Faktencheck: Was tun wir für Familien?
Fragen & Antworten
Familien sind die Grundlage unserer Gesellschaft. Aufgabe des Staates ist es, sie in ihren unterschiedlichen Lebensmodellen zu unterstützen. CDU und CSU möchten Familien finanziell und strukturell so fördern, dass sie ihr Leben frei gestalten können. Die Union hat in den vergangenen Monaten und Jahren viel auf den Weg gebracht, um die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern. So wurde der Ausbau der Kinderbetreuung vorangetrieben, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Alleinerziehende wurden finanziell entlastet. Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, dass auch in der laufenden Wahlperiode – gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie – mehr für Familien getan wird.
Hier unser Faktencheck:
Faktencheck
- Wie hilft die Unionsfraktion Familien mit Kindern konkret?
- Kindergeld: Mit dem im Jahr 2020 beschlossenen „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ geben wir rund 12 Milliarden Euro an die Familien zurück. Davon entfällt ein Großteil auf die Kindergelderhöhung: Ab dem 1. Januar 2021 erhält man für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Zuvor wurde das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 bereits um 10 Euro angehoben.
- Freibeträge und Kalte Progression: Die Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer werden ab 2021 um 576 Euro auf 8.388 Euro aufgestockt werden. Außerdem wird der Grundfreibetrag angepasst und zunächst um 366 Euro auf 9.744 Euro steigen. Im Jahr 2022 sollen daraus 9.984 Euro werden. Zudem wird die so genannte „Kalte Progression“ im Einkommensteuertarif ausgeglichen.
- Elterngeld: Ein anderes wichtiges Erfolgsmodell der Familienpolitik der Union ist das Elterngeld. Fast zwei Millionen Eltern haben es im Jahr 2019 bezogen. Im September 2020 beschloss das Kabinett einen Entwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Mit der Novelle eröffnen wir Eltern neue Freiräume, um die Betreuung der Neugeborenen und die Erwerbsarbeit noch besser vereinbaren zu können: Mütter und Väter können das Elterngeld künftig noch flexibler nutzen. Die feste Bezugsdauer von vier Monaten für die Partnerschaftsbonus-Monate, in denen beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten, wird aufgehoben. Zukünftig können Eltern wählen, ob sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen wollen. Und der Zeitkorridor der erlaubten Arbeitsstunden wird auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert.
- Kinderzuschlag: Mit dem Starke-Familien-Gesetz fließt 1 Milliarde Euro in den Kinderzuschlag: Diese Leistung für Familien mit kleinen Einkommen wurde auf 185 Euro pro Kind erhöht, ab 2021 wird sie jährlich angepasst. Ob und in welcher Höhe der Zuschlag gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab (eigenes Einkommen, Wohnkosten, Größe der Familie, Alter der Kinder). Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist seit dem 1. Oktober 2020 das Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate.
- Wie unterstützen wir Familien in der Corona-Krise?
Die Pandemie hatte für zahlreiche Familien in Deutschland weitreichende finanzielle Folgen – doch diese wurden zugleich durch viele Maßnahmen abgefedert. Dazu gehörten:
- Anpassung des Elterngeldes: Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate verschieben. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Pandemie überwunden ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes. Und: Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, entfällt nicht, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Ebenfalls wichtig: Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I reduzieren das Elterngeld nicht, denn Monate mit geringerem Einkommen können von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Dies betrifft werdende Eltern, die durch die Covid-19-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind.
- Lohnfortzahlung wegen Schul- und Kitaschließung: Wegen des Infektionsgeschehens müssen immer wieder Schulklassen zu Hause bleiben oder Kitas geschlossen werden. Eltern und Alleinerziehende, die ihre Kinder deshalb selbst betreuen müssen und nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz. Voraussetzung ist, dass ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Eltern und Alleinerziehende erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro) für längstens zehn Wochen pro erwerbstätigem Elternteil, beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2020.
- Alleinerziehende: Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise steigt der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in den Jahren 2020 und 2021 von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Damit wurde er mehr als verdoppelt. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2020 bereits für das erste zu berücksichtigende Kind.
- Wie können sich junge Familien den Traum vom Eigenheim erfüllen?
Beim erstmaligen Bau eines Hauses oder Kauf einer Wohnung können junge Familien seit Mitte September 2018 bei der KfW Baukindergeld beantragen. Das ist ein Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr, der über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen im Jahr bei einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Obergrenze um 15.000 Euro.
