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Dr. Jan-Marco Luczak: Unsere Rechtsprechung hält die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu Recht hoch

Redebeitrag zum Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Lay, ich muss wirklich sagen: Was Sie hier präsentiert haben, das war unter aller Kanone.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

So wie Sie das darstellen, das ist so was von der Realität entfernt. Sie sagen – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Antrag Ihrer Fraktion –, dass der mietrechtliche Kündigungsschutz so verbessert werden muss, „dass Mieterinnen und Mieter besser vor Willkür geschützt und nicht länger unverschuldet in die Wohnungslosigkeit gedrängt werden“.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie wissen doch ganz genau – das finde ich richtig –, dass wir ein wirklich außerordentlich soziales Mietrecht haben, dass wir starke soziale Leitplanken haben, dass wir wahrscheinlich das beste Mietrecht in ganz Europa haben, weil es genau das tut, was Sie nicht machen. Wir spielen die Menschen nicht gegeneinander aus. Wir spielen nicht die Alten gegen die Familien aus. Wir spielen auch nicht Mieter gegen Vermieter aus, sondern wir versuchen, die Interessen gegeneinander abzuwägen. Das, was Sie hier präsentiert haben, ist genau das Gegenteil davon.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Sie argumentieren, wir dürften die älteren Menschen nicht aus den Wohnungen drängen. Da bin ich sofort bei Ihnen. Aber was machen Sie denn mit der Familie, die fünf Kinder hat und eine neue Wohnung sucht? Die steht jetzt bei Wohnungsbesichtigungen in der Warteschlange, die immer länger wird, weil Sie mit Ihrer Politik verhindern, dass mehr Wohnungen gebaut werden und dass wir nachhaltig an der Lösung dieses Problems arbeiten. Sie machen das Gegenteil.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Sie argumentieren auch mit völlig falschen Zahlen. Sie haben gerade gesagt, dass der Deutsche Mieterbund von 80 000 Eigenbedarfskündigungen ausgeht. In Ihrem Antrag ist hingegen von 13 389 Fällen die Rede. Was ist denn jetzt richtig? Sie sagen im Übrigen: Das sind Gerichtsprozesse. – Dann sagen Sie aber auch, wie die Gerichtsprozesse ausgegangen sind. Nur weil eine Kündigung ausgesprochen wird, heißt das noch lange nicht, dass sie am Ende durchgeht.

(Caren Lay [DIE LINKE]: Habe ich doch gerade vorgelesen!)

Das ist auch richtig so. Unsere Gerichte sind zu Recht streng. Auch wir als Union wollen nicht, dass die Menschen ihr Dach über dem Kopf verlieren. Das ist in unserem Mietrecht auch sehr gut abgebildet. Die Gerichte machen eine umfassende Interessenabwägung und schauen sich sehr genau an, wie lange jemand in einer Wohnung wohnt, wie der Betreffende im Kiez verwurzelt ist und wie es um seine gesundheitliche Situation bestellt ist. Das wird den Interessen des Eigentümers gegenübergestellt, der die betreffende Wohnung möglicherweise nutzen will. Das kann man als Gesetzgeber nicht pauschal für alle Fälle festschreiben.

Es gibt natürlich 70-Jährige, die krank sind, schon lange in einer Wohnung leben und in ihrem Kiez verwurzelt sind. Das berücksichtigen die Gerichte auch bei der Interessenabwägung. Aber es gibt auch 70-Jährige, die noch richtig fit sind und die auch finanziell richtig gut dastehen. Jetzt sagen Sie diesen Menschen: Ihr dürft in jedem Fall dort wohnen bleiben. – Aber die Familie mit den fünf Kindern muss dann draußen bleiben? Das ist doch keine soziale Politik, Frau Lay. Das ist das Gegenteil davon.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich wende mich dagegen, dass Sie hier mit falschen juristischen Dingen argumentieren. Sie haben als Beispiel genannt, dass eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird, dass dann aber nicht derjenige einzieht, für den Eigenbedarf geltend gemacht wurde, sondern jemand ganz anderes. Das ist heute schon vorgetäuschter Eigenbedarf, und das ist verboten. Das führt am Ende zu Schadensersatzansprüchen; das ist auch richtig. Wenn Sie aber jetzt den Menschen so entgegentreten und sagen – das schreiben Sie auch in Ihrem Antrag –, dass Vermieter mehr oder weniger willkürlich agieren können, dann verkaufen Sie die Menschen draußen für dumm. Ich finde es unredlich, dass Sie so etwas machen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Caren Lay [DIE LINKE]: Das ist die Wahrheit!)

An dieser Stelle muss man auf unsere Rechtsprechung verweisen. Sie hält die Rechte von Mieterinnen und Mietern zu Recht hoch. Sie alle kennen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die besagt: Mieter haben wegen der starken sozialen Stellung, die wir ihnen durch das Gesetz eingeräumt haben, sogar eine eigentümerähnliche Position. – Das ist absolut richtig; denn Wohnen ist nicht ein Gut wie jedes andere. Es geht auch immer um ein Stück persönlichen Rückzugraum, es geht um ein Stück Heimat, und deswegen ist das gut. Aber natürlich gibt es auch die Rechte der Eigentümer. Das ist ebenfalls ein schützenswertes Gut. Das Eigentum wird in Artikel 14 des Grundgesetzes gewährleistet, was auch Freiheitsraum gegenüber staatlicher Einflussnahme ist. Diese beiden Dinge muss man gegeneinander abwägen.

