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Bundestag plenarsaal plenum
(Quelle: Tobias Golla)

Corona-Maßnahmen, Afghanistan-Mandat und Taxi-Alternativen

Die Sitzungsgwoche im Bundestag

Die Corona-Pandemie bestimmt auch nach fast einem Jahr noch die Agenda des Bundestages. Während Kanzlerin und Ministerpräsidenten eine vorsichtige Lockerung des Lockdowns prüfen, wird der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage bis Ende Juni verlängern. Außenpolitisch richtet sich der Blick nach Afghanistan.

Eine Reihe von Corona-Regelungen, die Tests, Impfungen oder Meldepflichten betreffen, laufen Ende März aus. Da die Pandemie unser Leben noch immer im Griff hat, wird der Bundestag die Fortgeltung der epidemischen Lage um drei Monate verlängern. Gleichzeitig wird er die Möglichkeit zur Feststellung einer epidemischen Lage für die Zukunft grundsätzlich auf drei Monate befristen. Das bedeutet: Der Bundestag wird stärker in die Pflicht genommen. Falls er die epidemische Lage im Anschluss nicht verlängert, werden die als Reaktion verhängten Schutz- und Hilfsmaßnahmen automatisch beendet.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite erstmals am 25. März 2020 festgestellt. Im November bestätigte er ihr Fortbestehen. Dem Infektionsschutzgesetz zufolge liegt sie dann vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“. 

Puffer für Afghanistan-Mission

Auf außenpolitischem Terrain beschäftigen sich die Abgeordneten in erster Lesung mit der Verlängerung des Afghanistan-Mandats bis Ende Januar 2022. Dies ist notwendig geworden, weil die Friedensverhandlungen der afghanischen Regierung mit den Taliban noch nicht so weit gediehen sind, dass der ursprünglich für Ende April in Aussicht gestellte Abzug der NATO-Truppen zu rechtfertigen wäre. Mit der vorläufigen Fortführung der Ausbildungs- und Trainingsmission soll gewährleistet werden, dass die Erfolge des seit fast 20 Jahren bestehenden internationalen Einsatzes nicht gefährdet werden. Die Verlängerung des Mandats stellt auch sicher, dass nach der Bundestagswahl für die neue Regierung Zeit genug bleibt, um über ein möglicherweise notwendiges weiteres Anschlussmandat zu verhandeln. 

Für innovative Mobilität

Zurück zur Innenpolitik: Beschließen wird der Bundestag eine Änderung des Personenbeförderungsrechts, das ein Digital-Update erhält. Denn in den vergangenen Jahren hat sich auf dem Markt für die Personenbeförderung viel getan: Neben Taxen und Bussen gibt es heute innovative Mobilitätsanbieter wie Uber und plattformbasierte Poolingdienste, bei denen Kunden per Smartphone zum Mitfahren kleine Busse und Vans bestellen können. Das ist klimafreundlich und wegen der Flexibilität des Angebots gerade auch für den ländliche Räume attraktiv. Die neuen Angebote erhalten jetzt einen innovationsfreundlichen und fairen rechtlichen Rahmen.

Landwirte im Preiskampf unterstützen

Der Bundestag kümmert sich auch um die Landwirte, die von dem, was sie erzeugen, gut leben können sollen. Dafür wird er die Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes verabschieden – womit er die EU-Richtlinie gegen Unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzt.  Die Neuerung soll den Landwirten helfen, im Preiskampf auf dem Lebensmittelmarkt zu bestehen. Zum Beispiel soll sie Auftragsstornierungen in letzter Minute oder einseitige, rückwirkende Vertragsänderungen verhindern. Ein anderer wichtiger Fortschritt ist, dass die Rücksendung nicht verkaufter Ware ohne Kaufpreiszahlung zu Lasten der Landwirte künftig unterbunden wird.

Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal

Schließlich beschäftigt sich der Bundestag in der nächsten Woche mit der Frage, welche gesetzgeberischen Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal gezogen werden müssen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu einen ersten Aufschlag gemacht. Darin vorgesehen sind unter anderem stärkere Prüfungsrechte für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), größere Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und ein Verbot für die Beschäftigten der BaFin, mit bestimmten Finanzinstrumenten zu handeln. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags wird in den nächsten Wochen prüfen, ob die vorgeschlagenen Regelungen ausreichen.