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Dr. Andreas Lenz: "Die Energiewende in den Städten wird maßgeblich in den Quartieren vorangetrieben"

Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität

Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind viele Faktoren notwendig, damit wir die ehrgeizigen Ziele bei der Elektromobilität erreichen. Im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität wurden hier von uns wichtige Punkte entwickelt und auch bereits umgesetzt. Ich nenne nur die Verlängerung und Ausweitung des Umweltbonus bis 2025 sowie das Programm für Ladesäulen in Höhe von 300 Millionen Euro. Beides wird rege nachgefragt, wie Sie wissen. Das Ziel, 1 Million Ladestationen bis 2030 zu erreichen, steht und wird entsprechend auch weiterhin verfolgt.

Jetzt ist es natürlich so, dass wir bei der Ladeinfrastruktur weitere Akzente setzen und Anstrengungen leisten müssen. Das machen wir unter anderem durch das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz: GEIG. Frau Präsidentin, der Name war nicht meine Idee; Sie haben sich ja auch etwas schwergetan. Wenn wir einfach „GEIG“ sagen, dann, glaube ich, kommen wir auch zurecht.

Lassen Sie mich eines vorab sagen: Wir setzen hier nicht nur auf das Ordnungsrecht, sondern wir als Union glauben schon noch daran, dass Menschen auch von sich aus entsprechende Vorkehrungen treffen können. Viele Privatpersonen, aber auch viele Unternehmen – auch viele Stadtwerke und Verteilnetzbetreiber – machen sich jetzt schon freiwillig auf den Weg und installieren Ladepunkte und Leitungen ganz ohne Ordnungsrecht, rein nachfragegetrieben; man könnte auch sagen, rein aus gesundem Menschenverstand. Und dagegen haben wir auch nichts.

Trotzdem setzen wir die europäische Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden natürlich um – weitestgehend eins zu eins. Allerdings weichen wir an der einen oder anderen Stelle auch ein wenig davon ab, wodurch wir weitere Verbesserungen schaffen.

Der Gesetzentwurf regelt vorausschauend – gerade beim Bau, aber auch bei der Renovierung – vor allem das Verlegen von Leerrohren an die entsprechenden Stellplätze. Für den Neubau von Wohngebäuden ist in dem Gesetzentwurf konkret geregelt, dass bei einem Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz mit Leerrohren versorgt werden muss. Bei einem Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist es so, dass mindestens jeder dritte Stellplatz mit einem Leerrohr verbunden sein muss. Bei Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden gelten als Auslöseschwellen jeweils zehn Stellplätze.

Wir haben außerdem eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen, also den Mittelstand, eingefügt, bei der es insbesondere um die Kosten geht. Daneben gibt es eine weitere Ausnahme: Wenn bei bestehenden Gebäuden die Kosten für die Leitungs- und die Ladeinfrastruktur 7 Prozent der Renovierungskosten übersteigen, dann finden die Vorgaben des Gesetzes keine Anwendung.

Härtefälle können wir also ausschließen. Ebenso können wir damit ausschließen, dass beispielsweise die Kosten für die Mieter durch das Gesetz relevant ansteigen. Wir wollen nicht unnötig Kosten treiben, sondern sinnvolle, vorausschauende Investitionen fördern, und das machen wir genau durch dieses Gesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Richtig ist zudem, dass der Quartiersansatz jetzt auch im GEIG verankert wird. Die Energiewende in den Städten wird maßgeblich in den Quartieren vorangetrieben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dazu braucht es ganzheitliche Ansätze,

(Klaus Mindrup [SPD]: Das stimmt! – Timon Gremmels [SPD]: Vor allem durch die SPD!)

und es muss vor allem eben auch bei der Energieerzeugung, der Erzeugung von erneuerbaren Energien, aber auch bei der digitalen Infrastruktur und bei den Strom-, Wärme- und Ladenetzen ganzheitlich gedacht werden.

Nachdem wir den Quartiersansatz im EEG und auch im Gebäudeenergiegesetz gemeinsam verankert haben, haben wir es jetzt parlamentarisch erreicht, den Quartiersansatz auch im GEIG zu etablieren,

(Timon Gremmels [SPD]: Wer hat es erfunden?)

und das ist natürlich ein Erfolg der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Lachen bei der SPD)

Aber wir teilen ja auch gerne. Wir haben das, wie gesagt, gemeinsam erreicht, und insofern ist das natürlich auch ein gemeinsamer Erfolg der Regierungsfraktionen.

(Timon Gremmels [SPD]: Tätää, tätää, tätää!)

In der Entschließung der Koalition halten wir fest, dass wir weiter nach Verbesserungen für die Ladeinfrastruktur suchen werden. Wir müssen uns beispielsweise gerade auch die Situation beim Netzausbau und beim Netzausgleich – insbesondere bei den Verteilnetzen – entsprechend anschauen und sie verbessern, Stichwort: EnWG § 14a. Ebenso werden wir die Kostenentwicklung durch die neuen Vorschriften entsprechend evaluieren.

Letztlich gilt zu sagen, dass die Umsetzung der Richtlinie – das GEIG –ein Baustein für die Etablierung der Elektromobilität ist – nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Wir müssen den Prozess, diese Entwicklung, genau begleiten. Wir wissen nicht abschließend, wie sich das Ladeverhalten der Bürgerinnen und Bürger mittel- und langfristig entwickeln wird. Darauf müssen wir entsprechend reagieren, und dann müssen wir eben auch die entsprechenden Standards setzen.

Wir brauchen letztlich einen systemischen, einen vernetzten Ansatz. An diesem werden wir weiter arbeiten, gerne auch zusammen. Ich danke allen, die an der Umsetzung der Richtlinie mitgearbeitet haben. Es ist jetzt ein guter Gesetzentwurf, und ich bitte dementsprechend um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)