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Dr. Jan-Marco Luczak: Die Senkung der Nebenkosten ist für uns ein zentraler Punkt

Rede zur Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkauf

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz gerne an den Anfang meiner Rede ein klares Bekenntnis stellen: Wir als Union wollen, dass mehr Menschen in die eigenen vier Wände gebracht werden. Das ist unser erklärtes Ziel. Wir finden Eigentumsbildung gut

(Beifall der Abg. Katharina Willkomm [FDP])

– ja, da kann die FDP gerne einmal klatschen, alle anderen gerne auch –;

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

denn mehr Eigentum ist auch immer ein Baustein für die private Altersvorsorge. Das ist gut. Eigentumsbildung schützt vor steigenden Mieten, und – das ist für uns auch ein ganz wichtiger Punkt – die Menschen, die in den eigenen vier Wänden leben, identifizieren sich häufig sehr viel stärker mit ihrer Umgebung; sie kümmern sich eben auch darum, was so an der Ecke passiert. Wenn da Müll rumliegt, kümmert man sich anders darum, als wenn man weiß, dass man vielleicht binnen kurzer Zeit wieder wegzieht.

Wenn man sich die Fakten anschaut, muss man feststellen: Da sind wir in Deutschland leider ziemlich weit zurück. Bei etwa 46 Prozent liegt die Eigentumsquote in Deutschland. Andere Länder in der Europäischen Union haben Quoten von über 70 Prozent. Insofern haben wir da eine ganze Menge Nachholbedarf. Deswegen haben wir als Große Koalition eine ganze Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Eigentumsquote erhöhen sollen. Das fängt an beim Baukindergeld, das wir als Union ganz maßgeblich vorangebracht haben. Das erfreut sich gerade bei jungen Familien sehr, sehr großer Beliebtheit. Es sind jetzt über 160 000 Anträge gestellt worden. Viele Milliarden Euro nehmen wir dafür in die Hand. Das, finde ich, ist an dieser Stelle wirklich gut investiertes Geld, weil es junge Familien in die eigenen vier Wände bringt. Daneben gibt es die Wohnungsbaumprämie, die wir attraktiver ausgestalten, und ein Bürgschaftsprogramm der KfW. All das zielt darauf ab, mehr Menschen den Erwerb von Eigentum zu ermöglichen.

Jetzt diskutieren wir über die Maklerkosten. Die Maklerkosten sind Teil dieser Strategie, weil sie Teil der Nebenkosten sind. Wenn man Eigentum erwirbt, gibt es ja eine ganze Reihe von Nebenkosten: Notarkosten und andere Gebühren, aber eben auch die Maklerkosten. Die Nebenkosten beim Immobilienerwerb sind relativ hoch, und das Problem bei den Nebenkosten ist, dass die Banken sie in aller Regel nicht finanzieren. Deswegen braucht man dafür hohes Eigenkapital. Gerade junge Familien, die vielleicht bei der Familiengründung am Anfang stehen oder in ihrer beruflichen Laufbahn noch nicht so weit fortgeschritten sind, haben in aller Regel kein solches Eigenkapital. Deswegen fallen sie bei der Finanzierung häufig durch den Rost; sie bekommen einfach keine Finanzierung. Deswegen ist unser erklärtes Ziel: Wir wollen die Nebenkosten beim Immobilienkauf senken. Dazu haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der besagt: Die Maklerkosten sollen zukünftig zwingend zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geteilt werden.

