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(Quelle: Unsplash.com)

Digitale Entlastung für Familien

Dienstleistungen können per Mausklick beantragt werden

Tolle Entlastung für junge Eltern: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden.

Möglich wird das durch das „Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen“, das der Bundestag jetzt beschließt. 

Der Gang zum Amt entfällt

Und das funktioniert so: Wenn Eltern einverstanden sind, müssen die Daten für neugeborene Kinder nicht mehrfach eigegeben werden, stattdessen tauschen die beteiligten Behörden die erforderlichen Daten einfach untereinander aus und fragen die Entgeltdaten für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes bei den Arbeitgebern ab. Ergebnis: Der Gang zum Amt entfällt.

Potenzial der Digitalisierung

Hier wird deutlich: Es geht um mehr, als nur das Papierformat einfach in eine digitale Form zu überführen. Die Potenziale der Digitalisierung werden durch das neue Gesetz ausführlich genutzt, um den Zugang zu den Familienleistungen so stark wie möglich zu vereinfachen. 

Die positiven Auswirkungen werden besonders alle Eltern in der aufregenden Phase rund um die Geburt eines Kindes spüren, da sie bei der Erbringung von Nachweisen entlastet werden.