Das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte: Bisher sind über 270.600 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 5,7 Milliarden Euro (Stand: 30. September 2020) eingegangen. Die Förderung erreicht dabei treffsicher vor allem Familien mit mittlerem bis niedrigem Einkommen.
Mittel für das Baukindergeld, die im Jahr 2020 pandemiebedingt noch nicht genutzt werden konnten, sollen laut Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 für eine Verlängerung der Förderung übertragen werden. Dabei ist geplant, dass der Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes bis zum 31. März 2021 verlängert wird.
- Auf welche Weise wird Kinderarmut bekämpft?
Damit Familien erst gar nicht in Armut geraten, werden sie bei Steuern und Abgaben entlastet. Die Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer werden ab 2021 um 576 Euro auf 8.388 Euro aufgestockt werden. Außerdem wird der Grundfreibetrag angepasst und zunächst um 366 Euro auf 9.744 Euro steigen. Im Jahr 2022 sollen daraus 9.984 Euro werden.
Um einkommensschwache Familien, insbesondere kinderreiche Familien und Alleinerziehende, zu entlasten, wurde der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind erhöht, ab 2021 wird er jährlich angepasst. Der Zuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, damit Familien nicht in Hartz IV abrutschen. Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab (eigenes Einkommen, Wohnkosten, Größe der Familie, Alter der Kinder). Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist seit dem 1. Oktober 2020 das Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate.
- Wie wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert?
Familie und Beruf lassen sich am leichtesten vereinbaren, wenn die Eltern ihre Kinder gut betreut wissen. Seit 2008 hat der Bund den Ländern beim Ausbau der Kindertagesbetreuung mit über zehn Milliarden Euro unter die Arme gegriffen.
Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass bis 2025 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote hatte der Bund vorgesehen, die Länder mit 2 Milliarden Euro zu fördern und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einzurichten. Im Zuge der Erarbeitung eines umfassenden Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets als Reaktion auf die Corona-Krise wurde entschieden, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.
Diese zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro wurden mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz zur Finanzierung der Corona-Hilfsmaßnahmen bereitgestellt.
- Wie steht es um die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt?
Wenn sich die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, hilft das auch Familien insgesamt. Deshalb bekommen Arbeitnehmer ein Recht auf befristete Teilzeit, das besonders Frauen zugutekommt. Beschäftigte erhalten in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern die Chance, nach einer Teilzeitphase – etwa um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen – in Vollzeit zurückzukehren.
Frauen sind oft dadurch finanziell benachteiligt, dass sie in Berufen arbeiten, in denen die Entlohnung geringer ausfällt – beispielsweise im Sozial- und Pflegebereich. Diese Lohnlücke soll beseitigt werden – zum Beispiel, indem soziale Berufe aufgewertet und besser bezahlt werden.
Im Sommer 2020 hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie beschlossen. Ihr Ziel ist, dass Frauen und Männer ihren Lebensentwurf verwirklichen können, so dass es ihnen ermöglicht wird, Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich und gleichberechtigt zu teilen.
- Was tut die Unionsfraktion für Mütter?
Die Erhöhung der Mütterrente zum 1. Juli 2014 war ein großer Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Damit wurde eine Gerechtigkeitslücke geschlossen und die Erziehungsleistung der Frauen und Männer, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, durch eine höhere Rente finanziell gewürdigt. Denn Eltern, die vor 1992 Kinder großgezogen haben, hatten bei weitem nicht die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie jüngere Eltern sie mittlerweile haben.
Mit der Mütterrente erhielten die Mütter und Väter, die für die Erziehung ihrer vor 1992 geborene Kinder die Berufstätigkeit unterbrochen haben, pro Kind ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Zum 1. Januar 2019 gab es nun ebenfalls auf Initiative von CDU und CSU eine erneute Erhöhung der Mütterrente, indem weitere sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet wurden.
Rund zehn Millionen Frauen profitieren von der Ausweitung der Mütterrente. Ein Beispiel: Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern gibt es rund 700 Euro im Jahr zusätzlich. Einige Frauen haben jetzt sogar ganz neue Ansprüche erworben, so zum Beispiel, wenn sie vor 1992 drei Kinder geboren haben.
- Was tut die Union für Alleinerziehende?
In Deutschland gibt es fast 2,7 Millionen Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen. Zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise steigt der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in den Jahren 2020 und 2021 von bisher 1.908 Euro auf 4.008 Euro. Damit wurde er mehr als verdoppelt. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2020 bereits für das erste zu berücksichtigende Kind.