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(Quelle: unsplash.com)

Familie und Job besser verbinden

Bundestag beschließt Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Viele Eltern kennen das Problem: Solange die Kinder noch nicht zur Schule gehen, können sie im Kindergarten auch nachmittags verlässlich betreut werden. Mit dem Wechsel in die Grundschule fällt diese Option aber oft weg. Für berufstätige Eltern ist das ein Kraftakt. Nicht selten muss zumindest einer von beiden im Job kürzertreten. Dabei wollen Familien meistens beides: eine gute und zuverlässige Betreuung für die Kinder und gleichzeitig genügend zeitliche Flexibilität, damit die Eltern im Job bleiben und dort vorankommen können. Die gute Nachricht: Jetzt hat der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler auf den Weg gebracht.

Spannende Angebote am Nachmittag

„Wir sehen das als gesamtstaatliche Aufgabe und werden deshalb in den nächsten Jahren Milliarden in den Ausbau investieren“, erklärte Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Denn Kinder brauchen am Nachmittag ein spannendes Angebot, „seien es Sportangebote, kulturelle Angebote oder auch um sich die Welt der Digitalisierung zu erschließen mit Coding-Workshops und vielem mehr“, so Schön. Grundschülerinnen und Grundschüler benötigen eine qualitativ hochwertige Hausaufgabenbetreuung, ein gesundes Mittagessen und, ganz wichtig: Zeit mit den Freunden. „Und all das sollen die Nachmittagsangebote leisten und deshalb unterstützen wir Länder und Kommunen als Bund beim Ausbau und auch bei der Finanzierung“, betonte Nadine Schön.

Stufenweise Einführung

Der Startschuss für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll am 1. August 2026 erfolgen – zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe. Danach wird er stufenweise um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 soll jedes Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Mehr Chancengerechtigkeit für Kinder

„Neben der Entlastung von Eltern hat das Ganztagsförderungsgesetz eine wichtige bildungs-, integrations- und sozialpolitische Wirkung“, sagte Marcus Weinberg, der familien- und jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Denn es schaffe mehr Chancengerechtigkeit für Grundschuldkinder. „Mit diesem Gesetz lösen wir als CDU/CSU ein zentrales familienpolitisches Versprechen aus unserem Wahlprogramm und dem Koalitionsvertrag ein“, so Weinberg.

Bundesländer müssen noch zustimmen

Jetzt müssen noch die Bundesländer zustimmen. „Unsere Erwartung an die Bundesländer ist eindeutig: Zustimmung zu diesem wichtigen familienpolitischen Gesetz“, unterstrich deshalb auch Marcus Weinberg, der an den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes intensiv beteiligt war. Welche Dimension das Engagement des Bundes, erläuterte Maik Beermann als Berichterstatter der Unionsfraktion. Der Bund stelle den Ländern für den Ausbau 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, beteilige sich zu 50 Prozent an den Investitionskosten „und ab 2026 sogar auch an den Betriebskosten - erst gestaffelt und dann ab 2030 mit 960 Millionen Euro jedes Jahr“, sagte Beermann.