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(Quelle: Jan Kopetzky)

"Die Grundrente ist auch eine Frage der Gerechtigkeit"

Bundesminister Heil hat sein Grundrenten-Konzept vorgelegt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat erhebliche Vorbehalte gegen dieses Konzept. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hermann Gröhe beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Was kritisieren Sie besonders an dem Konzept?

Gröhe: Wir wollen gezielt diejenigen finanziell besserstellen, die 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben und trotzdem auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Die Lebensleistung dieser Menschen muss besser anerkannt werden. Deshalb sollen sie im Alter über ein Einkommen verfügen können, das 10% über der Grundsicherung liegt. Dabei soll es gezielt darum gehen, Bedürftigkeit zu vermeiden.

Eine niedrige gesetzliche Rente zu haben bedeutet aber im Umkehrschluss nicht in allen Fällen, dass diese Rentenbezieher auch auf Grundsicherung angewiesen sind. Viele Rentner haben auch noch andere Einkünfte, die dafür sorgen, dass die Rentner nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Diese Rentner brauchen daher die Grundrente gar nicht.

Daher ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Bedürftigkeit festgestellt werden muss. Nur derjenige, der auf die Grundrente angewiesen ist, soll sie auch bekommen. Das von Bundesminister Heil vorgelegte Konzept orientiert sich nicht daran, sondern es hätten auch diejenigen etwas davon, die nicht auf eine stärkere Unterstützung angewiesen sind. Die Kosten wären mit ca. 5 Mrd. Euro um ein Mehrfaches höher als die 250 Mio. Euro, die eine Umsetzung des Koalitionsvertrages kosten würde. Das Geld, das dafür ausgegeben werden müsste, fehlt dann an anderer Stelle etwa bei wichtigen Fragen der Zukunftssicherung, also zum Beispiel bei Bildung und Forschung. Dagegen wehren sich zu Recht gerade junge Leute!

Warum kritisieren Sie den Vorschlag als teure Politik mit der Gießkanne?

Gröhe: Wird nicht auf die Bedürftigkeit abgestellt, dann bekommt auch derjenige eine höhere Grundrente, der zum Beispiel schon über den Ehepartner oder die Ehepartnerin finanziell gut abgesichert ist. Der Staat muss hier nicht zusätzlich unter die Arme greifen.

Oder auch Rentner, die zwar eine geringe gesetzliche Rente verfügen, aber noch über andere Einkünfte verfügen, zum Beispiel durch die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung.

Warum möchten Sie überhaupt eine Grundrente einführen?

Gröhe: Für uns ist die Grundrente auch eine Frage der Gerechtigkeit. Es gibt Menschen, die sind auf Grundsicherung angewiesen, obwohl sie jahrzehntelang gearbeitet haben. Dazu zählen selbstverständlich auch diejenigen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Diese Menschen sollen im Alter mehr haben als diejenigen, die wenig oder gar nicht gearbeitet haben und ebenso die Grundsicherung erhalten. Der Einsatz dieser Menschen soll sich auszahlen. Das ist nicht nur ein Signal an diejenigen, die jetzt schon in Rente sind, sondern auch an diejenigen, die noch im Erwerbsleben stehen.

In der vergangenen Legislaturperiode haben wir Freibeträge für die freiwillige private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung bei der Grundsicherung eingeführt. Auch hier war das Signal: Wer freiwillig für das Alter vorsorgt und dafür auf andere Ausgaben verzichtet, dem soll es auch im Alter besser gehen.

Auch das selbstgenutzte Eigenheim ist eine Art der Altersvorsorge. Wir fördern an verschiedenen Stellen den Erwerb eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung. Wir möchten, dass Bezieher von Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende das selbstgenutzte Eigenheim nicht mehr verwerten müssen, weil es vielleicht für ein oder zwei Personen von der Größe her nicht mehr angemessen ist. Das ist ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart und fehlt im vorgelegten Konzept.

Jetzt muss es darum gehen, die Situation derjenigen zeitnah zu verbessern, die darauf wirklich angewiesen sind. Verunsicherung und neue überteuerte Vorschläge nützen diesen Menschen nicht.