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Operationssaal Krankenhaus
(Quelle: Piron Guillaume/Unsplash.com)

Zugang zum Medizinstudium verbessern

Die Abiturnote darf künftig nicht mehr das einzige Kriterium dafür sein, wer einen Medizin-Studienplatz erhält. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Experten unserer Fraktion begrüßen dieses Urteil: Es muss das Ziel sein, die ärztliche Versorgung langfristig sicherzustellen.

Aktuell gibt es im Fach Medizin 62.000 Bewerber für knapp 11.000 Studienplätze. Deshalb gilt ein sogenannter Numerus Clausus. 20 Prozent der Studienplätze werden zentral über die Abiturnote vergeben, 20 Prozent über Wartezeiten und 60 Prozent über unterschiedliche Kriterien der jeweiligen Hochschulen. Diese Praxis muss jetzt geändert werden. Das bisherige System verletze die Chancengleichheit der Studierenden, entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil.

Wichtige Entscheidung für alle Studienbewerber

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zu begrüßen“, so Michael Hennrich, Sprecher für Gesundheit, nach der Urteilsverkündung. Bedauerlich sei, dass bislang nur wenige Universitäten von der bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, neben der Abiturnote weitere Kriterien bei der Vergabe von Studienplätzen stärker zu berücksichtigen. Der in diesem Jahr beschlossene „Masterplan Medizinstudium 2020“ solle das ändern. Hennrich verlangt: „Die sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie eine besondere Motivation für das Medizinstudium müssen stärker berücksichtigt werden.“ Das Ziel: Möglichst viele Medizinstudierende sollen sich nach dem Studium für eine ärztliche Tätigkeit am Patienten entscheiden. Denn nur so kann langfristig die ärztliche Versorgung flächendeckend sichergestellt werden, erläutert Hennrich.

Nicht nur die Abiturnote zählt

Wie geht es weiter? Bund und Länder müssen bis Ende 2019 die angewandten Auswahlkriterien für ein Medizinstudium überarbeiten. Auch die Hochschulen müssen Änderungen bei der Vergabe von Studienplätzen vornehmen. Sie dürfen ihre Auswahl nicht ausschließlich nach der Abiturnote treffen. Künftig muss mindestens ein weiteres Auswahlkriterium aufgenommen werden, das unabhängig von der Note ist. Dies können psychosoziale Kompetenzen sein, soziales Engagement oder beispielsweise eine einschlägige Berufserfahrung.

20 Milliarden Euro mehr für Studienplätze

Albert Rupprecht, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, weist noch auf einen wichtigen Punkt in der Diskussion hin: „Wer jetzt pauschal mehr Geld vom Bund für neue Medizinstudienplätze verlangt, liegt falsch.“ Schließlich unterstütze der Bund die Länder schon jetzt "wie noch nie zuvor". Alleine im Hochschulpakt 2020 würden insgesamt über 20 Milliarden Euro für zusätzliche Studienplätze investiert. „Dass die Länder es auch aus eigener Kraft stemmen können, zeigt der Freistaat Bayern. Er hat in Augsburg eine neue medizinische Fakultät gegründet und geht so mit gutem Beispiel voran“, so Rupprecht.