Gerade in den Ballungsgebieten wird das zu einer ganz erheblichen Entlastung der Käufer führen. Wir haben in Deutschland eine sehr unterschiedliche Situation: In den Ballungsgebieten jedenfalls ist es so – weil die Marktlage dort so ist –, dass heute in aller Regel die Käufer alleine die Provision zahlen müssen. Sie müssen also alleine diese hohen Nebenkosten stemmen. Wenn wir jetzt sagen: „Wir teilen das“, ist das wirklich eine ganz erhebliche Entlastung. Insofern ist das an dieser Stelle auch ein gutes Signal für mehr Eigentum.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dieser Mechanismus, den wir im Gesetz gewählt haben, ist ein ganz kluger. Er verbindet sozusagen beides. Es gibt ja in aller Regel auf dem Wohnungsmarkt immer einen Stärkeren und einen Schwächeren; das hängt davon ab: Ist es ein Nachfragemarkt? Ist es ein Angebotsmarkt? Wenn wir jetzt sagen: „Wir koppeln das miteinander; es muss also immer die Hälfte gezahlt werden“, bedeutet das, dass der jeweils Marktstärkere – das kann mal der Verkäufer sein, das kann mal der Käufer sein – über die Provision verhandelt und seine Marktstärke ausnutzt, die Provision zu drücken; denn er hat selber ein Interesse daran, weil er ja immer die Hälfte davon zahlen muss. Deswegen ist das ein ganz kluger marktwirtschaftlicher Mechanismus: Der Marktstärkere verhandelt gleichzeitig auch immer für den Marktschwächeren mit. Deswegen, finde ich, ist das ein ganz kluger Mechanismus.

Wir müssen uns jetzt im parlamentarischen Verfahren noch ein paar Dinge anschauen. Wir hören, dass es Befürchtungen gibt, dass es Umgehungen von dieser zwingenden hälftigen Teilung bei der Provisionszahlung geben könnte. Das wollen wir natürlich nicht. Das müssen wir uns genau anschauen, damit es dort nicht zu Kick-back-Varianten kommt. Wir haben im Gesetz schon festgelegt, dass Vertragsgestaltungen, die diese hälftige Provisionsteilung umgehen wollen, auf jeden Fall unwirksam sind. Da müssen wir noch mal genau schauen, ob wir das – neben dem allgemeinen Umgehungsverbot, das es ja ohnehin im Zivilrecht, in § 134 BGB, gibt – an dieser Stelle klarstellen müssen.

Ganz positiv an dem Gesetz ist auch: Da beide verpflichtet sind, die Hälfte zu zahlen, ist natürlich der Makler auf der anderen Seite auch beiden verpflichtet, diese kompetent zu beraten. Das ist für uns als Union auch ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. Der Kauf einer Immobilie ist in aller Regel die größte Investition, die man in seinem Leben macht. Die allermeisten Menschen werden das überhaupt nur einmal in ihrem Leben machen. Da bedarf es einer guten, einer kompetenten Beratung. Da haben Makler auch eine Verantwortung, da haben Makler auch eine Verpflichtung an dieser Stelle. Die wollen wir natürlich auch rechtlich einklagbar machen. Das funktioniert eben nur, wenn der Makler beiden Vertragsparteien verpflichtet ist und beide am Ende den Makler bezahlen müssen. Das ist für uns ein ganz wichtiger Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes; denn das sind Immobilienkäufer nämlich auch: Verbraucher. Und die wollen wir an dieser Stelle schützen.

Ich möchte einen letzten Punkt nennen. Ich hatte ja die Senkung der Nebenkosten erwähnt; das ist für uns ein ganz zentraler Punkt. Was wir neben den Maklerkosten auch noch angehen müssen – davon bin ich fest überzeugt; wir haben es im Koalitionsvertrag auch angesprochen –, sind die Grunderwerbsteuern. Das ist ja ein ganz massiver Kostenpunkt beim Kauf von Immobilien. Da sind die Länder in der Pflicht, nicht immer weiter am Steuersatz zu drehen. Aber wir als Bund haben auch die Möglichkeit, familienfreundliche Freibeträge zu schaffen. Das würde Käufer von Immobilien sofort und unmittelbar entlasten. Hier warten wir auf Vorschläge. Das wäre neben der Senkung bei den Maklerkosten auch ein gutes Signal für mehr Eigentumsbildung in Deutschland, und das wollen wir als Union.

(Beifall bei der CDU/CSU)