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Alexander Radwan: Die Schaffung eines Rechtsrahmens für einfache, transparente, standardisierte Verbriefungen ist elementar

Rede zur Anpassung von Finanzmarktgesetzen an die Verordnung (EU) 2017/2402

Der zehnte Jahrestag der Finanzkrise war heute schon Anlass einer Debatte. Das sogenannte EU-Verbriefungs-Anpassungsgesetz ist jetzt Thema.

Die Hauptursachen lagen in erster Linie in der massiven Deregulierung in den USA und einer auch infolgedessen auftretenden Schwemme an Verbriefungskonstrukten mit einer Komplexität, die nicht einmal von Experten strukturell nachvollzogen werden konnte. Massenhaft verbriefte und in letzter Konsequenz oft wertlose Forderungen stellten schließlich als sogenannte CDOs – Collateralized Debt Obligations – ein Unglück dar, welches der Markt nicht verkraften konnte. So entstanden aus jenen risikobehafteten Krediten durch diese Umstrukturierung scheinbar risikolose Wertpapierpositionen, und eben diese Wertpapiere – meist aus Eigentumsrechten – sind das entscheidende Vehikel für die Krise gewesen. Die enorme Skepsis ihnen gegenüber ist in der Retrospektive mehr als berechtigt.

In diesem Kontext gibt vor allem wieder der US-amerikanische Markt Anlass zu Bedenken, da offensichtlich erneut die Deregulierung der Märkte dort wieder diskutiert wird. Dies bedeutet, dass nicht etwa stringent der Weg der Sicherheit, der Solidität weiterverfolgt wird. Vielmehr widmet man sich auf diese Art und Weise erneut einer Komplexität – ich erwähnte es eingangs bereits –, die, gepaart mit einem primären Fokus auf Rendite, genau eines nicht ist, nämlich eine souveräne und eigentlich alternativlose Reaktion auf die Weltfinanzkrise.

In Europa haben wir mit dem Ziel der Kapitalmarktunion und infolgedessen mit einem funktionierenden Binnenmarkt in erster Linie die Aufgabe, dass wir Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen und aus ihr lernen. Die Stärke einer Regierung – auch in Krisenzeiten –, die durch kluges Agieren bei guter Konjunkturlage die gesamtwirtschaftliche Balance aufrechterhält, kann nur dann zu Tage treten, wenn die internationalen Geldhäuser ebenfalls auf einem soliden Fundament stehen, und dies ist nur dann gegeben, wenn es die Politik im Vorfeld vollbringt, eine Evaluierung der Finanzaufsicht zu integrieren, die eine effektive und angemessene, verhältnismäßige Regulierung der Märkte zur Folge hat.

Das sogenannte EU-Verbriefungs-Anpassungsgesetz stellt letztendlich die Umsetzung der zwei Verordnungen auf europäischer Ebene dar, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Hierbei ist also der Spielraum für den Gesetzgeber übersichtlich; es geht um Anpassung.

Die Schaffung eines Rechtsrahmens für einfache, transparente, standardisierte Verbriefungen ist elementar. So stellen diese übersichtlichen Verbriefungsprodukte eben ein gutes Vehikel für die Marktteilnehmer dar, effiziente Risikostreuung zu betreiben. Hinzu kommt, dass derlei Finanzprodukte dann eine wichtige Finanzierungsquelle für kleine und mittlere Unternehmen darstellen können, wenn sie diesen Anforderungen gerecht werden.

Ungleich wichtiger ist jedoch die Stärkung eben jenes Rechtsrahmens, der nach der Krise zur Überwindung der von intransparenten, ausfallanfälligen und instabilen Verbriefungsgeschäften ausgehenden Gefahren gesetzt worden ist. Eine Rückkehr in eine hochspekulative Vorkrisenzeit darf es nicht geben. Hierbei sind die klaren Kriterien für die Definition der sogenannten STS-Verbriefungen und neue Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfung – Due Diligence –, zum Risikoselbstbehalt und zur Transparenz unumgänglich und zu begrüßen.

Darüber hinaus gibt das Datenregistersystem für Verbriefungsgeschäfte gleichermaßen wie die risikogerechtere Gestaltung der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungen der Banken und Wertpapierfirmen Anlass zur Hoffnung, dass die Integrität des Finanzmarktes auch in diesem Sektor zunimmt. Es gilt, dieses Instrument sicherer zu machen und damit wieder zu nutzen.