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Ronja Kemmer: " Gewissenhafte Evaluierung und dann entsprechende Schlüsse ziehen"

Rede zu Befristungen in der Wissenschaft

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie alle einmal nach unten schauen, dann werden Sie hoffentlich feststellen, dass Sie auf einem Stuhl sitzen. Es ist doch auch intuitiv, dass hier im Hohen Hause jeweils immer nur eine Person einen Platz belegt. Ich denke, Sie stimmen mir auch zu, dass es sogar für alle Beteiligten das Beste ist, wenn der eigene Sessel nicht gleichzeitig von zwei Personen besetzt ist.

Wenn also ein Student oder eine Studentin eine Stelle für eine Promotion oder als Postdoc erhält, dann ist diese Stelle nun einmal besetzt. Bei uns im Bundestag sind es Wahlen, die dazu führen, dass Plätze von neuen Kollegen besetzt werden. An der Universität passiert dies im Zusammenhang mit einem erfolgreichen Qualifikationserwerb und eben auch mit der Befristung gerade für diesen Qualifikationserwerb. Wenn jetzt aber, wie Die Linke fordert, Verträge nach erfolgreicher Qualifikation unbefristet sein sollen, dann bleiben die Stellen über Jahrzehnte belegt und weniger Studenten können nach ihrem Masterabschluss überhaupt eine Promotionsstelle antreten.

(Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Es handelt sich um Daueraufgaben!)

Wir als Union stehen deswegen für einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Generationengerechtigkeit durch Fluktuation und Wettbewerb auf der einen Seite und verlässlichen Perspektiven für junge Nachwuchswissenschaftler auf der anderen Seite.

(Beifall des Abg. Sepp Müller [CDU/CSU])

Wenn also Befristungen leistungsbezogen reduziert werden sollen, dann ist es der richtige Weg, die Tenure-Track-Laufbahnen weiter zu stärken. Schon vor knapp drei Jahren haben wir genau deshalb gemeinsam mit den Ländern das Tenure-Track-Programm gerade für den wissenschaftlichen Nachwuchs aufgelegt. Der Bund fördert damit 1 000 zusätzliche Stellen an 75 Hochschulen insgesamt mit über 1 Milliarde Euro. Damit können junge Wissenschaftler zunächst eine Professur auf Probe erhalten. Dann, wenn sie sich bewährt haben, erhalten sie auch eine dauerhafte Professur. Dabei wird neben der akademischen Leistung gerade darauf geachtet, dass nicht nur die Eigengewächse der jeweiligen Universität, sondern vor allem auch die geeignetsten Nachwuchswissenschaftler zum Zuge kommen.

Ein vielseitiger Evaluationsprozess ist im Verfahren gesichert, gerade mit Blick auf die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Die Universitäten mussten hier zusätzlich ein schlüssiges Konzept für die Entwicklung des gesamten wissenschaftlichen Personals auf allen Ebenen vorlegen. Die Länder ihrerseits haben sich verpflichtet, 1 000 geförderte Tenure-Track-Professuren langfristig zu erhalten und gleichzeitig die Zahl der unbefristeten Professuren auch um die Zahl von 1 000 zu erhöhen. Die Förderung macht das Berufungssystem dynamischer, es macht es attraktiver und stärkt uns als Innovationsstandort insgesamt. Ich finde, darauf können wir auch einmal stolz sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Neben der Anzahl und der Qualität sind uns als Union aber auch noch andere Aspekte wichtig. Ich nenne als Beispiel das Professorinnenprogramm, das wir vor vielen Jahren aufgesetzt haben, um den Anteil der Professorinnen zu erhöhen. Seit vielen Jahren konnten wir bis heute 570 neue Professorinnen berufen. Wir werden damit weitere unbefristete Stellen mit exzellenten Wissenschaftlerinnen besetzen. Es ist schön, dass dieses Programm auf große Resonanz stößt und dass wir damit den Beitrag zur Gleichstellung von Frauen im Wissenschaftssystem leisten. Die aktuelle Programmphase geht bis 2022 und setzt schwerpunktmäßig darauf, junge Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur zu fördern.

Abschließend will ich sagen: Mit der Novelle zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2016 haben wir geregelt, dass Befristungen ohne Sachgrund nur im Rahmen der Qualifizierung erfolgen dürfen, und wir haben eine Evaluation beschlossen. Diese läuft seit dem 1. Januar dieses Jahres. Sie wird insgesamt zwei Jahre in Anspruch nehmen. Ja, das ist eine lange Zeit. Aber es ist auch ein komplexes Umfeld. Für die flächendeckende Befragung von Hochschulen und öffentlichen Forschungseinrichtungen wird diese Zeit auch gebraucht werden; denn wir wollen am Ende doch wirklich repräsentative und aussagekräftige Daten haben. Oder wissen heute etwa schon alle hier, ob eine kurze Vertragslaufzeit nicht einfach auch für eine Phase zwischen zwei Drittmittelprojekten zur Überbrückung dient, ob nicht gerade in einem solchen Fall Arbeitslosigkeit für kurze Zeit verhindert wird, dass also eine kurze Vertragslaufzeit nicht per se ein Signal für schlechte Rahmenbedingungen ist?

Deswegen haben wir wenig Verständnis für den Aktionismus der Linksfraktion. Welche Mängel in welchem Umfang und mit welchem Aufwand gegebenenfalls zu beseitigen sind, müssen wir noch prüfen. Die Kollegen der FDP wollen das regelmäßig alle vier Jahre tun. Wir sagen ganz klar: Wir wollen überhaupt erst einmal evaluieren, bevor wir das Gesetz wieder ändern. Zunächst gewissenhafte Evaluierung und dann entsprechende Schlüsse daraus ziehen, dafür stehen wir als Unionsfraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)