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Dr. Astrid Mannes: Die finanzielle Einschränkung während des Studiums ist zumutbar

Armutsfeste Ausbildungsförderung einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung die Fragen der Fraktion Die Linke, die in den vorliegenden Antrag eingeflossen sind, bereits ausführlich beantwortet. Im März dieses Jahres hat sich der Bundestag erneut intensiv mit dem Thema BAföG auseinandergesetzt. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag bereits auf einen weiteren Ausbau im Bereich des BAföGs verständigt und werden zusätzliche Mittel bereitstellen – und dies, nachdem die Bundesregierung in drei Stufen das BAföG seit 2015 beispiellos reformiert hat und seitdem auch dauerhaft den Finanzierungsanteil der Länder übernommen hat.

Zum Antrag. Zunächst einmal ist es nicht beklagenswert, sondern positiv, dass weniger Studenten BAföG beantragen, dass weniger die Antragskriterien erfüllen. Wären die Zahlen anders, nämlich steigend, dann würden Sie von der Linkspartei uns hier in eine Armutsdebatte verstricken. Sie sollten sich also freuen, dass es immer mehr Menschen in unserem Land wirtschaftlich so gut geht und weniger Studenten auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie behaupten, dass die Studenten mit dem BAföG nicht auskommen können, weshalb sie nebenher arbeiten müssten; dies führe dann zu überlangen Studienzeiten und erhöhe die Zahl der Studienabbrüche. Sie beklagen, dass im derzeitigen BAföG-Satz nur 250 Euro für die Unterkunft angesetzt sind, was nicht auskömmlich sei, und fordern eine drastische Erhöhung.

Die durchschnittliche Bruttowarmmiete in den deutschen Studentenwohnheimen

(Zuruf der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE])

beträgt laut Deutschem Studentenwerk 241 Euro.

(Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Es gibt doch keine Plätze! Sie wissen aber schon, wie viele einen Wohnheimplatz haben?)

Wenn ich als Student also bereit bin, mich mit einem Zimmer im Studentenwohnheim zu begnügen, wie das Zigtausende von Studenten über Generationen getan und gut überstanden haben, dann sollte ich mit dem Geld hinkommen.

(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Wenn er einen Platz bekommt!)

Es schadet niemandem, wenn er in jungen Jahren noch Luft nach oben hat und bescheidener startet. Die Studenten-WG oder das Zimmer im Wohnheim machen doch den Charme des Studentenlebens aus.

Daher ist es auch falsch, zu fordern, das BAföG müsse in der Höhe an die Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB II angepasst werden. Die Lebenssituationen von Studenten und Beziehern von Grundleistungen sind nicht vergleichbar. Finanzielle Einschränkungen für die wenigen Jahre des Studiums sind zumutbar, weil Studierende nach erfolgreicher Beendigung ihres Studiums eine gute Einkommensperspektive haben; der Kollege Dr. Brandenburg ist darauf ja schon eingegangen.

Ebenso ist schon immer ein großer Teil der Studenten in den Semesterferien einem Ferienjob nachgegangen oder hat dauerhaft nebenher ein paar Stunden gearbeitet. Etliche haben es getan, um mehr Geld zur Verfügung zu haben, viele aber auch, um Kontakte in Betriebe zu bekommen und um ihr theoretisches Studium um erste praktische Einblicke in das Berufsleben zu ergänzen.

Wer nebenher ein paar Stunden – meist handelt es sich um einen 450-Euro-Job – arbeitet, kann immer noch im vorgesehenen Rhythmus seine Scheine machen, zumindest haben das Generationen von Studenten unter Beweis gestellt. Auch die hohe Zahl der Studienabbrecher hängt sicherlich nicht damit zusammen, dass Studenten mit wenig Geld auskommen müssen. Die Ursache liegt oftmals darin, dass wir zwar mehr Abiturienten, aber nicht mehr Bildung haben

(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Das ist ja unglaublich, was Sie hier erzählen!)

und dass das Abitur in vielen Bundesländern nicht mehr die Studierfähigkeit garantiert. Ein großes Thema, das aber nicht in die Kompetenz des Bundestages fällt!

Sie stellen hier große Forderungen nach einem bedingungslosen, staatlich finanzierten Einkommen von Studenten auf. Die Antwort, wie diese Mehrkosten finanziert werden sollen, bleiben Sie schuldig. Und Sie problematisieren Bereiche, die in den letzten Jahren bereits engagiert angegangen wurden.

Mit der dritten Stufe der Reform, die zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft trat, wurden die Bedarfssätze um immerhin 7 Prozent angehoben. Auch der Wohnzuschlag wurde überproportional angepasst, ebenso wurden die Einkommensfreibeträge angehoben. Die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung wurde verbessert. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurden Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro für den weiteren Ausbau der BAföG-Sätze verankert. Die Ministerin wird weiterhin regelmäßig die Höhe des BAföG-Satzes überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen und Weiterentwicklungen vornehmen.

Die Kollegin Staffler hat es vorhin schon ausgeführt: Durch immer weiteres Aufwärmen Ihrer Vorstellungen werden diese nicht besser. Das Thema ist längst in der Mache. Deshalb kann ich abschließend nur sagen: Man kann bekanntlich jeden Drops nur einmal lutschen – und der Drops ist bereits gelutscht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)