Sie sagen nun: Wir wollen das Recht auf Eigenbedarfskündigung ja nicht abschaffen. – Schauen Sie sich doch einmal an, was Sie in Ihrem Antrag fordern! Damit meine ich noch nicht einmal den von Ihnen geforderten absoluten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen ab einer Altersgrenze von 70 Jahren. Wenn man sein gesetzlich verbrieftes Recht ausübt, eine Eigenbedarfskündigung geltend macht und nachweist, dass man Eigenbedarf hat, das am Ende auch gerichtlich durchsetzt und ein Gericht im Rahmen der beschriebenen Interessenabwägung feststellt: „Ja, die Familie mit fünf Kindern hat das Recht, ihre eigene Wohnung zu beziehen“, dann sagen Sie: Die Mieter müssen aber dafür entschädigt werden. – Da ist zukünftig ein Entschädigungsanspruch fällig wegen der Umzugskosten, der Maklerkosten und der neuen Wohnung, die möglicherweise teurer ist. Wozu führt denn das am Ende? Die Familie mit den fünf Kindern überlegt sich dann sehr genau, ob sie eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, weil sie sich das am Ende vielleicht gar nicht leisten kann. Damit höhlen Sie das Recht auf Eigenbedarfskündigung faktisch aus, und Sie höhlen damit am Ende das Eigentumsrecht aus. Genau das ist es, was Sie wollen. Sie sind damit eigentumsfeindlich, und das machen wir an dieser Stelle nicht mit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

 

Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU):

Selbstverständlich, vom Kollegen Meiser immer gerne.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Bitte schön.

 

Pascal Meiser (DIE LINKE):

Es freut mich sehr, Herr Luczak, dass Sie die Zwischenfrage zulassen und sich, wie ich vermute, innerlich sehr darauf gefreut haben.

Sie haben in Ihrem Redebeitrag im Grunde sehr stark die Position der Eigentümer deutlich gemacht, die darunter leiden würden, wenn man die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung einschränken würde. Wir wollen sie nicht komplett abschaffen – das hat Frau Lay schon deutlich gemacht –, sie aber missbrauchsunanfälliger machen. Ich frage mich schon, warum Sie sich überhaupt nicht auf diese Logik einlassen. Mir ist eine Sache eingefallen, die das möglicherweise begründen könnte. Ihnen ist wahrscheinlich Ihr Parteifreund Herr Ernst Brenning bekannt. Er ist – für die, die ihn nicht kennen – der Justiziar der Berliner CDU. Er hat in meinem Wahlkreis in Kreuzberg mehrfach mit vorgetäuschtem Eigenbedarf Mieterinnen und Mieter, die dort seit Jahren wohnen, gekündigt und sie aus ihren Wohnungen geworfen.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Herr Kollege, was ist Ihre Frage?

 

Pascal Meiser (DIE LINKE):

Herr Präsident, ich darf mir, wenn ich recht informiert bin,-

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Ja, aber nicht ewig lang, zwei Minuten.

 

Pascal Meiser (DIE LINKE):

– zwei Minuten Zeit lassen.

Meine Frage ist, Herr Luczak: Ist Ihnen das bekannt? Könnte es sein, dass Ihre Position, die Position der CDU Berlin, die sich gegen die Einschränkungen von Eigenbedarfskündigungen ausspricht, möglicherweise damit zu tun hat, dass der Justiziar der Berliner CDU auch sehr davon profitiert, wie die momentane Rechtslage ist?

 

Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU):

Herr Kollege, ich habe davon in der Zeitung gelesen; mehr weiß ich darüber nicht. Was ich aber gelesen habe, war, dass die Gerichte am Ende den Mietern recht gegeben haben. Das zeigt doch genau, dass wir eine gute Rechtslage haben und dass die Gerichte in der Lage sind, eine Interessenabwägung vorzunehmen. Wenn ein Vermieter – ganz egal, wer es ist – Eigenbedarf vortäuscht, dann bekommen die Mieterinnen und Mieter am Ende recht. Genau so muss es auch sein, lieber Kollege Meiser, und nicht anders.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich habe leider nicht mehr viel Zeit. Deswegen kann ich zum Antrag der Grünen leider nicht mehr so viel sagen. Er beschäftigt sich mit einem anderen Thema, dem Kündigungsausschluss im Zuge von Corona. Dazu will ich nur ganz kurz sagen: Natürlich wollen wir den Mietern helfen, auch und gerade in Coronazeiten. Genau das haben wir als Große Koalition gemacht. Wir haben die Kündigung für die ersten drei Monate ausgeschlossen, und wir haben vor allen Dingen umfassende Hilfen auf den Weg gebracht. Ich nenne als Beispiele Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld. Wir haben des Weiteren das ALG II flexibilisiert. Wir haben Soloselbstständigen und Unternehmen geholfen.

Ich will Ihnen sagen: Diese Maßnahmen wirken. Denn was sind denn die konkreten Zahlen? Ich nenne als Beispiel BBU, ein großes Wohnungsunternehmen hier in Berlin, ein Verband mit 700 000 Wohnungen. Gerade einmal 0,3 Prozent der Mieterinnen und Mieter mussten sich mit ihren Vermietern in Verbindung setzen, weil sie Schwierigkeiten hatten. Dann hat man am Ende auch Lösungen gefunden. Deswegen, liebe Grüne, geht euer Antrag einfach an der Realität vorbei. Wir helfen den Mieterinnen und Mietern mit unseren Wirtschaftshilfen und wollen hier keine Dominoeffekte erzeugen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)