay)

Fortschritt für Verwandte von Pflegebedürftigen

Bundestag berät über Angehörigen-Entlastungsgesetz

Gute Nachrichten für die Kinder und Eltern pflegedürftiger Menschen: In Zukunft müssen sie erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen finanziellen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer nahen Verwandten leisten. 

Als großen Fortschritt für die Kinder und Eltern pflegebedürftiger Menschen lobten Redner der Unionsfraktion das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz, über das der Bundestag debattierte. Das Gesetz sieht vor, dass Angehörige künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen finanziellen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer nahen Verwandten leisten müssen. „Wir entlasten mit diesem Gesetz 275.000 Menschen in Deutschland“, sagte der CDU-Abgeordnete Torbjörn Kartes in der Debatte.  

Weitreichende Reform

Der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wilfried Oellers hob hervor, dass diese Verbesserungen auch auf die Sozialhilfe, das soziale Entschädigungsrecht und die reformierte Eingliederungshilfe übertragen werden. „Es handelt sich bei dem Vorhaben um eine umfassende und weitreichende Reform des Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe“, betonte Oellers. 

Pflegeberuf wieder attraktiver

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Soziales der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke, wies darauf hin, dass die Große Koalition in den vergangenen Jahren bereits sehr viel getan hat, um die Situation sowohl von Pflegekräften als auch von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu verbessern. So wurde die Schaffung von 13.000 neuen Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen beschlossen, das Schulgeld für die  Auszubildenden abgeschafft und die Familienpflegezeit eingeführt. „Das macht den Pflegeberuf wieder attraktiver“, sagte Stracke. „Wir machen Politik für die Menschen, jetzt und in Zukunft.“

Beratung für Menschen mit Behinderung

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz wird auch die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderungen langfristig und flächendeckend gesichert. Menschen mit Behinderungen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, werden außerdem mit dem neuen Budget für Ausbildung noch besser als bisher gefördert.