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Katrin Staffler: Der Bund ist nicht für die Grundfinanzierung der Hochschulen zuständig

Rede zur Hochschulfinanzierung

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Qualität in der Lehre – vier Wörter, die ich in der Diskussion heute schon zigfach gehört habe. Nur: Was verstehen wir eigentlich darunter? Sprechen wir dabei über Absolventenzahlen? Sprechen wir über das Abschneiden der Universitäten bei Hochschulrankings? Sprechen wir über gute Betreuungsrelationen? Oder sprechen wir am Ende doch nur über die Anzahl der Studenten, die in der Vorlesung nicht einschlafen? – Wir sehen, dass es gar nicht so einfach ist, den Begriff der Lehrqualität einfach so mal schnell zu definieren. Aber genau die Definition des Begriffes – also dass wir uns darauf einigen, worüber wir hier eigentlich sprechen – ist doch zentral für die Frage, die wir hier debattieren, nämlich auf welche Art und Weise wir die Nachfolgevereinbarung für den Hochschulpakt ausgestalten wollen, bei dem es ja ganz wesentlich genau um die Lehrqualität geht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Oppositionsparteien haben ihre Antworten auf die Frage vorgelegt. Wer mich kennt, weiß: Ich bin ein grundsätzlich positiv denkender Mensch. Deswegen tut es mir leid, dass mir als Erstes bei Ihren Anträgen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von den Linken, vor allem ein Punkt ins Auge gefallen ist, den wir ganz sicher nicht umsetzen sollten – Stichwort: „Dynamisierung und Grundfinanzierung“.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber das Wichtigste! – Zurufe von der LINKEN)

Meine Kollegen Stefan Kaufmann und Tankred Schipanski haben es schon ganz eindringlich betont, und auch ich sage es ganz gerne noch mal in aller Kürze: Wir haben in Deutschland eine föderale Aufgabenverteilung mit ganz klaren Zuständigkeiten, vor allem im Bildungsbereich. Das bedeutet eben: Der Bund ist nicht für die Grundfinanzierung der Hochschulen zuständig, und er wird es auch in Zukunft nicht sein.

(Beifall bei der CDU/CSU)

So, nachdem wir jetzt schon mal den negativen Aspekt abgehakt haben, kommen wir zu dem deutlich angenehmeren Teil. Wir sind uns nämlich in zwei Dingen schon grundsätzlich einig: Erstens. Wir wollen den Hochschulpakt weiterführen, und zweitens: Ja, wir müssen uns natürlich auch weiterhin anstrengen, die Qualität der Lehre zu verbessern. Deswegen müssen wir im Hinblick auf die Neuverhandlung des Hochschulpakts den Koalitionsvertrag anschauen. Wir haben uns darin zum Hochschulpakt bekannt. Wir wollen diesen auf Grundlage von Artikel 91b des Grundgesetzes verstetigen. Damit wir aber durch die Fortführung des Paktes wirklich zu einer Steigerung der Qualität in der Lehre kommen, müssen wir intensiv darüber nachdenken, was zu einer tatsächlichen, echten und für die Studenten spürbaren Verbesserung in der Lehre führt.

Mir ist eine Sache bei der Umsetzung besonders wichtig: Wir dürfen auf keinen Fall ein bürokratisches Monster schaffen, sondern wir müssen klare, einfache Kriterien festlegen, die leicht zu erheben sind und dadurch mit einem geringen Verfahrens- und Verwaltungsaufwand verbunden sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Wiebke Esdar [SPD])

Die Kriterien, die Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, in Ihrem Antrag zur Verbesserung der Qualität in der Lehre nennen, mögen in der Sache vielleicht vernünftig sein. Nur, wie wollen Sie es tatsächlichen schaffen, dass Sie diese Kriterien in Parameter für die Mittelvergabe gießen, ohne dass wir dabei zu ellenlangen bürokratischen Rattenschwänzen kommen?

(Dr. Jens Brandenburg [Rhein-Neckar] [FDP]: Das geht schon!)

Mir ist das schleierhaft. Um ehrlich zu sein: Ich erachte das als völlig aussichtslos.

(Beifall der Abg. Dr. Wiebke Esdar [SPD])

Wenn wir schon bei „aussichtslos“ sind: Ein aussichtsloses Unterfangen ist es auch, die Forderungen der AfD an dieser Stelle nachzuvollziehen. Da scheitert es ja schon an den einfachen Formulierungen. Ich habe mir den Antrag angeschaut; ich zitiere die Forderungen, die Sie hier stellen. „Konzentration auf ausgewählte Studienfächer“, lautet eine Forderung. „Stärkung der Ausbildung für den Beruf“, lautet eine andere. Also, ganz ehrlich, ein bisschen konkreter hätte es an der Stelle schon sein dürfen.

(René Röspel [SPD]: Lieber nicht! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

– Oder auch nicht.

Zu den Parametern der Mittelvergabe im Hochschulpakt ist jetzt schon vieles gesagt worden. Im Übrigen dürfen die Mittel durchaus auch an private Hochschulen gehen.

(Dr. Jens Brandenburg [Rhein-Neckar] [FDP]: Tun sie aber nicht!)

Ich möchte den Blick jetzt ein bisschen stärker auf den Qualitätspakt Lehre lenken, den wir in der Diskussion aus meiner Sicht noch sehr viel stärker mit dem Hochschulpakt vernetzen müssen. Das Kernthema beim Qualitätspakt Lehre ist, so sagt es ja schon der Name, die Verbesserung der Qualität der Lehre.

Ich komme damit auf meine Eingangsfrage zurück: Was ist denn die Qualität bezogen auf die Lehre, und welche Kriterien brauchen wir, um diese zu messen? Diese Frage können wir beantworten, wenn wir sie aus dem vorhandenen Wissen der bereits durchgeführten Projekte aus dem Qualitätspakt ableiten und versuchen, die Kriterien zu standardisieren. Dabei ist es wichtig, dass wir uns zunächst auf einzelne und – auch das ist wichtig – möglichst robuste Indikatoren beschränken, wie uns auch der Wissenschaftsrat in seinen Ausführungen empfiehlt. Gleichzeitig müssen wir – davon bin ich überzeugt – die gewonnenen Erfahrungen aus den Best-Practice-Beispielen, also aus den Projekten im Rahmen des Qualitätspakts, in der Breite der Hochschulen ausrollen. Dadurch werden wir dazu beitragen, dass die Lehre an unseren Hochschulen auch breitenwirksam verbessert wird.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Lehre an Hochschulen genießt im Vergleich zur Forschungsleistung an den Hochschulen leider immer noch eine sehr geringe Wertschätzung. Ich glaube schon, dass es uns ein Anliegen sein muss, dass wir diesen Umstand ändern. Ja, wir müssen den Hochschulpakt mehr qualitativ ausrichten. Aber wir müssen das vernünftig tun, wir müssen das auf Basis verlässlicher Bezugsgrößen tun, und wir müssen das auch im Rahmen der jeweiligen föderalen Zuständigkeiten tun. Die uns hier heute vorliegenden Anträge geben genau das aus meiner Sicht nicht her.

Deswegen sage ich: Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Thema weiter intensiv arbeiten. Ich freue mich darauf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)