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(Quelle: Aditya Romansa | Unsplash)

Flexibleres Elterngeld bringt mehr Geld in die Haushaltskasse

Bundestag beschließt Reform des Elterngeldes

Das Elterngeld ist ein Erfolgsschlager: Rund 2 Millionen Eltern haben die Familienleistung im vergangenen Jahr erhalten. Sie alle konnten damit Familie und Beruf leichter unter einen Hut bekommen.

Das Elterngeld ist auch deshalb so beliebt, weil es seit seiner Einführung modernisiert und an die veränderten Wünsche von Eltern angepasst wurde. Die Bedürfnisse von Familien ändern sich – und damit auch das Elterngeld.

Mehr Möglichkeiten für Teilzeitbeschäftigung

Jetzt hat der Bundestag weitere Verbesserungen des Elterngeldes verabschiedet. „Mütter und Väter haben künftig noch mehr Möglichkeiten, Teilzeitbeschäftigung und Zeit mit ihren neugeborenen Kindern unter einen Hut zu bringen“, erklärt Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Eltern erhalten mehr Spielraum, während des Bezuges von Elterngeld in Teilzeit zu arbeiten. Während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit ist künftig eine Arbeitszeit von 32 Wochenstunden zulässig, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren.

Partnerschaftsbonus wird attraktiver

Auch beim sogenannten Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, gibt es Verbesserungen: „Wir erweitern den wöchentlichen Arbeitsstundenkorridor auf 24 bis 32 Stunden, führen eine flexible Bezugsdauer von 2 bis 4 Monaten anstatt des bisherigen festen Bezugszeitraums von 4 Monaten bei einer Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile ein und stellen klar, dass im Fall einer schweren Erkrankung eines Elternteils auch ein alleiniger Bezug möglich ist“, erläutert Marcus Weinberg, in der Unionsfraktion als Sprecher zuständig für die Familienpolitik. Damit werde der Partnerschaftsbonus nicht nur attraktiver, die neuen Regeln unterstützten auch die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen.

Keine Einbußen wegen der Corona-Pandemie

Gute Nachrichten gibt es auch für Eltern, die den Partnerschaftsbonus nehmen, wegen der Corona-Pandemie aber mehr oder weniger arbeiten als zunächst geplant: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass die Eltern ihren Anspruch auf den Bonus nicht verlieren. „Wir greifen damit die Sorgen dieser Eltern schnell und unbürokratisch auf, die uns durch Zuschriften insbesondere Anfang des Jahres erreicht haben“, betont Marcus Weinberg.

Mehr Unterstützung für Eltern von Frühchen

Mit den Elterngeld-Verbesserungen werden auch Eltern von Frühchen unterstützt, also von Kindern, die sechs oder mehr Wochen zu früh geboren wurden. Denn Frühchen haben oft mit Entwicklungsverzögerungen zu kämpfen und brauchen deshalb besonders viel Zuwendung von ihren Eltern. „Eltern erhalten nun jeweils einen weiteren Monat Elterngeld, wenn ihr Kind mindestens 6 Wochen, 8 Wochen, 12 Wochen und 16 Wochen zu früh geboren wurde“, sagt Maik Beermann, der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion. 

Geringfügige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können wie Einkommen aus Nichtselbständigkeit behandelt werden

Auf mehr Geld in der Haushaltskasse können sich auch Eltern mit Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit freuen: Sie können sich künftig dafür entscheiden, dass geringfügige Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wie Einkommen aus Nichtselbständigkeit behandelt werden.