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(Quelle: Pixabay)

Das Beste für die Kleinsten

5,5 Milliarden Euro für die Zukunft unserer Kinder

Mit dem Gute-Kita-Gesetz hat der Deutsche Bundestag einen weiteren Baustein hinzugefügt, um das Leben der Familien in Deutschland zu verbessern. Bis 2022 erhalten die Länder vom Bund rund 5,5 Milliarden Euro für Qualitätsverbesserung und Beitragssenkung in der Kinderbetreuung - das soll vor allem Geringverdiener bei den Beiträgen entlasten. 

Nach dem Baukindergeld und der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag geht es nun um die Verbesserung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Diese Legislaturperiode steht im Zeichen der Familie.

Herzensanliegen der Fraktion

Eltern wollen, dass ihre Kinder gut betreut sind. Daher ist ein Herzensanliegen der Fraktion beim Thema Familie der Kita-Ausbau. „Wer selbst kleine Kinder hat, weiß, dass Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen und Krippen eine Menge leisten. Dennoch bleibt oft zu wenig Zeit für die individuelle Betreuung der einzelnen Kinder. Das soll sich jetzt ändern.“, sagt Nadine Schön, die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion. 

Geld dort einsetzen, wo es am nötigsten ist

Dank der finanziellen Unterstützung durch den Bund können die Kommunen nun bei der Kinderbetreuung aufsatteln. „Dabei ist es richtig, dass die Länder das Geld dort einsetzen können, wo es am nötigsten ist“, ergänzt Nadine Schön. Ziel ist es, einen echten Entwicklungsprozess in den regelmäßig von den Ländern zu erstellenden Fortschrittsberichten zu erkennen – sei es durch eine Verbesserung des Personalschlüssels, die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte oder die Förderung der sprachlichen Bildung.Bestmögliche Startbedingungen

Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Fraktion betont die gesamtgesellschaftliche Verantwortung, „den Kleinsten die bestmöglichen Startbedingungen durch eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung zu ermöglichen“. CDU und CSU gehe es deshalb ganz vordringlich um eine „Qualitätssteigerung der Betreuungsangebote“, was man in den parlamentarischen Beratungen deutlich gemacht habe. CDU/CSU hätten deshalb im Gesetz durchgesetzt, dass die Bundesgelder lediglich „zusätzlich“ für eine Beitragsfreiheit vorgesehen werden könnten, so Weinberg. 

Appell an die Bundesländer

Es geht daher der Appell an die Länder, verantwortungsvoll ihre jeweilige Ausgangssituation im Kita-Bereich zu analysieren und Gelder in die Gebührenfreiheit nur zusätzlich dort zu stecken, wo dies angesichts hoher Gebühren notwendig erscheint.

Geringverdiener befreit

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist aber auch, dass Geringverdiener künftig von den Gebühren befreit werden müssen. Außerdem haben die Länder demnächst mehr Selbständigkeit und Spielraum bei der Frage, inwiefern sie das Einkommen der Eltern, die Anzahl der Geschwisterkinder und die Länge der benötigten Betreuungszeit als soziale Auswahlkriterien heranziehen können.