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Dr. Jan-Marco Luczak: Wir wollen den Markt für Kinderpornografie austrocknen

Rede zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf den Tribünen! Ich glaube, wir alle sind uns einig: Kinderpornografie ist eines der schwersten und der widerlichsten Verbrechen überhaupt. Man muss sich immer vergegenwärtigen: Hinter jedem Bild, hinter jedem Video, das im Internet kursiert, steht ein Opfer,

(Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])

ein Kind, das missbraucht wurde, das wahrscheinlich sein Leben lang traumatisiert bleiben wird. Deswegen ist es unser Anliegen und unsere Aufgabe, dies mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu verhindern. Dazu dient dieser Gesetzentwurf. Ich bin sehr froh, dass wir ihn heute hier abschließen können, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die Union hat das lange gefordert. Wir haben sehr intensiv darum gerungen, im politischen Bereich, mit unserem Koalitionspartner und mit anderen. Ich bin sehr froh, dass wir hier zu einer einvernehmlichen Lösung, jedenfalls was den Bereich der Keuschheitsprobe angeht, gelangt sind. Wir haben schon gehört, dass die Fraktionen dem zustimmen werden. Im Rechtsausschuss haben alle Fraktionen diesem Teilbereich zugestimmt. Ich glaube, das ist ein Zeichen, dass wirklich Handlungsbedarf an dieser Stelle besteht.

Wir können es, glaube ich, nicht hinnehmen, dass es in Teilen des Internets, im Darknet, Foren gibt, wo mit Kinderpornografie gehandelt wird, wo fürchterliche Missbrauchsabbildungen hochgeladen und ausgetauscht werden und damit letztlich ein Markt für zukünftigen Missbrauch geschaffen wird. Unser Ziel ist, das mit diesem Gesetzentwurf zu verhindern. Wir wollen den Markt für Kinderpornografie austrocknen und damit weiteren Missbrauch verhindern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Britta Katharina Dassler [FDP])

Damit uns das gelingt, brauchen wir effektive Ermittlungsmethoden. Diese hatten wir in der Vergangenheit nicht; denn diese Tauschbörsen funktionieren so, dass man dort nicht ohne Weiteres Zugang erhält. Man erhält erst dann sozusagen eine Eintrittskarte, wenn man selber kinderpornografisches Material hochlädt. Es ist natürlich klar: Für uns kommt es unter keinen denkbaren Umständen infrage, dass dort echtes kinderpornografisches Material als Eintrittskarte verwendet wird. Damit würden wir das Leid der Kinder, die auf diesen Bildern dargestellt sind, die missbraucht worden sind, am Ende perpetuieren.

Um dieses Dilemma aufzulösen, schaffen wir jetzt eine Regelung, die es erlaubt, computergeneriertes Material zu erzeugen, das täuschend echt aussieht, diese Keuschheitsprobe überwinden und als Eintrittskarte dienen kann. Das bietet uns die Möglichkeit, auf diese Foren Zugriff zu erhalten und diesen Markt auszutrocknen. Das ist ein gewaltiger Schritt. Ich freue mich sehr, dass das in der Koalition gelungen ist und am Ende auch alle Fraktionen zustimmen werden. Vielen Dank an dieser Stelle.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich möchte nur noch einen letzten Punkt nennen; denn meine Redezeit geht zu Ende. Wir haben hier ganz konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Das ist gut und richtig. Ich glaube aber, wir dürfen an dieser Stelle nicht stehen bleiben. Wir müssen weitere Maßnahmen ins Auge fassen. Wir als Unionsfraktion haben vorgeschlagen, auch den Besitz von Kinderpornografie stärker unter Strafe zu stellen, den Strafrahmen an dieser Stelle zu erweitern. Ich glaube, wir müssen beim Pakt für den Rechtsstaat dafür sorgen, dass die Stellen, die wir jetzt finanzieren, tatsächlich auch dafür eingesetzt werden.

Es gibt also viele konkrete Maßnahmen, die wir als Koalition noch auf den Weg bringen sollten. Dafür setzen wir uns gemeinsam ein. Manchmal brauchen wir noch nicht einmal die Änderung des Grundgesetzes dafür.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)