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Monika Grütters: "Kinos bringen Menschen miteinander in Berührung"

Änderung des Filmförderungsgesetzes

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In normalen Zeiten hätte die Novelle des Filmförderungsgesetzes in den vergangenen Monaten sicherlich die Hauptrolle in der Filmpolitik gespielt. In der Coronakrise, die Filmkünstlerinnen und ‑künstler wie auch Unternehmen in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, hat die Bundesregierung das Drehbuch für die Filmförderung ein wenig umschreiben müssen.

Die Hauptrolle spielt im Moment immerhin – und zum Glück – unser Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR. Mit diesem Programm haben wir die deutsche Filmförderlandschaft bisher mit Coronahilfen in Höhe von 180 Millionen Euro unterstützt, insbesondere durch einen mit 50 Millionen Euro unterlegten Ausfallfonds. Das sind Absicherungshilfen pandemiebedingter Produktionsrisiken. Für die Filmförderungsanstalt, die FFA, haben wir 19 Millionen Euro bereitgestellt, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag überhaupt weiterhin erfüllen kann. Von diesen und weiteren Coronahilfen profitieren dann auch alle anderen Filmförderbereiche, Kreative, Produktionen, Kinos und Verleih.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Filmförderungsgesetzes steht natürlich im Zeichen der Pandemie. Er ist deshalb als Übergangsgesetz mit kurzer Laufzeit konzipiert und stellt mit der Flexibilisierung der Fördervoraussetzungen, Mittelverwendung und den Sperrfristen vor allem die Handlungsfähigkeit der FFA in Krisensituationen sicher. Eine große Novelle ist derzeit keine Option, weil wir wegen der Auswirkung der Coronakrise auf die Filmwirtschaft einfach keine belastbare Datengrundlage haben, aus der sich die weitere Marktentwicklung ablesen ließe. Damit fehlt auch die Basis für wesentliche Änderungen an der Förder- und Abgabestruktur.

Einige notwendige gesellschaftspolitische Veränderungen wollten wir aber zumindest auch in dieses Übergangsgesetz hineinschreiben, Stichwort „Klima- und Umweltschutz“. Die Filmbranche muss hier Vorbild sein; das will sie auch. Deshalb verpflichtet der Regierungsentwurf die Filmwirtschaft, bei der Filmproduktion ökologische Maßnahmen umzusetzen und auch eine Klimabilanz zu erstellen. Stichwort „Gleichstellung“: In sämtlichen Gremien der FFA sollen künftig weitgehend zu gleichen Teilen Frauen und Männer vertreten sein.

(Beifall bei der CDU/CSU und der LINKEN)

Weitere Schritte für mehr Diversität und Inklusion stehen auf der Agenda für die nächste FFG-Novelle 2024, die wir noch 2021, also in diesem Jahr, mit einer Branchenanhörung einleiten wollen. Dann werden wir natürlich auch über die Weichenstellungen für die Förder- und Abgabestruktur diskutieren, in der Hoffnung, dass wir den Flurschaden, den diese Pandemie da angerichtet hat, dann ein bisschen besser beziffern können.

Zumindest für die nächsten Monate werden die NEUSTART-Hilfen – ich habe sie eben erwähnt – aber noch die Hauptrolle in der Filmförderung spielen, unter anderem für die Wiedereröffnung der Kinos. Im Rahmen des Zukunftsprogramms „Kino III“ – die Zukunftsprogramme I und II gab es schon – stehen aktuell noch mal 50 Millionen Euro für Betriebskostenzuschüsse bereit; denn Kino hat Qualitäten, die man sich selbst mit einem neuen 65-Zoll-Bildschirm nicht nach Hause auf die Couch holen kann. Kino macht dann doch Filmstoff zu Gesprächsstoff und bringt Menschen miteinander in Berührung. Deshalb tun wir alles dafür, damit es nach einem für die Filmwirtschaft niederschmetternden Jahr nun endlich wieder aufwärts geht.

Jedenfalls danke ich Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für Ihre Unterstützung in dieser Ausnahmesituation und hoffe auch bei der FFG-Novelle 2022 auf Ihre konstruktive Begleitung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)